16986/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Walter Rauch, Hermann Brückl, MA
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend Klimabonus-Lotterie: Wer profitiert von der Abwicklung über
Sodexo-Gutscheine?
Am 12.11.2023 berichtete der ORF in der ZiB1 von Problemen bei der Auszahlung des Klimabonus. Mehr als 8,5 Mio. Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich seien anspruchsberechtigt, 7,5 Mio. davon hätten ein Konto bei FinanzOnline und sollten das Geld daher auf ihr Bankkonto überwiesen bekommen. Nur wer nicht bei FinanzOnline registriert sei, würde der Klimabonus als Rsa-Brief in Form von Sodexo-Gutscheinen per Post erhalten.
Tatsächlich aber hätten, so Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz, viele Personen, welche bei der Volksanwaltschaft Beschwerde eingereicht hatten, trotz Registrierung bei FinanzOnline den Klimabonus als Gutscheine erhalten.
Auch wusste der Volksanwalt zu berichten, dass das BMK der Volksanwaltschaft hinsichtlich ausbezahlter Klimaboni keine Details zu den betreffenden Konten geben konnte. Hierbei stellt sich die Frage, wie dies bei einem ordnungsgemäßen Vorgehen nach § 12 Bundesministeriengesetz (BMG) in Verbindung mit der Büroordnung 2004, wonach bei einem Vorgang, der von weiterer Bedeutung sein kann, mündliche oder telefonische Anbringen in einem Aktenvermerk oder Akt festzuhalten seien, überhaupt möglich ist. Für jeden einzelnen Klimabonusbezieher müsste demnach ein detaillierter Akt vorliegen.
Die Tatsache, dass das BMK offenbar unfähig ist, darüber Auskunft zu geben, an welche Anspruchsberechtigten Auszahlungen erfolgt sind, dürfte auch den Rechnungshof interessieren, zumal hier die Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit stark angezweifelt werden darf. Auch bei der Klimabonus-Telefon-Hotline fehlen transparente Informationen über deren Betrieb.
Die Abgeordneten Walter Rauch und Hermann Brückl, MA stellen daher an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wurde mit Sodexo die Abnahme von 1 Mio. Gutscheinen vertraglich vereinbart?
2. Wie kam man auf die Zahl von 1 Mio. Gutscheinen?
3. Wurde erhoben, wie viele Personen in Österreich über kein Konto verfügen?
4. Welche konkreten Erhebungen wurden durchgeführt, die diese Zahl rechtfertigen?
5. Wurde eine Effizienzprüfung durchgeführt, wie viele Gutscheine ausgegeben wurden?
6. Wurde erhoben, wie viele Gutscheine unmittelbar in Bargeld eingetauscht wurden, ohne dass diese als Zahlungsmittel in Geschäften verwendet worden wären?
7. Wurde mit Sodexo ein bestimmter Mindestbestellwert vereinbart?
a. Falls ja, auf welcher Basis wurde dieser Mindestbestellwert errechnet?
8. Wurde von Sodexo allenfalls ein Differenzbetrag abgerufen bzw. in Rechnung gestellt?
a. Falls ja, in welcher Höhe und wieviel verdient Sodexo pro Klimabonus-Gutscheinempfänger?
9. Wurden für das Zustandekommen des Vertrages zwischen Ihrem Ressort und Sodexo irgendwelche Vermittlungsprovisionen ausbezahlt?
a. Falls ja, an wen bzw. in welcher Höhe?
10. Wurden für das Zustandekommen des Vertrages zwischen Ihrem Ressort und Sodexo irgendwelche sonstigen geldwerten Leistungen ausbezahlt?
a. Falls ja, an wen bzw. in welcher Höhe?
11. Wie viele Klimabonus-Gutscheine wurden im Jahr 2022 abgerufen?
12. Wie viele Klimabonus-Gutscheine wurden bisher im Jahr 2023 abgerufen?
13. Wurde mit der Firma Sodexo eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart?
a. Falls ja, welche?
b. Falls nein, warum nicht?
14. Wurde betreffend die Gutscheinalternative zur Klimabonusauszahlung ein Ausschreibungsverfahren mit verschiedenen Anbietern durchgeführt?
a. Falls nein, warum nicht?
b. Falls ja, wie viele Mitbewerber von Sodexo gab es?
15. Nach welchen konkreten Vorgaben (Vereinbarung, Regelwerk) gehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hotline bei der Bearbeitung von Anliegen vor?
16. Wird die Hotline von einem ausgelagerten Unternehmen betrieben?
17. Wie viele Mitarbeiter erledigen diese Aufgaben, in welchem konkreten Rechtsverhältnis stehen diese zu Ihrem Ressort und über welche Ausbildung verfügen diese Personen?
18. Wozu werden in dieser Angelegenheit überhaupt telefonische „Auskünfte“ erteilt, anstatt konkrete sowie verbindliche schriftliche Informationen, welche sich als Wegbereitung für Beschwerde führende Person für eine allfällige Rechtsdurchsetzung mittels Klage bei Gericht eignen würden?
19. Führt diese Vorgehensweise nicht dazu, dass betroffenen Personen der Rechtsschutz behindert, verzögert oder gar entzogen wird?
20. Wie kommt der einzelne zu einem greifbaren Schreiben der Schlichtungsstelle, welche ja in Streitfällen „verpflichtend“ zu befassen ist?
21. Wurden bei ordentlichen Gerichten bereits Klagen (Mahnklagen) eingebracht?
a. Falls ja, wie viele rechtskräftige Zahlungsbefehle liegen dem Ministerium vor bzw. bei wie vielen wurde vom Ressort Widerspruch erhoben und liegt in allen Fällen eine negative Erledigung der Schlichtungsstelle vor?
22. Sofern die Hotline an private Stellen ausgegliedert wurde, würde sich hier weiter die Frage nach dem verfassungsgesetzlich vorgegebenen Sachlichkeits- und Effizienzgebot aufdrängen: Welche konkreten sachlichen Gründe sprechen dafür, diese Aufgabe nicht in Eigenverwaltung, sondern mittels ausgegliederter Aufgabenbesorgung zu vollziehen?
23. Inwiefern wird hier sichergestellt, dass die in Rede stehende Aufgabenbesorgung nicht zu einem Effizienzverlust führt?
24. Kommt es hierbei zu regelmäßigen Gegenüberstellungen von Kosten und Effizienz?
a. Falls ja, in welchen Abständen?
25. Wurde bereits grundsätzlich eine Effizienzprüfung der Hotline durchgeführt (auch wenn keine Auslagerung im klassischen Sinn erfolgte), nämlich dahingehend, ob die Abwicklung des Klimabonus durch den Verwaltungsapparat eines anderen Ressorts (etwa BMF) nicht sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger erfüllt werden könnte?