17032/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Vertragsverletzungsverfahren und Geldstrafen

 

 

Die Europäische Kommission hält auf ihrer Homepage fest:[1]

 

Werden EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleiten. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, kann sie den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall befassen. In einigen Fällen kann die Kommission den Gerichtshof um Verhängung finanzieller Sanktionen gegen den betreffenden Mitgliedstaat ersuchen.

 

Schlussendlich schlägt die EU-Kommission einen Bußbetrag auf der Grundlage mehrerer Faktoren vor, das Gericht entscheidet jedoch über den endgültigen Betrag, den das Land zu zahlen hat.[2]

 

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung führt hierzu aus:[3]

 

Die Europäische Kommission wartet teils seit mehr als zehn Jahren darauf, dass Mitgliedstaaten gegen sie verhängte Geldstrafen zahlen. Es geht um zig Millionen Euro. Griechenland und Italien sind die Länder, die die Bußbescheide am häufigsten nicht begleichen. Viele europäische Staaten ignorieren Geldbußen der EU, allen voran Griechenland und Italien.. […] Aber Brüssel hat von all diesen Summen wenig. Sie stellen nicht etwa zusätzlich verfügbare Mittel dar – sondern werden von den Mitgliedsbeiträgen abgezogen, die die Staaten jährlich an die EU überweisen. Auch die Beiträge der bestraften Regierung sinken. […] Es sei den Bürgern schwer zu erklären, dass finanzielle Sanktionen Ermäßigungen für die sanktionierten Staaten mit sich brächten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden insgesamt gegen Österreich bereits eröffnet?

2.    Wie viele sind derzeit anhängig?

3.    Wie viele dieser Vertragsverletzungsverfahren endeten mit einer Strafzahlung?

4.    Die Umsetzung welcher EU-Rechtsvorschrift war hierbei jeweils Grund für das Vertragsverletzungsverfahren?

5.    In welcher Höhe waren diese Strafzahlungen jeweils?

6.    Wurden die Summen dieser Strafzahlungen jeweils vom nationalen EU-Beitrag Österreichs abgezogen?

a.    Wenn ja, unter Berufung auf welchen Rechtsbestand?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass andere EU-Mitgliedstaaten ihre Strafzahlungen einfach von ihren jeweiligen nationalen Beiträgen abziehen?

8.    Ist es demnach korrekt, dass die EU-Beiträge der bestraften Regierungen gesunken sind und folgerichtig finanzielle Sanktionen Ermäßigungen für die sanktionierten Staaten mit sich gebracht haben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] https://commission.europa.eu/law/application-eu-law/implementing-eu-law_de#ma%C3%9Fnahmen-bei-verst%C3%B6%C3%9Fen-der-eu-l%C3%A4nder

[2] https://commission.europa.eu/law/application-eu-law/implementing-eu-law/infringement-procedure_de?etrans=de

[3] https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-kommission-mitgliedstaaten-ignorieren-strafen-aus-bruessel-jahrelang-19195191.html