17080/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Visabestimmungen für Geschäftsleute
Dank medialer Berichterstattung wurden in letzter Zeit mehrere Fälle bekannt, in denen internationale Akademiker:innen und Forscher:innen kein Visum für Konferenzen, Vorträge oder andere wissenschaftliche Veranstaltungen erhalten haben, obgleich sie in ihrem Fach bekannt sind und Einladungen vorweisen konnten. Ebenso beschweren sich Geschäftsleute aus Staaten, denen Österreich restriktive Visabestimmungen auferlegt, über verlorenen Geschäftsmöglichkeiten, vor allem in der Erstanbahnung – also noch ehe eine Beziehung zu einem österreichischen Unternehmen besteht, das dann Einladungen oder Garantien abgeben könnte. Auch für österreichische Unternehmen in diesen Staaten stellen diese Visahürden Probleme dar.
Bei Staaten, zwischen denen restriktive Visabestimmungen bestehen, leiden Handel und Investitionen. Wenn Geschäftsleute nur nach komplexen Einladungen ihrer Geschäftspartner, Finanzierungsgarantien und anderen bürokratischen Hürden ein Visum erhalten und einreisen können, werden derartige Überlegungen in die Wahl von Handelspartnern einkalkuliert und Staaten, denen gegenüber simplere Visabestimmungen gelten, werden systematisch bevorzugt. Zu Fachmessen und Fachseminaren können Geschäftsleute oft gar nicht einreisen, da sie sich nicht mit einer oder einem einzelnen Geschäftspartner:in treffen, die oder der dann Einladung und Garantien ausfertigen würde. Auch werden Investor:innen aus Staaten mit restriktiven Einreisebestimmungen sich andere Ziele für ihr Kapital genauer ansehen und die bürokratischen Hürden in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.
Die Nachteile aus derartigen Reiserestriktionen fallen auf beiden Seiten an. Ausländische Partnerunternehmen verlieren Geschäftsmöglichkeiten, inländischen entstehen oft höhere Kosten – entweder durch die bürokratischen Hürden im Umgang mit ihren internationalen Partnerunternehmen, oder weil sie ihre Zulieferer nicht nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen können, sondern sich aufgrund von Visabeschränkungen anderswo eine potentiell weniger wirtschaftliche Lieferkette aufbauen müssen. In einem hochkompetitiven Sektor (wie z.B. der in Österreich wichtigen internationalen Zulieferindustrie) wirken sich diese Kostensteigerungen negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich aus.
Auch aus der Perspektive der österreichischen Wirtschaftszusammenarbeit sind Hürden gerade bei der Geschäftsanbahnung ein schwerer Wettbewerbsnachteil. In Schwellenländern gibt es weniger gut ausgebaute Infrastruktur und dadurch bedingt auch weniger Messen oder Wirtschaftsforen, sodass es für österreichische Unternehmer:innen komplizierter ist, sich z.B. am afrikanischen Kontinent ein Zulieferernetzwerk aufzubauen oder Käufer für ihre Produkte zu suchen, als wenn man den Geschäftspartner:innen Besuche in Österreich erleichtern würde.
Andere Staaten haben nach ähnlichen Erfahrungen die Kriterien für Businessvisa angepasst. So könnte man z.B. Menschen, die an einem Unternehmen im Heimatland aktiv beteiligt sind, Visaerleichterungen zugestehen, da diese sehr unwahrscheinlich in Österreich untertauchen und ihr Unternehmen zurücklassen würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende