17006/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Muna Duzdar, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Missachtung des „Kopfverbots“ bei Werbung von „Digital Austria“

Die zum Finanzministerium gehörende Stelle „Digital Austria“ veröffentlichte am 25. Oktober 2023 ein Posting auf dessen Facebook- sowie Instagram-Seite zur Feier des einjährigen Bestehens des digitalen Führerscheins samt einem Bild von Innenminister Karner und Staatssekretär Tursky sowie zwei weiteren Personen:

Der Beitrag verweist bzgl der Bildrechte auf das BKA. Auf der Seite des BKA ist diese Aufnahme jedoch nicht aufzufinden, sondern nur ähnliche Aufnahmen, die am 19. Oktober 2022 – somit mehr als ein Jahr vor dem Posting – aus Anlass des Auftritts der beiden Politiker im Pressefoyer nach dem Ministerrat entstanden sind.

Nun ist an sich schon der Neuigkeitswert eines solchen Postings fraglich und somit, welches Informationsinteresse dadurch gedeckt werden sollte, insbesondere da zwei Politiker der ÖVP (mit einem ein Jahr alten Foto) gefeatured werden.

Laut Medientransparenzgesetz gilt aber insbesondere ein Verbot von Abbildungen von Politiker:innen in entgeltlichen Veröffentlichungen der Bundesministerien. Das sogenannte „Kopfverbot“ sieht vor, dass in entgeltlichen Veröffentlichungen (bezahlte Werbeeinschaltungen) nicht auf oberste Organe der Verwaltung gemäß Art 19 B-VG (somit auch Staatssekretär:innen) hingewiesen werden darf. Dies gilt auch für deren Abbildung.

Nun sind Innenminister Karner und Staatssekretär Tursky aber zweifellos auf dem genannten Posting abgebildet. Um gegen das Kopfverbot zu verstoßen, muss die Schaltung aber entgeltlich erfolgen. Tatsächlich war auch dies der Fall, wie die Einblendung „Anzeige“ erkennen lässt:

 

Ein Blick in die Werbebibliothek von Facebook zeigt, dass das genannte Posting tatsächlich von 31. Oktober bis 13. November 2023 beworben wurde. Bei Durchsicht der Werbeschaltungen von „Digital Austria“ fällt auch auf, dass es mehrere weitere Postings mit einer namentlichen Nennung oder eine Abbildung von Staatssekretär Tursky gab. Außerdem wurden mehrere Werbebeiträge auf Grund von Verstößen gegen Facebook-Richtlinien für politische Werbung entfernt.

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Kosten entstanden pro Monat für die Bewerbung von Beiträgen von „Digital Austria“ seit Juli 2022?

2.       Wer ist berechtigt, für „Digital Austria“ Werbeschaltungen vorzunehmen?

3.       Sind Personen aus dem Büro des Staatssekretärs befugt, Werbeschaltungen für „Digital Austria“ vorzunehmen?

4.       Sind Personen aus dem Kabinett des Bundesministers oder dem Büro des Staatssekretärs als Administratoren auf der Seite „Digital Austria“ bzw am Werbekonto von „Digital Austria“ eingetragen?

5.       Sind Personen aus dem Kabinett des Bundesministers oder dem Büro des Staatssekretärs in anderen Rollen mit erhöhten Rechten auf der Seite „Digital Austria“ bzw am Werbekonto von „Digital Austria“ ausgestattet?

6.       Welche Personen sind mit einer geplanten Werbeschaltung von „Digital Austria“ zu befassen, bevor diese tatsächlich geschalten wird?

7.       Wird zu jeder Schaltung ein eigener Akt angelegt und welche Personen haben diesen Akt laut ELAK-Dokumentation seit Juli 2022 jeweils genehmigt?

8.       Wurden die für Werbeschaltungen zuständigen Personen über die Bestimmungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz nachweislich belehrt und wann erfolgte diese Belehrung?

9.       Wurde im Vorfeld der Schaltung vom 25. Oktober 2023 von jemandem auf einen möglichen Verstoß gegen das Kopfverbot hingewiesen?

10.   War Ihnen vor dieser Anfrage der Verstoß gegen das Kopfverbot bei Schaltungen von „Digital Austria“ bekannt?

11.   Wurde die Interne Revision bereits mit der Werbepraxis der Stelle „Digital Austria“ befasst?

12.   Welche Konsequenzen haben Sie aus dem offenkundigen Verstoß gegen das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz gezogen?

13.   Wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen (egal welcher Art) eingeleitet und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14.   Wie hoch ist das Gesamtbudget der Stelle „Digital Austria“ in den Jahren 2022 und 2023?

15.   Welcher Anteil dieser Mittel wurde in den genannten Jahren für Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Werbung jeglicher Art, sonstige öffentlichkeitsbezogene Ausgaben) aufgewandt?

16.   Welche Zielgruppen waren bei der Bewerbung der Beiträge von „Digital Austria“ eingesetzt?

17.   Wurden auch regionale Kriterien bei der Bewerbung angewandt und wenn ja, welche genau?

18.   Welche Kosten-pro-View entstanden durchschnittlich bei der Bewerbung von Beiträgen von „Digital Austria“?

19.   Auf welche weiteren Arten werden Inhalte von „Digital Austria“ online beworben, um welche handelt es sich und welche Kosten entstanden dadurch jeweils pro Monat?

20.   Was werden Sie tun, um dafür zu Sorgen, dass in Ihrem Ministerium, das durch den Beinschab-Österreich-Skandal bereits unrühmliche Berühmtheit erreicht hat, in Zukunft alle gesetzlichen Bestimmungen bei Werbeschaltungen eingehalten werden?