16988/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Finanzielle Absicherung von Hepatitis-C-Opfern
Wegen Hygienemängeln in mehreren Laboren infizierten sich Ende der 1970er und 1980er Jahre hunderte Menschen beim Plasmaspenden mit dem Hepatitis-C-Virus. Die Folgen der Behandlung waren Leberschäden und oft auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. 2001 wurde deswegen der HCV-Fonds errichtet, welcher Betroffene unbürokratisch lebenslang monatlich für die unverschuldete Notlage entschädigen sollte. Der Förderungsgeber für den HCV-Fonds ist laut Website des Ministeriums die Sektion VI bzw. die Abteilung IX/A/2 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Der Fonds ist somit dem Ministerium nachgeordnet und vom Interpellationsrecht umfasst.
Die AUVA gewährte zudem den rund 500 Betroffenen (Stand 2013) eine Versehrtenrente. Aufgrund von Heilungserfolgen mit neuen Medikamenten wurden seit 2016 der Großteil der AUVA-Renten wieder entzogen, ohne jedoch die dauerhaften Schädigungen der Leber und die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie hoch war die jährliche Budgetierung des Bundes für den HCV-Fonds, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren seit 2001?
2. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für die Verwaltung des HCV-Fonds, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr seit 2001?
3. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für die Entschädigungen, die der HCV-Fonds Betroffenen gewährte, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Leistungen und nach Kalenderjahren seit 2001?
4. Wie hoch ist das derzeitige Vermögen des Fonds?
5. Wie setzt sich aktuell der Vorstand des HCV-Fonds zusammen?
6. Über wie viele Mitarbeiter verfügt der HCV-Fonds derzeit?
7. Ist das Leistungskonzept des HCV-Fonds öffentlich einsehbar?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, werden Sie das Leistungskonzept transparent auf der Website des Ministeriums veröffentlichen?
8. Wie oft wurde bisher das Leistungskonzept des HCV-Fonds novelliert, aufgeschlüsselt nach Datum und inhaltlicher Änderung?
9. Wann wird das Leistungskonzept aktualisiert?
10. Welche inhaltlichen Änderungen sind zu erwarten?
11. Inwieweit nimmt das Ministerium als Förderungsgeber Einfluss auf die Änderung des Leistungskonzepts?
12. Wie viele Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis C-Virus infiziert wurden, gibt es derzeit in Österreich?
13. Wie viele davon erhalten Leistungen aus dem HCV-Fonds, aufgeschlüsselt in absolute Zahlen sowie Prozent?
14. Laut dem Leistungskonzept 2017 werden die Betroffenen nach § 1 in sechs Stufen eingeteilt. Wie viele Betroffene gab es in den einzelnen Stufen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren ab 2001 sowie die einzelnen Stufen?
15. Wie viele Betroffene gibt es derzeit in den einzelnen Stufen, die vom HCV-Fonds laufende Entschädigungszahlungen erhalten?
16. Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche monatliche Entschädigung für Personen, die vom HCV-Fonds laufende Entschädigungszahlungen erhalten?
17. Laut § 3 Abs 4 des Leistungskonzepts 2017 wurden bestimmte Personengruppen von den Unterstützungsleistungen ausgenommen (Stufe 4.1) und „zurückgestellt“. Welche Begründung gibt es für diesen Schritt?
18. Oft handelt es sich dabei um Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommens eine ebenso geringe Versehrtenrente bzw. gar keine Versehrtenrente beziehen und nun auch die Unterstützungsleistung des HCV-Fonds verloren haben. Werden „zurückgestellte“ Personen weiterhin als unterstützungswürdig betrachtet?
19. Wurden Betroffene aus wirtschaftlichen Gründen des HCV-Fonds von den Leistungen ausgeschlossen?
a. Wenn nein, welche Gründe waren dann für die „Zurückstellung“ von Personen ausschlaggebend, die weiterhin geschädigt sind?
20. Auf welcher Grundlage basiert die Regelung, dass gem. § 3 Abs 4 des Leistungskonzeptes die Entschädigungsleistungen auf fünf Jahre beschränkt werden, obwohl die Einschränkungen einer lebenslangen Schädigung weiterhin bestehen?
21. Die Heranziehung der Einstufung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ für Leistungen des HCV-Fonds führt zu einer völligen Ausgrenzung einiger Stufen. Auf welcher Grundlage basiert die Regelung, dass gem. § 3 Abs 4 des Leistungskonzeptes die Minderung der Erwerbsfähigkeit – die für die AUVA ausschlaggebend ist - als Grundlage für Leistungen des HCV-Fonds herangezogen wird?
22. Wie argumentiert der HCV-Fonds, dass durch die Einstufung anhand der Minderung der Erwerbsfähigkeit Personen doppelt aus dem System fallen (AUVA-Rente sowie HCV-Fonds), obwohl die unverschuldete, lebenslange Schädigung weiterhin bestehen bleibt?
23. Auch bei zwischenzeitlich eingetretener Virusfreiheit bestehen bei praktisch allen Betroffenen weiterhin gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die fortgeschrittene Organschädigung. Virenfrei ist nicht gleichbedeutend mit gesund. Wie wird diese Tatsache vom HCV-Fonds berücksichtigt?
24. Wie vielen Personen, die bereits Entschädigungen aus dem HCV-Fonds erhalten haben, wurden Leistungen gekürzt oder gar verweigert, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr ab 2016?
25. Wie oft haben sich von Kürzungen oder Streichungen betroffene Personen seit 2016 an den HCV-Fonds gewandt?
26. Wie oft haben sich von Kürzungen oder Streichungen betroffene Personen in Ihrer Amtszeit an Sie gewandt?
27. Welche Maßnahmen haben Sie konkret ergriffen, als sich von Kürzungen oder Streichungen betroffene Personen an Sie gewandt haben, aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Datum?
28. Wie viele Anträge auf Härtefälle wurden an den HCV-Fonds gestellt, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren ab 2016?
29. Wie viele davon wurden stattgegeben, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren ab 2016?
30. Wie viele davon wurden abgelehnt, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren ab 2016?
31. Wie viele Personen werden derzeit vom HCV-Fonds aufgrund der Härtefallregelung unterstützt?
32. Wie erklären Sie den Unterschied der Ausgaben für des HCV-Fonds für Entschädigungen im Jahr 2020, die laut Anfragebeantwortung (5857/AB(XXVII.GP)[1] Ihres Amtsvorgängers 613.695 Euro betrugen, im aktuellen Website-Artikel[2] allerdings mit 355.000 Euro angeführt sind?
33. Wie gestaltet sich das Zusammenspiel zwischen Bundeministerium und dem HCV-Fonds?
34. Wie oft gibt es Treffen, Berichte und Absprachen?
35. Welche Vorgaben gab es während Ihrer Amtszeit für den HCV-Fonds?
36. Werden Sie sich als Gesundheitsminister sicherstellen, dass unverschuldet mit dem HCV infizierte Bürger nun endlich dauerhaft finanziell unterstützt werden?
a. Wenn ja, wie konkret?
b. Wenn nein, warum nicht?
37. Wie erklären Sie einem Betroffenem, dem nun sowohl die AUVA-Rente als auch die Entschädigung aus dem HCV-Fonds gestrichen wurde und der weiterhin an den Folgeschäden der Erkrankung lebenslang leidet und eingeschränkt bleibt, dass er ohne finanzielle Unterstützung auskommen muss, während Ihr Ministerium im Jahr 2022 rund 4,4 Millionen Euro für Inserate ausgibt?
38. Hat es sich aus Ihrer Sicht jeder Betroffene verdient, der aufgrund einer Plasmaspende unverschuldet mit Hepatitis C infiziert wurde und sein Leben lang eingeschränkt war, vom Staat ausreichend finanziell unterstützt zu werden?