17001/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend aktualisierte Daten zum Familienbonus plus
Seit dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus plus den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Der Familienbonus Plus unterliegt einer monatlichen Betrachtungsweise. Antragsberechtigte können daher den Familienbonus Plus ab dem Monat, in dem das Kind auf die Welt kommt, beantragen. Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer höchstens auf null. Ist der Familienbonus plus daher höher als die zu zahlende Einkommenssteuer, verfällt dieser Teil des Familienbonus plus.
In Anlehnung an die Anfrage 7888/J vom September 2021 stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
I. Familienbonus
1. In
wie vielen Fällen (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Familienbonus
plus in den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch genommen? Für wie viele
Kinder wurde der Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022 in Anspruch
genommen? Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch
genommen?
Bitte um Angabe der Gesamtsumme sowie auch um Differenzierung der Daten nach
Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach
ganzem/halben/teilweisen Familienbonus.
2. In
wie vielen Fällen konnte der Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022 zur
Gänze oder nur teilweise in Anspruch genommen werden? Wie viele Frauen
bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch genommen?
Bitte um Angabe der Zahl der Steuerfälle, der Gesamtsumme des ausbezahlten
Familienbonus und für wie viele Kinder der Familienbonus ganz, halb oder
teilweise in Anspruch genommen wurde, sowie auch um Differenzierung der Daten
nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber.
3. Wie
hoch war der beantragte/ausbezahlte Familienbonus in den Jahren 2021 und 2022
(Einkommensteuer und Lohnsteuer) nach Dezilen des zu versteuernden Einkommens
lt. Einkommen-/Lohnsteuererklärung gesamt sowie auch unterschieden nach
Familienbonus bis 18. Lebensjahr und darüber?
Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme
durch Männer und Frauen.
4. In
wie vielen Fällen der Jahre 2021 und 2022 wurde der Familienbonus
beantragt, es konnte mangels Steuerzahlung kein Familienbonus ausgezahlt
werden, es stand aber auch kein Kindermehrbetrag zu (Nullfälle
Familienbonus ohne Kindermehrbetrag insgesamt und getrennt nach Familienbonus
bis zum 18. Lebensjahr und darüber)
Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme
durch Männer und Frauen.
II. Kindermehrbetrag
Bitte um zusammenfassende tabellarische Darstellung folgender Teilfragen:
5. In wie vielen Fällen der Jahre 2021 und 2022 (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?
6. Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?
7. Für wie viele Kinder (bis zum 18. Lebensjahr und darüber) wurde der Kindermehrbetrag beantragt/in Anspruch genommen?
8. In wie vielen Fällen konnte der Kindermehrbetrag nicht in Anspruch genommen werden, weil für mindestens 330 Tage im Kalenderjahr steuerfreie Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a, lit. c oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung bezogen wurden?
III. alternatives Budgetvolumen
9. Wie viel hätte es gekostet, wäre, statt der Einführung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages, die Familienbeihilfe für alle Kinder um 1.500 Euro pro Jahr erhöht worden? Bitte um Darstellung der budgetären Vergleichszahlen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber für die Jahre 2021 und 2022.