17099/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Folgeanfrage: Einnahmen aus Prüfungen der Wirtschaftskammern (2013-2022)
Am 01.08. wurde die Anfrage "Einnahmen aus Prüfungen der Wirtschaftskammern (2013-2022)" (15850/J) eingebracht. Die Begründung dieser Anfrage lautete: Diese Anfrage dient dazu, herauszufinden, welche Prüfungen die Wirtschaftskammern anbieten und die Einnahmen aus Diesen aufzuschlüsseln. Im Sinne der Interessen der Kammerzwangsmitglieder ist es notwendig, hier für umfassende Transparenz zu sorgen.
Rund zwei Monate später offenbarte Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zu den gestellten Fragen rund um die Einnahmen der Wirtschaftskammern aus Prüfungen, Kursen zur Vorbereitung auf Prüfungen und Nachprüfungen in der Anfrage-Beantwortung 15345/AB Folgendes:

Entgegen der Antwort, dass diese Informationen nicht vorliegen würden, hat die Wirtschaftskammer Vorarlberg jedoch in ihrem Rechnungsabschluss 2022 die Einnahmen aus Prüfungen sehr wohl offengelegt:


Auch beim Rechnungsabschluss der Wirtschaftskammer Wien und Wirtschaftskammer Oberösterreich aus dem Jahr 2022 scheint die Bezeichnung "Erlöse aus Prüfungsgebühren" auf - angegeben wurden diese Erlöse bei der Beantwortung jedoch nicht:


Eigene Berechnungen anhand der Rechnungsabschlüsse der einzelnen Wirtschaftskammern ergeben folgende Einnahmen aus Prüfungen sowie aus Kursen und Vorträgen der Wirtschaftskammern, wobei eine klare Differenzierung zwischen Einnahmen aus Kursen und Einnahmen aus Vorträgen seitens den Wirtschaftskammern nicht vorgenommen wurde und einzelne Summen (mit K.A. gekennzeichnet) nicht klar aus den Rechnungsabschlüssen hervorgehen:

Nun stellt sich die Frage, warum der Bundesminister dies in der Anfragebeantwortung 15345/AB nicht angegeben hat, und, ob das BMAW nicht doch eine Auflistung über die Höhe der Einnahmen aus Prüfungen, Kursen zur Vorbereitung auf Prüfungen und Nachprüfungen parat hat, jedoch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft im eigenen Haus nicht genau nachgeschaut beziehungsweise einfach bei den Wirtschaftskammern nachgefragt hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende