17082/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.12.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend

Offenlegungspflicht von Unternehmensbilanzen

Das Unternehmensgesetzbuch sieht die Information der Öffentlichkeit über das Firmenbuch hinsichtlich der Bilanzen von Kapitalgesellschaften (§277 ff UGB) vor. Im Zuge der Insolvenz von Signa wurde bekannt, dass Kapitalgesellschaften lieber Strafe zahlen, statt die Informationspflichten zu erfüllen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgende

Anfrage

1.       Wie viele Kapitalgesellschaften haben in den Geschäftsjahren, die 2021, 2022 und bis 30.5.2023 endeten, keine Urkunden beim Firmenbuchgericht eingereicht?

2.       Wie viele Strafen wurden vom Firmenbuchgericht ausgesprochen? (Bitte getrennt nach Kleine Aktiengesellschaft, mittelgroße Aktiengesellschaft, große Aktiengesellschaft, mittelgroße Gesellschaft mit beschränkter Haftung, große Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Sonstige Gesellschaften).

3.       Wie hoch war die durchschnittliche Strafe? (Bitte getrennt nach Kleine Aktiengesellschaft, mittelgroße Aktiengesellschaft, große Aktiengesellschaft, mittelgroße Gesellschaft mit beschränkter Haftung, große Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Sonstige Gesellschaften).

4.       Wie oft wurde von der Verhängung von Zwangsstrafen abgesehen?

5.       Wie oft wurden Zwangsstrafen wegen wiederholter Nichtbeachtung der Veröffentlichungsvorschriften verhängt? (Bitte getrennt nach Kleine Aktiengesellschaft, mittelgroße Aktiengesellschaft, große Aktiengesellschaft, mittelgroße Gesellschaft mit beschränkter Haftung, große Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Sonstige Gesellschaften).

6.       Wie lange dauert die Ausstellung von Zwangsstrafverfügungen nach § 283 Abs. 2 UGB vom Ende der Einreichfrist bis zur Zustellung an das verantwortliche Organ? Bei welchem Firmenbuchgericht ist die Dauer am kürzesten, bei welchem Firmenbuchgericht am längsten?

7.       In wie vielen Fällen wurden neben dem verantwortlichen Organ auch auf die Kapitalgesellschaft Zwangsstrafverfügungen ausgestellt?

8.       Wie oft wurde gegen eine Zwangsstrafverfügung Einspruch erhoben?

9.       Wie viele Zwangsstrafverfügungen nach § 283 Abs. 2 UGB wurden an Unternehmen des Signa Konzerns ausgestellt? Bitte um Aufschlüsselung nach erstmaliger Nichteinhaltung der Offenlegungspflichten und wiederholter Nichteinhaltung der Offenlegungspflichten?

10.    Halten sie die Strafen für zu gering? Wenn ja, werden sie einen Gesetzesvorschlag zur Erhöhung der Strafen einbringen?