17050/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.12.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Offene Fragen zum Aufsichtsgebaren der FMA unter anderem im Zusammenhang mit der Führung von Verwaltungs(straf)verfahren
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreibt als eines ihrer Kerngeschäfte neben den klassischen Aufsichtsthemen der Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionskassenaufsicht und Wertpapieraufsicht insbesondere im Bereich ihrer Abteilung IV/4 unter dem Titel der "Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs" mit enormem Aufwand eine Vielzahl von Verwaltungs- bzw. Verwaltungsstrafverfahren gegen unterschiedlichste Unternehmen. In den Fokus geraten vielfach nicht lediglich betrügerische Akteure wie die Betreiber von Pyramidenspielen und Schneeballsystemen etwa im Bereich der Online-Veranlagung in Kryptowährungen oder kriminelle Handelssysteme, sondern gerade auch verstärkt Repräsentanten des innovativen Unternehmertums in Österreich, die unter Einhaltung europarechtlicher Vorgaben eine Unternehmensfinanzierungen abseits der Bankenlobby anstreben.
Das bekannteste Beispiel stellt in diesem Zusammenhang das Vorgehen der FMA gegen den Betreiber und Mehrheitseigentümer der „Waldviertler Schuhfabrik“, Heinrich Staudinger, dar, Das Crowdfunding-Modell Staudingers wurde von der FMA trotz deutlicher Kritik etwa aus den Reihen der Funktionsträger der Wirtschaftskammer Österreich letztlich als unkonzessioniertes Betreiben von Bankgeschäften kriminalisiert.
Neben der Causa Staudinger existieren eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen die FMA mit überzogener Härte und Kompromisslosigkeit in den Geschäftsbetrieb unbescholtener Unternehmer eingreift. Dies oftmals unter Einbeziehung von Staatsanwaltschaften sowie ausländischen Aufsichtsbehörden auf dem Amtshilfeweg. Das Vorgehen der FMA, die nicht etwa in Bereichen, in denen von aufsichtsbehördlicher Seite mögliche Problemstellen ausgemacht werden, mittels Anleitung und dem Bereitstellen einer konstruktiven Kommunikationsbasis, sondern vielmehr direkt mit Untersagungsbescheiden, Zwangsstrafen und weiteren Sanktionen agiert, ist geeignet, auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft notwendige Innovationen zu hintertreiben und der Entwicklung des Wirtschaftsstandorts nachhaltigen Schaden zuzufügen.
Aus diesem Grund richtet der unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Verwaltungsverfahren hat die FMA in den vergangenen drei Jahren geführt (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens (Ermittlungsverfahren, Untersagungsverfahren, Verfahren im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Investorenwarnung, etc) und Betroffenen (von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen oder nicht von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen)?
2. Wie viele Verwaltungsstrafverfahren hat die FMA in den vergangenen drei Jahren geführt?
3. Wie viele Verwaltungs- bzw Verwaltungsstrafverfahren hat die FMA in den vergangenen drei Jahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens und Betroffenen (von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen oder nicht von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen)?
4. Wie viele Verwaltungs- bzw Verwaltungsstrafverfahren hat die FMA in den vergangenen drei Jahren vor dem Verwaltungsgerichtshof geführt (Bitte aufschlüsseln nach Art des Verfahrens und Betroffenen (von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen oder nicht von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen)?
5. Welche Kapazitäten und Mittel wurden von der FMA für die Führung der Verfahren zu Punkt 1) bis 4) insgesamt aufgewendet?
6. Welche Aufgaben haben die mit den Verfahren zu Punkt 1) bis 4) beschäftigten Mitarbeiter abseits dieser Verfahren und welche dieser Aufgaben wurden in den vergangenen drei Jahren tatsächlich erledigt?
7. Wie viele Verfahren wurden in den vergangenen drei Jahren gegen die FMA (als belangte Behörde) vor anderen österreichischen Behörden geführt (Bitte aufschlüsseln nach der jeweils verfahrensführenden Behörde und den Beschwerdeführern (von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen oder nicht von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen)?
8. Welche Kapazitäten und Mittel wurden von der FMA für die Führung der Verfahren zu Punkt 7) insgesamt aufgewendet?
9. Welche Aufgaben haben die mit den Verfahren zu Punkt 7) beschäftigten Mitarbeiter abseits dieser Verfahren und welche dieser Aufgaben wurden in den vergangenen drei Jahren tatsächlich erledigt?
10. Welche finanziellen Mittel wurden von der FMA in den vergangenen drei Jahren für die Führung der Verfahren zu den Punken 1) bis 4) sowie 7) abseits der Bereitstellung von Mitarbeitern zur Fallbearbeitung aufgewendet (Unter Benennung sämtlicher Investitionen ab einem Einzelbetrag von EUR 1.000 aufschlüsseln wie folgt: A) Art des Verfahrens; B) Verfahrensführung vor der FMA, vor einer anderen Behörde, vor dem BVwG oder vor dem VwGH?; C) Art der Investition; D) Erklärung, weshalb für die entsprechende Investition keine anderen Alternativen wie interne Ressourcen oder Expertise bzw Amtshilfe durch andere Behörden zur Erreichung des jeweiligen Zwecks zur Verfügung standen)?
11. Hat sich die FMA bei der Führung von Verwaltungs- und/oder Verwaltungsstrafverfahren in den vergangenen drei Jahren auch externer Dienstleistungen bedient?
12. Wenn ja, welcher (bitte Darlegung der jeweiligen Branche samt Themengebiet zB Wirtschaftsprüfer - Konzernrechnungslegung, Rechtsanwaltskanzlei - Urheberrecht, Versicherungsmathematiker – Simulation Überprüfung Risikokosten Lebensversicherung, etc). und welche Kosten sind pro Jahr je beigezogener externer Dienstleistungsbranche angelaufen