16978/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend VKI startet Sammelaktion zur Refundierung von Entgelten der Bank Austria
Folgende Pressemitteilung wurde am 6. November 2023 durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) veröffentlicht:[1]
VKI startet Sammelaktion zur Refundierung von Entgelten der Bank Austria
Betroffene erhalten Geld zurück – Anmeldung beim VKI bis 11.02.2024
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht (OLG) Wien rechtskräftig entschiedenen Verfahrens waren u. a. Klauseln zu diversen Entgelten, die vom Gericht als gesetzwidrig beurteilt wurden. In der Folge forderte der VKI die Rückzahlung von Entgelten und Spesen, die auf Grundlage der unzulässigen Klauseln erhoben worden waren, und konnte nunmehr nach konstruktiven Verhandlungen mit der Bank Austria eine außergerichtliche Einigung für die Konsument:innen erzielen. Der VKI unterstützt Betroffene bei der Rückforderung ihrer Ansprüche: Diese können sich bis 11. Februar 2024 unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren an den VKI wenden.
Insgesamt hatte das OLG Wien 17 Klauseln für unzulässig erklärt und aufgehoben. Die aufgrund der Unzulässigkeit der Klauseln an die Betroffenen zurückzuzahlenden Entgelte beinhalten unter anderem folgende Spesen und Gebühren:
· Entgelte für Sparbuchsperren
· Kraftloserklärungen von Sparbüchern
· Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
· Mahnspesen im Kreditgeschäft
· ZMR-Abfrage
· Beauftragung eines Rechtsanwalts
· allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr
· Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
· Kontoinformationen für Verbraucher:innen
· einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
· Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
Die Höhe der Rückerstattungen hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab. Beispielsweise beträgt der ab 01.07.2023 verrechnete Preis für die Evidenzgebühr bei Verlassenschaften 122 Euro, für die Kraftloserklärung von Sparbüchern 183 Euro, für eine Sparbuchsperre 61 Euro oder für die Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung 36,50 Euro.
Potenziell betroffen sind alle Konsument:innen, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden. Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren bis spätestens 11.02.2024 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von der Bank Austria an potenziell Betroffene versandt. Auch ehemalige Kund:innen können die Refundierung erhalten, ebenso wie Erb:innen, die von der Evidenzgebühr bei Verlassenschaften betroffen waren.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Bank Austria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet”, kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, die Vereinbarung.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Mit wie vielen Fällen rechnen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister insgesamt im Zusammenhang mit der VKI-Sammelaktion zur Refundierung von Entgelten der Bank Austria?
2. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „Entgelte für Sparbuchsperren“?
3. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „Entgelte für die Kraftloserklärungen von Sparbüchern“?
4. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses“?
5. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „Mahnspesen im Kreditgeschäft“?
6. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „ZMR-Abfragen“?
7. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf die „Beauftragung eines Rechtsanwalts“?
8. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr“?
9. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf die „Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen“?
10. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf die „Kontoinformationen für Verbraucher“?
11. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf „einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug“?
12. Wie viele Fälle entfallen Ihrer Einschätzung nach auf die „Evidenzgebühr bei Verlassenschaften“?
13. Mit welcher Gesamtsumme an Refundierungen rechnen Sie bei den Entgelten der Bank Austria im Zusammenhang mit der VKI-Sammelaktion?
14. Gibt es derzeit Rechtsverfahren gegen andere Bankinstitute in Österreich betreffend zu Unrecht bezogener Entgelte?
a. Wenn ja, gegen welche und in welchem Stadium befinden sich diese Rechtsverfahren?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231106_OTS0014/vki-startet-sammelaktion-zur-refundierung-von-entgelten-der-bank-austria