16982/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Räumungsbescheid für Asylgroßquartier in Kindberg

 

 

Wie die „Kronen Zeitung“ am 14.11.2023 berichtete, liegt für das Asylgroßquartier in Kindberg ein Bescheid vor, der die Räumung der Massenunterkunft verlangt. Demnach wurde das Urteil der Stadtgemeinde mit Brandschutzmängeln und zu hoher Legionellbelastung in den Wasserleitungen sowie in Bezug auf die Flächenwidmung und die Raumordnung begründet.[1]

 

Abgesehen von der im Raum stehenden „bewilligungswidrigen Nutzung als Betreuungseinrichtung für Asylwerber“ ist diese Unterkunft trotz massiver und berechtigter Proteste der Bevölkerung vor Ort umgesetzt worden. Die nun erhobenen Mängel hinsichtlich Brandschutz sowie in den Wasserleitungen müssten wohl bekannt gewesen sein. Trotzdem investierte die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) bis Juni 2023 EUR 262.289,70 für den Umbau der Sanitäranlagen sowie die Einrichtung einer IT-Infrastruktur.[2] Es steht nun der Verdacht im Raum, dass diese Unterkunft von Beginn an illegal errichtet wurde. In diesem Zusammenhang sind auch die potenziellen finanziellen Schäden durch dieses Vorgehen genauestens zu eruieren. Immerhin wurde ein Mietvertrag mit einem monatlichen Mietzins von EUR 30.000,00 netto abgeschlossen, bei dem ein Kündigungsverzicht auf fünf Jahre vereinbart wurde.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen waren seit 1.5.2023 jeweils zum 1. und zum 15. Jedes Monats in der BBE Kindberg untergebracht?

2.    Wie gliedern sich aller bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Geschlechtern auf?

3.    Wie gliedern sich aller bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Altersstruktur auf?

4.    Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen nach Nationalitäten auf?

5.    Wie viele der bisher in der BBE Kindberg untergebrachten Personen wurden als unbekannt abwesend abgemeldet?

 

6.    Wie viele Polizeieinsätze gab es seit dem 26.03.2023 in der BBE Kindberg?

7.    Wann fanden diese Polizeieinsätze jeweils konkret statt?

8.    Weshalb fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?

9.    Wie viele Polizisten waren jeweils im Einsatz?

10. Gab es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch tätliche Übergriffe auf Polizisten?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, wurden dabei auch Polizisten verletzt?

11. Kam es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch zu Festnahmen?

a.    Wenn ja, wie viele Festnahmen gab es?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?

c.    Wenn ja, wie gliedern sich die festgenommenen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?

 

12. Kam es in der BBE Kindberg seit 26.03.2023 zu Verwaltungsübertretungen oder Straftaten?

a.    Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher Übertretungen oder Straftaten?

c.    Wenn ja, wie gliedern sich die entsprechenden Tatverdächtigen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?

 

13. Wie viel ärztliches Personal war zum Stichtag 14.11.2023 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftiget?

14. Wie viel medizinisches Hilfspersonal war zum Stichtag 14.11.2023 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftiget?

15. Wie viele Psychologen waren zum Stichtag 14.11.2023 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftiget?

16. Wie viele Sozialbetreuer waren zum Stichtag 14.11.2023 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftiget?

17. Wie viele Lern- und Freizeitbetreuer waren zum Stichtag 14.11.2023 dauerhaft oder zeitweise in der BBE Kindberg beschäftiget?

 

18. Wurden nach dem 8. März 2023 noch weitere Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten durch die BBU GmbH durchgeführt?

a.    Wenn ja, welche waren das konkret?

b.    Wenn ja, welche Kosten verursachten die Maßnahmen, die auf die BBU entfielen bzw. nicht durch den Vermieter getragen wurden?

19. Wurden nach dem 8. März 2023 noch weitere Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten durch den Vermieter durchgeführt`

a.    Wenn ja, welche waren das konkret?

 

20. Wie hoch waren seit 1. Jänner 2023 insgesamt die Miet- und Betriebskosten für die BBE Kindberg?

 

21. Wann ist der Bescheid der Stadtgemeinde Kindberg genau eingelangt?

22. Bis wann hat laut Bescheid die Räumung der BBE Kindberg zu erfolgen?

23. Wurden gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt?

 

24. Wurde vor der Unterzeichnung des bestehenden Mietvertrages die Infrastruktur hinsichtlich Brandschutz fachkundig begutachtet?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn ja, wurden dabei brandschutztechnische Mängel festgestellt?

a.    Wenn ja, wie konnte es dann zur Inbetriebnahme kommen, bevor diese behoben waren?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

25. Wurden vor der Unterzeichnung des bestehenden Mietvertrages die Wasserleitungen des Gebäudes fachkundig begutachtet?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn ja, wurden dabei eine Legionellenbelastung über dem erlaubten Grenzwert festgestellt?

                     i.        Wenn ja, wie konnte es dann zur Inbetriebnahme kommen, bevor dieser Mangel behoben war?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

26. Wurden vor der Unterzeichnung des bestehenden Mietvertrages die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Objektes als Asylquartier hinsichtlich Flächenwidmung und Raumordnung geprüft?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

27. Wird die BBE gemäß dem Bescheid der Stadtgemeinde geräumt?

a.    Wenn ja, bis wann?

b.    Wenn ja, wohin werden die Bewohner der BBE Kindberg verteilt?

c.    Wenn ja, wurden mit dem Vermieter diesbezüglich entsprechende Gespräche oder Verhandlung aufgenommen, um den finanziellen Schaden zu kalmieren?

d.    Wenn nein, warum nicht?

28. Wie lange fallen nach einer allfälligen Räumung des Objektes finanzielle Verbindlichkeiten wie Mieten, Betriebskosten usw. an? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten und Zeiträume)

 

29. Wurden hinsichtlich dieses Bescheids Ihrerseits entsprechende interne Prüfungen in Auftrag gegeben, wie es dazu kommen konnte, dass trotz der offenkundigen Missstände und juristisch nicht geklärten Voraussetzungen, der bestehende Mietvertrag unterzeichnet wurde und in weiterer Folge die Belegung der BBE Kindberg erfolgte?

a.    Wenn ja, wer zeichnet für dieses Fiasko verantwortlich?

b.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

30. Werden aufgrund der Gegebenheiten in Kindberg nun alle bestehenden BBEs hinsichtlich etwaiger Mängel und juristischer Voraussetzungen einer Evaluierung unterzogen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, können Sie dezidiert ausschließen, dass die BBU GmbH illegale Bundesbetreuungseinrichtungen betreibt?



[1] https://www.krone.at/3166006

[2] 14471/AB vom 27.06.2023 zu 14913/J (XXVII. GP)

[3] 12815/AB vom 30.01.2023 zu 13167/J (XXVII. GP)