16994/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bewertungsboard für Medikamente
Medikamente sind für seltene oder schwerwiegende Erkrankungen teuer, gerade aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der niedrigen Patientenzahlen ist das auch nachvollziehbar. Wie bei allen sehr teuren Produkten stellt sich deshalb immer eine Kosten-Nutzen-Frage, weshalb im niedergelassenen Bereich der Erstattungskodex und in einigen Bundesländern in den Krankenhäusern sogenannte Medical Innovation Boards eingerichtet wurden. Beides führt immer wieder für bestimmte Patientengruppen zu enormen Problemen im Zugang zu Medikation und in beiden Bereichen gab es in weiterer Folge bereits Gerichtsverfahren, unter welchen Umständen der Zugang zu Versorgung herzustellen ist (u.A. 1). Nachdem dieses Problem weder neu noch überraschend ist, gibt es auch schon seit Jahren Debatten darüber, wie es gelöst werden kann.
So setzt sich auch die Zielsteuerung Gesundheit damit auseinander, wie innovative Produkte zugänglich gemacht werden können. Gerade die Innovationsboards der Länder führten nämlich unter Anderem dazu, dass verschiedene Patient:innen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich guten Zugang zu derartigen Medikamenten hatten (2). Damit diese Unterschiede ausgeräumt werden können, wurde ein gemeinsames Pilotprojekt "Bewertungsboard für Medikamente in Krankenanstalten" gestartet, welches auch wissenschaftlich begleitet wurde (3). Teilweise unklar an solchen Pilotprojekten ist, ob alle Berichte darüber das gleiche Pilotprojekt meinen. So war beispielsweise auch im Budget 2022 von einer pilotierten Spitals-Heilmittelevaluierungskommission die Rede (4) und schon 2021 hatte der damalige Gesundheitsminister Mückstein angekündigt, dass das Pilotprojekt Bewertungsboard zu einer dauerhaften Einrichtung werden solle (5).
Grundsätzlich schien es sich also um ein Vorhaben zu handeln, das in Bund und Ländern mit einigen Jahren Vorlaufzeit geplant war, Pilotprojekte und Positionen des Rechnungshofes waren klar und dementsprechend hätte dieses Projekt - sofern ordentlich umgesetzt - mit wenig politischem Widerstand durchgeführt werden können. Nunmehr scheinen allerdings Pläne für ein Bewertungsboard bekannt geworden zu sein, die weitaus mehr Fragen nach der Funktionsweise, Besetzung und auch Zweckmäßigkeit eines solchen Boards aufwerfen. Die Krebshilfe sieht eine drohende Einschränkung bei Therapieangeboten (6), auch die wissenschaftliche Kompetenz des kolportierten Boards wird in Frage gestellt (7). Teilweise gibt es zwar Versuche, anhand des (dem Parlament nicht vorliegenden) Gesetzesentwurfes zum Finanzausgleich dieses Board einzuschätzen (8), doch selbst für eine fachlich-neutrale Einschätzung fehlen noch zu viele Informationen.
Entscheidend ist auch, dass solche Projekte nicht nur einseitig die Sparziele des öffentlichen Gesundheitswesens abbilden, sondern sowohl medizinische Expertise als auch die Interessen der Patientinnen und Patienten mit angemessenem Gewicht berücksichtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
i. Ist dafür ein österreichweiter Mittelausgleich zwischen verschiedenen Krankenhäusern vorgesehen, damit Bundesländerunterschiede im Zugang zu hochpreisigen Medikamenten wegfallen?