17024/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Bundesrevisionsverband für gemeinnützige Bauvereinigungen – Revisoren als Angehörige des Baugewerbes?

 

 

Auf tiefgreifende Problematiken des Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen rund um die Skandalfelder „Schönes Wohnen“ sowie Commerzialbank Mattersburg bzw. TPA in Zusammenhang mit Michael Valentin bzw. Anja Cupal wurde bereits in Anfragen hingewiesen. Weiterführende Recherchen zum Bundesrevisionsverband bringen allerdings weitere Problematiken ans Licht: Dr. Christine Eder-Wildpaner fungiert als Revisionsvorstand, ihr Gatte Mag. Florian Eder als Oberrevisor. Firmenbuchrecherchen ergeben, dass beide als wirtschaftliche Eigentümer der „Gf. PHPW Immobilien OG“ mit Sitz in der Nikolausgasse 2/6 in 1130 Wien aufscheinen. Dies rückt beide drastisch in die Nähe von Angehörigen des Baugewerbes gem. § 9 WGG, was in unmittelbare Zielkonflikte münden würde. Schließlich würden in diesem Fall Angehörige des Baugewerbes gemeinnützige Bauvereinigungen dahingehend prüfen, inwieweit deren Organ- bzw. Eigentümerstruktur durch Angehörige des Baugewerbes geprägt sind.

 

Die Bedeutung der Bestimmung lässt sich etwa Prader/Pittl, WGG2.05 (2023) § 9 WGG Rz 1 entnehmen: „Mit § 9 soll verhindert werden, dass Personen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, einen überwiegenden Einfluss ausüben können. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob eine konkrete Gefahr für ein Konfliktpotential besteht (Schopper/Walch, ZRB 2017, 90 [92]), sondern dass einer der taxativ (Holoubek/Hanslik-Schneider in Illedits, Wohnrecht TaKomm4 § 9 WGG Rz 2) aufgezählten Tatbestände erfüllt ist.“ Neuerlich ist die Frage aufzuwerfen, wie der Bundesrevisionsverband die Zulassung zur Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen erhalten konnte. Hier handelt es sich offensichtlich um einen weiteren Anschlag des Wirtschaftsministeriums auf das System der Wohnungsgemeinnützigkeit. Schließlich kommt der Revision herausragende Bedeutung in der gemeinnützigen Aufsichtsarchitektur zu, wie etwa dessen umfangreiche Parteistellung dokumentiert.   

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie können angesichts der konkret anzunehmenden Eigenschaft der Angehörigkeit zum Baugewerbe seitens Christine Eder-Wildpaner sowie Florian Eder Zielkonflikte im Bereich der Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen ausgeschlossen werden?

 

2.    Wie konnte angesichts dieser Eigenschaft Christine Eder-Wildpaners bzw. Florian Eders sowie der problematischen Gemengelage insgesamt (Schönes Wohnen, Commerzialbank bzw. TPA) der Bundesrevisionsverband für die Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen zugelassen werden?