17037/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.11.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Herbert

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Erlass "Belohnung für erfolgreiche Personalwerbung"

              

 

Der Erlass des BM.I "Belohnung für erfolgreiche Personalwerbung" vom 31. Mai 2023, GZ: 2023-0.346.841, regelt die Vorgaben ab 1. Juni 2023 für erfolgreiche Personalwerbung für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres.

Demnach gebührt für eine erfolgreiche Werbung bzw. Rekrutierung neuer Bediensteter aus diesem Grund eine Belohnung in der Höhe von insgesamt bis zu    € 1.000 (brutto).

 

Tatsächlich werden aber jene erfolgten Rekrutierungen, die ab dem 01.06.2023 erfolgreich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BM.I geworben wurden, nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde eine Anerkennung bzw. Auszahlung von Belohnungen aus diesem Titel den betroffenen Bediensteten des BM.I verweigert.

Seitens der Sektion I des BM.I  wird nämlich argumentiert, dass aufgrund der Abfolge der aktuellen Bewerbungs- und Aufnahmefristen eine erstmalige Auszahlung von Belohnungen aus diesem Titel für heuer erst ab dem Aufnahmetermin 01.12.2023 gewährt werden kann.

 

Diese Vorgangsweise führt nicht nur zu zahlreichen Irritationen innerhalb der Dienststellen des BM.I sondern erscheint nicht gerecht und schon gar nicht  motivierend und wertschätzend.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum erfolgt die Auszahlung von Belohnungen für eine erfolgreiche Personalwerbung nicht erlassgemäß mit 01.06.2023 sondern wird diese den Bediensteten aus dem Bereich des BM.I, bis zum 01.12.2023 verweigert?

 

2.    Wie viele Bedienstete des BM.I bzw. Bewerbungen sind von der Verweigerung der Auszahlung dieser Belohnung betroffen, aufgeschlüsselt auf die Organisationseinheiten und Bundesländer?

 

3.    Wie hoch sind die nicht ausbezahlten Finanzmittel, aufgeschlüsselt auf die Organisationseinheiten und Bundesländer?

 

4.    Gibt es eine Staffelung in der finanziellen Höhe der Belohnungen für erfolgreiche Personalwerbung?

5.    Wenn ja, warum und in welchen Ausmaß?

 

6.    Ab wann und in welcher Höhe werden die Belohnungen für eine erfolgreiche Personalwerbung tatsächlich an die Bediensteten aus dem Bereich des BM.I, warausbezahlt