16958/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE
der Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 bei nichtösterreichischen Staatsbürgern
Bundesminister Kocher pumpt weiterhin Geld in die Massenzuwanderung in den Arbeitsmarkt. Im Budget für 2024 sind 75 Mio. Euro für ein neues Intensivprogramm für die Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten vorgesehen.[1]
Zur Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 wurde hingegen im § 13 Abs. 2 AMPFG festgelegt, dass die Bedeckung von Beschäftigungsbeihilfen aus dem für AIVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand erfolgen kann (≤ 165,0 Mio. €). (Projekt BMAW 2024)[2] Hierfür gibt es also anders als für Asylberechtigte keinen „Sondertopf“.
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm richten an den Bundesminister Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 zur Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 für österreichische Staatsbürger fließen?
2. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 1)
3. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 zur Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 für sonstige EU-Bürger fließen?
4. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 3)
5. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 zur Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 für Drittstaatsangehörige fließen?
6. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 5)
7. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 zur Unterstützung der Reintegration von Personen über 50 für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte fließen?
8. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 7)