17001/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend aktualisierte Daten zum Familienbonus plus

Seit dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus plus den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Der Familienbonus Plus unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise. Antragsberechtigte können daher den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen. Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null. Ist der Familienbonus plus daher höher als die zu zahlende Einkommenssteuer, verfällt dieser Teil des Familienbonus plus.

In Anlehnung an die Anfrage 7888/J vom September 2021 stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

I. Familienbonus

1.       In wie vielen Fällen (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Familienbonus plus in den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch genommen? Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch genommen? Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch genommen?
Bitte um Angabe der Gesamtsumme sowie auch um Differenzierung der Daten nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzem/halben/teilweisen Familienbonus.

2.       In wie vielen Fällen konnte der Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022 zur Gänze oder nur teilweise in Anspruch genommen werden? Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch genommen?
Bitte um Angabe der Zahl der Steuerfälle, der Gesamtsumme des ausbezahlten Familienbonus und für wie viele Kinder der Familienbonus ganz, halb oder teilweise in Anspruch genommen wurde, sowie auch um Differenzierung der Daten nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber.

3.       Wie hoch war der beantragte/ausbezahlte Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022 (Einkommensteuer und Lohnsteuer) nach Dezilen des zu versteuernden Einkommens lt. Einkommen-/Lohnsteuererklärung gesamt sowie auch unterschieden nach Familienbonus bis 18. Lebensjahr und darüber?
Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme durch Männer und Frauen.

4.       In wie vielen Fällen der Jahre 2021 und 2022 wurde der Familienbonus beantragt, es konnte mangels Steuerzahlung kein Familienbonus ausgezahlt werden, es stand aber auch kein Kindermehrbetrag zu (Nullfälle Familienbonus ohne Kindermehrbetrag insgesamt und getrennt nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber)
Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme durch Männer und Frauen.

II. Kindermehrbetrag

Bitte um zusammenfassende tabellarische Darstellung folgender Teilfragen:

5.       In wie vielen Fällen der Jahre 2021 und 2022 (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?

6.       Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?

7.       Für wie viele Kinder (bis zum 18. Lebensjahr und darüber) wurde der Kindermehrbetrag beantragt/in Anspruch genommen?

8.       In wie vielen Fällen konnte der Kindermehrbetrag nicht in Anspruch genommen werden, weil für mindestens 330 Tage im Kalenderjahr steuerfreie Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a, lit. c oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung bezogen wurden?

 

III. alternatives Budgetvolumen

9.       Wie viel hätte es gekostet, wäre, statt der Einführung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages, die Familienbeihilfe für alle Kinder um 1.500 Euro pro Jahr erhöht worden? Bitte um Darstellung der budgetären Vergleichszahlen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber für die Jahre 2021 und 2022.