16985/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Fehler bei der Rezeptgebührenbefreiung

 

 

Die „Kronen Zeitung“ berichtete über einen Fehler der ÖGK, der durch eine Datenübertragung entstanden ist: Bis zum August 2023, also acht Monate lang, benutzte die ÖGK die Pensionswerte von 2022. Durch neue Pensionserhöhungen und diverse Pensionsleistungen ab Dezember 2022, wurden viele Befreiungen erst im August aberkannt. Der DVSV meint dazu, dass der Datenimport in der EDV automatisiert sei und deshalb der Fehler nicht aufgefallen ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es Fälle, in denen eine Rezeptgebühr bezahlt werden musste, obwohl die Personen mit 2023 eigentlich davon befreit wären?

a.    Falls ja: Wie hoch ist der dadurch entstandene Schaden für die Personen?

2.    Haben Personen, die unbegründet Rezeptgebühren bezahlt haben, Ansprüche auf den durch die Verzögerung verursachten Schaden? Wenn nein – warum nicht?

3.    Wurde ein Konzept erstellt, um ein erneutes Versagen zu verhindern? Wenn nein – warum nicht?

4.    Seit wann ist dieser Zustand der ÖGK bzw. dem DVSV bekannt?

5.    Wieso dauerte es trotz automatisiertem Prozess acht Monate bis die Daten der Pensionswerte wieder aktuell waren?

6.    Hat man mit dem Datenimport der Pensionswerte zu Jahresbeginn begonnen?

a.    Wenn nein – warum nicht?

7.    Müssen Personen, die eigentlich ab 2023 Rezeptgebühren bezahlen hätten müssen, ihre durch den Fehler entfallenen Gebühren nachzahlen?

a.    Falls ja: Kann man den Betrag der „fehlenden“ Gebühren überhaupt feststellen?

b.    Falls ja: Würde sich der Aufwand rentieren?