17081/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Lebenskostenausgleich im Bundesdienst
Österreich ist vielfältig und so bieten die Bundesländer nicht überall die gleichen Lebensbedingungen. Verschiedenste Landschaften, verschiedenste Mentalitäten und Wirtschaftsbedingungen und in Folge verschiedene Lebenshaltungskosten gehören zu dieser Vielfalt. Genau das führt aber gerade im Bundesdienst zu enormen Unterschieden. So gibt es beispielsweise bei der Polizei oder auch bei Bundeslehrern je nach Bundesland sehr unterschiedliche Gegebenheiten, wie attraktiv der öffentliche Dienst im Vergleich zu anderen Berufen ist - immerhin sind die Gehälter bundesweit klarerweise einheitlich geregelt. Wie viel sich ein Mitarbeiter darum leisten kann, ist aber sehr unterschiedlich.
Gerade in Bundesländern mit höheren Lebenshaltungskosten, wie etwa Vorarlberg, spielt das auch für den Personalmangel eine entscheidende Rolle. So entscheidend, das auch der Landtag sich bei der Bundesregierung sich für eine Kaufkraftzulage für Personal, das nach einem Bundesschema entlohnt wird, einsetzt (1). Immerhin spricht auch das Innenministerium davon, dass es beispielsweise bei der Polizei in Vorarlberg oftmals Unzufriedenheit mit den Gehältern gibt (2). Auch in Tirol stellt beispielsweise bei Lehrkräften das Gehalt ein Problem dar, da dort die Konkurrenz der bayrischen Gehälter eine massive Auswirkung habe (3) - ein Problem, das es beispielsweise im Burgenland kaum geben wird.
Nach Rückmeldung seitens des BMKÖS ist eine derartige Kaufkraftzulage lediglich für Bedienstete im Ausland vorgesehen, da Warenkörbe innerhalb des Landes nur geringe Abweichungen haben. Wichtiger sei der Ausgleich für Immobilienpreise, die auch innerhalb von Bezirken oder gar Städten stark voneinander abweichen können (4). Gerade diese Antwort beinhaltet allerdings einen Verweis auf Zulagen, die lediglich für die Verwendung von Bundesbeamten im Ausland anwendbar sind. Dementsprechend ist fraglich, ob es überhaupt Formen von Zuschüssen oder Ausgleichszulagen gibt oder ob bereits geprüft wurde, ob derartige Instrumente anwendbar wären.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Mit welchen Ergebnissen? (Bitte um Angabe nach Bundesländern und Art der Bediensteten)
ii. Falls nein: Warum nicht?