17030/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Misshandlungsfälle in ehemaligen Bundeseinrichtungen für gehörlose Kinder
Im Jahr 1779 gründete Kaiser Joseph II das „Taubstummeninstitut“ im Bürgerspital im ersten Wiener Bezirk. Nach zwischenzeitlichen Übersiedlungen stand es im vierten Bezirk an der Taubstummengasse (1808-1912), im 13. Bezirk an der Speisinger Straße noch als „K.k. Taubstummeninstitut“ und dann als „Bundes-Taubstummeninstitut“ (1912-1979) und ab 1980 bis dato als „Bundesinstitut für Gehörlosenbildung“ an der Maygasse.
Das „Bundes-Taubstummeninstitut“ erhielt 1938 das Ferienheim in Kaltenleutgeben, das seit 1942 für gehörlose Kinder Raum und Unterricht bot. 1944/45 zog die Wehrmacht ein. Nach dem Krieg wurde das Gebäude wieder vom Institut in Betrieb genommen und bis 1981 verwendet.
Dem Gehörlosenbund sind Berichte über Misshandlungen an untergebrachten gehörlosen Kindern und Jugendlichen in beiden Einrichtungen von 1945 bis 1999 bekannt. Die meisten von ihnen wurden laut deren Schilderungen dazu angehalten, die Österreichische Gebärdensprache im Heim- und Unterrichtsbetrieb nicht zu verwenden. Erst der damalige Unterrichtsminister Dr. Helmut Zilk (1983-1984) hat das Gebärdensprachverbot in den Schulen aufgehoben.
Im Zuge der Aufarbeitung der Übergriffe in Heimen und staatlichen Einrichtungen an untergebrachten Kindern und Jugendlichen haben alle Bundesländer bereits staatliche Opferschutzstellen zur Aufarbeitung und Entschädigung der Betroffenen eingesetzt. Das „Bundes-Taubstummeninstitut“ bzw. „Bundesinstitut für Gehörlosenbildung“ in Wien-Speising und das ehemalige Heim in Kaltenleutgeben sind als eine der wenigen Bundeseinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich davon aber nicht erfasst.
Am 14. Juni 2023 hat Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz beim jährlichen Tätigkeitsbericht vor dem Nationalrat über den Anstieg an Anträgen auf Heimopferrente berichtet und führt dies auf den neu gewonnenen Zugang zur Gehörlosengemeinschaft zurück. In diesem Zusammenhang betonte Achitz, dass die Entschädigungszahlungen des Bundes wieder aufgenommen werden sollten (1).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Warum sehen Sie keine Zuständigkeit für diese Einrichtung in Ihrem Ressort und welche Stelle des Bundes wäre zuständig?