17084/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.12.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend „Reform der Ehe und Eingetragenen Partnerschaft“

 

Die Eingetragene Partnerschaft wurde 2009 als Kompromiss geschaffen, um gleichgeschlechtlichen Paaren auch in Österreich endlich den Zugang zu rechtlicher Absicherung zu ermöglichen. Durch zivilgesellschaftlichen Aktivismus und engagierte Klagen wurde das EPG in den folgenden Jahren rechtlich immer mehr an die Ehe angepasst und dabei unnötige Diskriminierungen beseitigt. Seit dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes 2017, der sowohl die Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft für alle Paare, unabhängig vom Geschlecht der Partner*innen öffnete, bestehen aktuell zwei sehr ähnliche Rechtsinstrumente parallel zueinander.

 

Als zuständige Bundesministerin haben Sie in den vergangenen Jahren schon häufig eine allfällige Reform der Eingetragenen Partnerschaft zur Diskussion gestellt. So zum Beispiel im Februar 2020: „Eventuell schaffen wir eine ‚Ehe light‘, die der Ehe ähnlich ist, ihr aber in manchen Dingen nicht gleichkommt. Da gibt es unterschiedliche Vorbilder in Europa, etwa das Modell der französischen „Pacs“ (seit 1999 gibt es die Möglichkeit einer eheähnlichen Partnerschaft. Sie ist sehr einfach zu schließen und auch wieder aufzulösen, Anm.). In diesen Diskussionsprozess wollen wir alle Parteien und auch ExpertInnen einbeziehen.“[1] Erst im vergangenen Juni wurden Sie mit folgender Aussage zitiert: „Wir müssen uns tatsächlich überlegen: Bringt es was, dass wir fast zwei gleiche Institute quasi nebeneinander existieren haben.“[2]

 

Geschehen sind in dieser Hinsicht bisher noch keine nennenswerten Schritte. Im September 2022 stellten Sie in der Anfragebeantwortung 11603/AB lediglich fest, dass „Vorarbeiten für eine Reform des Ehe- und Partnerschaftsrechts wurden im BMJ bereits geleistet“ wären.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie weit sind die Arbeiten an einem Gesetzesentwurf zur Reform der gesetzlichen Regelungen bez. Ehe und Eingetragener Partnerschaft inzwischen fortgeschritten?

2.    Welche konkreten Fortschritte konnten insbesondere seit der Anfragebeantwortung 11603/AB erzielt werden?

3.    Ist seitens Ihres Ressorts inzwischen klar, welche konkreten Zielsetzungen mit einer entsprechenden Novelle verfolgt werden sollen?

a.    Ist insbesondere, die von Ihnen bereits öffentlich diskutierte Weiterentwicklung des EPG in Richtung einer „Ehe light“ eine Zielsetzung dieser Novelle?

4.    Gab es bez. dieses Vorhabens inzwischen bereits eine Einbindung von Expert*innen, Organisationen und Verbänden?

a.    Wenn ja, wer wurde eingebunden und mit welchen Ergebnissen?

5.    Wird eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Reform der gesetzlichen Regelungen bez. Ehe und Eingetragener Partnerschaft noch in dieser Legislaturperiode dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden?



[1] https://www.meinbezirk.at/wieden/c-politik/alma-zadic-ehe-light-als-moderne-alternative_a3933357

[2] https://kurier.at/politik/inland/lgbt-rechte-zadic-draengt-auf-ausweitung-des-schutzes-und-209er-entschaedigung/402042933