17071/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.12.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Abschleicher" aus der Schweiz und Liechtenstein
Laut Beantwortung 10913/AB vom 10.3.2017 der parlamentarischen Anfrage 11412/J (XXV.GP) waren bis 31.12.2016 insgesamt 19.189 Meldungen nach § 5 Kapitalabfluss-Meldegesetz eingelangt, davon 15.345 betreffend die Schweiz und 3.844 betreffend Liechtenstein.
Der gemeldete Kapitalzufluss (§ 6 Abs. 3 Z 3 leg.cit.) betrug dabei insgesamt 3.341.154.547,32 Euro. Davon betreffen 2.640.136.561,05 Euro Zuflüsse aus der Schweiz und 701.017.986,27 Euro Zuflüsse aus Liechtenstein.
Laut Beantwortung 2843/AB vom 15.04.2019 der parlamentarischen Anfrage 2854/J (XXVI.GP) wurden aufgrund von Meldungen von Kapitalzuflüssen aus der Schweiz und Liechtenstein bis zum Stichtag 28.2.2019 4.474 Fälle zur abgabenrechtlichen Überprüfung ausgewählt.
Zum Stichtag 28. Februar 2019 waren 3.155 Fälle über Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus Liechtenstein abgeschlossen, 1.319 Fälle waren noch in Bearbeitung.
Die Mehreinnahmen aus den überprüften Kapitalzuflussfallen betrugen 15.595.220 Euro.
Es ist davon auszugehen, dass die noch in Bearbeitung befindlichen Fälle die „schwierigeren§ oder „heikleren“ Fälle waren.
Die Länder Schweiz bzw. Liechtenstein verpflichteten sich, kumuliert Daten an Österreich zu liefern, um "Abschleicher” (also Kontoinhaber, die vor den Offenlegungs-Stichtagen 1.1.2013 für die Schweiz bzw. 1.1.2014 für Liechtenstein Geld aus der Schweiz bzw. Liechtenstein abgezogen hatten) weiter verfolgen zu können.
Aus den Übermittlungen der Schweizer bzw. Liechtensteiner Behörden ging hervor, dass 3.341.154.547,32 Euro vor dem Stichtag auf österreichische Konten transferiert wurde. Unter der Annahme, dass es sich auch nur bei der Hälfte, die nach Österreich zurücküberwiesen wurde, um Schwarzgeld handelte, müssten Steuern in der Höhe von mindestens 500 Mio. Euro nachgefordert werden.
Daher ist es interessant zu erfahren, wie die Bundesminister für Finanzen in den Jahren 2019 bis 2023 (Löger, Müller, Blümel und Brunner) für die Aufarbeitung eines Stücks österreichischer Steuermoral gesorgt haben.
Angesichts der politischen Relevanz des Einsatzes gegen Steuerhinterziehung – die auch von den Finanzministern immer wieder betont wird – sollte die Nachversteuerung dieser hinterzogenen Einkünfte und Vermögen eigentlich Priorität gehabt haben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie viele der am 28. Februar 2019 noch in Bearbeitung befindlichen Fälle wurden
a) zwischenzeitig abgeschlossen bzw.
b) wie viele wurden gar nicht geprüft und abgeschlossen bzw.
c) sind noch in Prüfung?
Bitte um getrennte Beantwortung.
2. Wie hoch war bei diesen abgeschlossenen Fällen (1 a)) der insgesamt geprüfte gemeldete Kapitalzufluss und wie viel wurde nach den Prüfungen nachgefordert?
3. Wie hoch war bei diesen abgeschlossenen Fällen, die letztlich nicht geprüft wurden (1 b)) der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss?
4. Wie hoch ist bei den noch in Prüfung befindlichen Fällen (1 c)) der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss?
5. Wie viele Fälle aller bisher abgeprüften Kapitalzufluss-Meldungsfälle wurden insgesamt finanzstrafrechtlich verfolgt?
6. Wie hoch war bei diesen verfolgten Fällen der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss und der den Finanzstrafbehörden angezeigte Nachforderungsbetrag?
7. Wie viele Fälle endeten mit einer Verurteilung und mit welchen Strafbeträgen (insgesamt)?
8. Wie groß war die Summe der Kapitalflüsse in den 100 größten Meldungsfällen?
9. Wie viele dieser 100 größten Meldungsfälle wurden
a) bisher abgeschlossen bzw.
b) wie viele wurden gar nicht geprüft und abgeschlossen bzw.
c) sind noch in Prüfung?
10. Wie hoch war bei diesen abgeschlossenen Fällen (9 a)) der insgesamt geprüfte gemeldete Kapitalzufluss und wie viel wurde nach den Prüfungen nachgefordert?
11. Wie hoch war bei diesen abgeschlossenen Fällen, die letztlich nicht geprüft wurden (9 b)) der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss?
12. Wie hoch ist bei den noch in Prüfung befindlichen Fällen (9 c)) der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss?
13. Wie viele Fälle aller bisher abgeprüften Kapitalzufluss-Meldungsfälle gemäß Frage 9 wurden insgesamt finanzstrafrechtlich verfolgt?
14. Wie hoch war bei diesen verfolgten Fällen der insgesamt gemeldete Kapitalzufluss und der den Finanzstrafbehörden angezeigte Nachfordernngsbetrag?
15. Wie viele dieser Fälle endeten mit einer Verurteilung und mit welchen Strafbeträgen (insgesamt)?
16. In wie vielen der bis zum 28. Februar 2019 zur abgabenbehördlichen Prüfung ausgewählten 4.474 Fälle trat in Folge Zeitablaufs Festsetzungs- und in wie vielen dieser Fälle Verfolgungsverjährung ein?
17. Wie hoch war der Gesamtbetrag an Nachversteuerung (inklusive durch Selbstanzeige herbeigeführte Nachversteuerung) auf Grund der gemeldete Kapitalzuflüsse (§ 6 Abs. 3 Z 3) von insgesamt 3.341.154.547,32 Euro?