17043/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Neue Gentechnik zukünftig ohne Risikobewertung, Nachweisverfahren und Kennzeichnung auf unseren Tellern“?
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 5. Juli ihren Vorschlag für einen Rechtsrahmen für Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnik (NGT-Pflanzen) herstellt werden. Der EU-Vorschlag plant für NGT-Pflanzen eine umfassende Deregulierung geltender und bewährter Gentechnikregelungen. Künftig sollen rund 95 Prozent der Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnikverfahren wie zB der Genschere CRISPR/Cas hergestellt werden, von bislang gültigen Gentechnikregeln, die dem Vorsorgeprinzip folgen sowie umfassende Kennzeichnung für Konsument:innen garantieren, ausgenommen werden. Die durch neue gentechnische Verfahren veränderten Pflanzen, die an bis zu zwanzig verschiedenen Stellen des Genoms gentechnisch verändert wurden, sollen "als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen" eingestuft werden.
Trotz zahlreicher Differenzen und noch vieler offener Fragen über die geplante europäische Verordnung zur neuen Gentechnik ist es das Ziel der spanischen Ratspräsidentschaft, mit den EU-Mitgliedstaaten bis 12. Dezember 2023 einen gemeinsamen Standpunkt zu beschließen. Damit die EU-Mitgliedstaaten sich auf die Herausforderungen der neuen gentechnischen Verfahren (NGT) einstellen können, schlug Kroatien beim Agrarminister:innenrat am 21. November 2023 vor, den Mitgliedstaaten zumindest sieben Jahre lang die Möglichkeit zu geben, NGT-Pflanzen national zu verbieten. Denn der EU-Vorschlag sieht keine nationalen Verbote vor, die grundsätzlich bei gentechnisch veränderten Pflanzen möglich sind. Nach Ansicht der kroatischen Agrarministerin müssen noch eine ganze Reihe von Problemen für Umwelt, Wirtschaft und menschliche Gesundheit gelöst werden, bevor man über die Verordnung abstimmen kann. Ein Kernpunkt ist dabei die Wahlfreiheit für Konsument:innen und Unternehmen, sich für oder gegen gentechnisch veränderte (gv) Produkte zu entscheiden, heißt es in ihrer schriftlichen Vorlage. Um diese sicherzustellen, müssten sämtliche NGT-Pflanzen angemessen gekennzeichnet und überwacht werden -denn seien sie einmal in die Umwelt freigesetzt, wo sie sich weiter vermehren und ausbreiten, könne das irreversible Schäden verursachen.
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Jessica Polfjärd von der EVP verwässerte in ihrem Zwischenbericht dem EU-Vorschlag noch weiter: Selbst die Ausnahme für die Biolandwirtschaft sowie die Kennzeichnung für das Saatgut als NGT soll aus ihrer Sicht fallen. Die EU-Parlamentarier:innen brachten über 1.193 Änderungsanträge ein. Da sich aktuell eine konservative Mehrheit im EU-Parlament abzeichnet, die den EU-Vorschlag unterstützt, ist die Abstimmung im EU-Rat sehr entscheidend. Es gibt noch viele offenen Fragen, die vor einem Ratsbeschluss geklärt werden müssen.
Die Haltung der Bundesregierung kommt in der Pressaussendung vom 5. Juli 2023 klar zum Ausdruck: Der EU-Vorschlag wird abgelehnt. Es ist daher dringend notwendig Allianzen auf EU-Ebene zu bilden, um im Rat eine Mehrheit im Interesse Österreichs zu gewinnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage: