17026/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Problematiken rund um höchste Ebenen des Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen

 

 

Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft „Schönes Wohnen“ sorgte in der jüngeren Vergangenheit für einige Schlagzeilen. So lautet jene eines am 10.6.2022 in der „Presse“ erschienenen Artikels: „Wenn Genossenschaft-Chefs Wohnungen an sich selbst verkaufen“.

 

Brisanter noch als der Titel ist der Inhalt des Artikels selbst: Michael Valentin und dessen Gattin haben entsprechend eines Auszugs aus dem Prüfbericht der Genossenschaft Wohnungen in bester Lage von selbiger erworben. Das Problem daran: Der Verkehrswert soll bei diesen Transaktionen deutlich unterschritten worden sein. Besonders brisant: Als Vorstandsobfrau fungiert Aglaja Valentin – Michael Valentins Gattin.

 

Doch die Liste der mutmaßlichen Gesetzesverstöße endet mitnichten damit. Die Obfrau mietete eine Wohnung in Bestlage von der Genossenschaft – die drei Einheiten umfasst. Diese Wohnung wurde deutlich aufwändiger saniert als die restlichen Objekte in derselben Wohnanlage. Doch auch dabei blieb es nicht: Michael Valentin hat bzw. hatte einen Dienstvertrag mit der fraglichen Genossenschaft. Dieser wurde abgeschlossen, ohne im Voraus die erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen.

 

Die Liste der Verfehlungen ließe sich noch nahezu beliebig lange fortsetzen. Just jener Michael Valentin gerät nun neuerlich ins Licht der Öffentlichkeit. Er ist Vorstandsobmann des neu gegründeten Bundesrevisionsverbandes für gemeinnützige Bauvereinigungen. Besonders brisant daran: Das Unternehmen „Schönes Wohnen“ soll diesem beigetreten sein. Der Revision kommt in der Aufsichtsarchitektur über gemeinnützige Bauvereinigungen besondere Bedeutung zu. Hier Strukturen zuzulassen, deren Seriosität in wesentlichen Punkten in Zweifel gezogen werden muss, ist letztlich nichts anderes als ein Anschlag auf die gemeinnützige Wohnungswirtschaft insgesamt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Michael Valentin zweifelsfrei als geschäftlich zuverlässig iSd § 24 Abs. 1 WGG zu betrachten?

2.    Wenn ja, wie wird diese Rechtsansicht anhand der umfangreichen Verfehlungen Valentins – die weit über bloße Verdachtsmomente hinausgehen – begründet?

3.    Wie konnte dieser Revisionsverband – insbesondere in Anbetracht der Vorgeschichte Michael Valentins – durch die entsprechende Stelle des Bundesministeriums zugelassen werden?

4.    Wurden Sie bzw. Ihr Kabinett diesbezüglich im Vorfeld konsultiert und welche Position haben Sie bzw. Ihr Kabinett diesbezüglich eingenommen?

5.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Qualität von Revisionsverbänden gem. WGG zu sichern?