16993/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Regulierung von Nikotinbeutel und neuen Nikotinprodukten im Tabakgesetz
„Bei tabakfreien Nikotinbeuteln, auch als sogenannte Nikotin-Pouches, Nikotin-Pods, Nicopods oder Nikotinbags bezeichnet, handelt es sich um kleine, durchlässige Zellstoffbeutel, die ein Pulver enthalten, welches unter anderem aus Nikotinsalzen, mikrokristalliner Zellulose sowie Süß - und Aromastoffen besteht. Tabak ist hingegen nicht enthalten. Zur Anwendung werden die Beutel in den Mundraum aufgenommen und nach einer bestimmten Anwendungszeit unzerkaut wieder ausgespuckt. Da die Beutel während der Nutzung Nikotin abgeben, welches über die Mundschleimhäute in den Körper des Konsumenten aufgenommen wird, werden sie als rauchlose Alternative zu Zigaretten beworben“ (Deutscher Bundestag, wissenschaftliche Dienste, WD 5 - 3000 - 002/23)
In Österreich sind Nikotinbeutel (Nikotinpouches) seit ca 2019 erhältlich. Mangels Tabak sind sie vom Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) derzeit nicht erfasst und werden oft als Lifestyle-Produkt beworben. Auch die darin enthaltene Nikotin-Dosis ist nicht geregelt und damit für die Nutzer:innen unbekannt.
Da sich Nikotinbeutel gerade bei sehr jungen Konsument:innen großer Beliebtheit erfreuen, stellt dies aus suchtpräventiver und gesundheitspolitischer Sicht eine sehr problematische Entwicklung dar, die dringend einer rechtlichen Regulierung bedarf.
Eine Regelung von Nikotionbeutel und neuen Nikotinprodukten im Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) ist daher längst überfällig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehende
Anfrage:
1. Dem
Vernehmen nach wurden in Ihrem Ressort bereits seit 18 Monaten Vorarbeiten zu
einer Regelung von Nikotinbeutel und neuen Nikotinprodukten im Tabak- und
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) geleistet. Ist es
richtig, dass auf Ebene Ihres Ressorts ein fertiger Entwurf vorbereitet
vorliegt?
2. Falls
ja, warum wurde die entsprechende Novellierung des Tabak- und
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) noch nicht dem
Ministerrat zugeleitet?
3. Wer
blockiert konkret den Abschluss der Arbeiten zur Novellierung des Tabak- und
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) im Bezug auf
Nikotinbeutel und neue Nikotinprodukte?
4. Wann
wird dem Parlament ein Begutachtungsentwurf zur Novellierung des Tabak- und
Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in Bezug auf
Nikotinbeutel und neue Nikotinprodukte vorgelegt werden?
5. Welche Empfehlungen des Ressorts gibt es zum Thema Nikotinbeutel und neue Nikotinprodukte?