17029/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

 

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend „Bürokratische Hürden für Notarzthubschrauber“

 

Schon mehrfach beschäftigte die Thematik von unnötigen bürokratischen Hürden für Einsätze des in Graz stationierten Christophorus-Notarzthubschraubers (C 12) Medien und Politik. Neben den schon bisher bekannten und schwer nachvollziehbaren Einschränkungen einer Landung am Grazer Flughafen nach 23:30 berichten Medien aktuell über neue Probleme:

 

„Laut Recherchen der ‚Steirerkrone‘ wird den Helfern bisweilen auch am Tag die ‚Lizenz zum Abheben‘ verweigert! Schuld daran ist eine geänderte Gesetzesauslegung, die für Patienten gefährlich werden kann: Seit einigen Monaten wird der C12, der in der Landeshauptstadt stationierte Rettungshubschrauber, von der Flugsicherung Austrocontrol wie ein Sportflieger behandelt.

 

Das heißt, er darf bei der Alarmmeldung ‚Schlechte Sicht - niedrige Wolkenuntergrenze‘ nicht starten - obwohl dies bis dato immer erlaubt war. Das bestätigt auch Reinhard Kraxner, Geschäftsführer des Christophorus Flugrettungsvereines, im Gespräch mit der ‚Steirerkrone‘: ‚Bis in den Winter 2022/23 wurde dem C12 am Flughafen Thalerhof immer die Startfreigabe erteilt, wenn er beim Tower darum ersucht hat. Wenn wir aus Wettergründen nicht fliegen können, fragen wir ja erst gar nicht an.‘

 

Mitunter komme es daher zu ‚grotesken, ja völlig inakzeptablen Situationen‘, wie Reinhard Kraxner schildert: ‚Man sieht zwar bis zur Koralpe, darf aber nicht abheben, was einfach absurd ist. Bereits im Februar haben wir beim Verkehrsministerium in Wien um eine Ausnahmegenehmigung ersucht - doch eine positive Antwort steht bis heute aus.‘

 

Nur dank der Aushilfe durch andere Notarzthubschrauber-Stützpunkte sowie bodengebundene Mediziner sei die Versorgung in der Vergangenheit immer gesichert gewesen.“[1]

 

Gerade angesichts der zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Notarzt-Versorgung in der Steiermark ohnehin konfrontiert ist, sind derartige Hürden für die Arbeit von Notfallsanitäter*innen völlig inakzeptabel. Noch schlimmer wiegen daher die Aussagen, wonach das zuständige Bundesministerium nicht nur keine rasche Lösung der Thematik ermöglicht hat, sondern die betroffenen Helfer*innen monatelang gänzlich ohne Antwort lässt.

 

Das zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist deshalb sowohl gefordert, rasch und umfänglich alle bestehenden bürokratischen Hürden für die volle Einsatzfähigkeit des Grazer Notarzt-Hubschraubers aus dem Weg zu räumen als auch schnellstmöglich für entsprechende gesetzliche Klarstellungen zu sorgen, damit derartige Fälle nirgendwo in Österreich vorkommen können. Die Sicherheit der Bevölkerung in Notfällen durch rasche und unkomplizierte Hilfe von Notfallsanitäter*innen muss immer oberste politische Priorität haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Seit wann sind Ihrem Ressort die generellen bürokratischen Probleme hinsichtlich des Notarzt-Hubschraubers C 12 in Graz bekannt?

2.    Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts zur Beseitigung dieser Probleme in die Wege geleitet?

3.    Seit wann sind Ihrem Ressort die konkreten Probleme hinsichtlich fehlender Abheb-Lizenzen am Flughafen Graz Thalerhof bekannt?

4.    Welche konkreten Schritte hat Ihr Ressort bisher zur Lösung der in Frage 3 erwähnten Probleme in die Wege geleitet?

5.    Gab es seitens Ihres Ressorts bisher konkrete Gespräche hinsichtlich einer raschen Lösung mit dem Christophorus Flugrettungsverein?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurden diese Gespräche geführt?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie dazu angesichts der akuten Thematik keine Notwendigkeit?

6.    Gab es seitens Ihres Ressorts bisher konkrete Gespräche hinsichtlich einer raschen Lösung mit dem Land Steiermark?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurden diese Gespräche geführt?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie dazu angesichts der akuten Thematik keine Notwendigkeit?

7.    Gab es seitens Ihres Ressorts hinsichtlich der generellen Situation von Notarzt-Hubschrauber-Einsätzen vom Flughafen Graz Thalerhof bereits mit anderen Stake Holdern, Interessensvertretungen, Betroffenen etc. Gespräche und wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?

8.    Liegen Ihrem Ressorts hinsichtlich der generellen Situation von Notarzt-Hubschrauber-Einsätzen vom Flughafen Graz Thalerhof bereits Vorschläge, Ideen, Konzepte etc. für alternative Lösungen vor?

a.    Wenn ja, welche konkret und schließen Sie diese bitte der Anfragebeantwortung an?

9.    Auf welcher gesetzlichen Basis beruhen die im Medienbericht beschriebenen Einschränkungen der Tätigkeit des C 12 Hubschraubers in Graz?

10. Hat Ihr Ressort bisher die Erteilung einer dahingehenden Ausnahmeregelung geprüft?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann wird eine solche erteilt werden?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie dazu angesichts der akuten Thematik keine Notwendigkeit?

11. Welche anderen rechtlichen Möglichkeiten hat Ihr Ressort, um bürokratische Hürden für die Tätigkeit des C 12 Hubschraubers in Graz aus dem Weg zu räumen?

12. Sind seitens Ihres Ressorts legislative Änderungen, insbesondere hinsichtlich einer besseren rechtlichen Absicherung von Hubschraubereinsätzen zur Notarzt-Tätigkeit geplant?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant und wann werden diese dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu angesichts der akuten Lage keine Notwendigkeit?



[1] https://www.krone.at/3178251