17142/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.12.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Was geschieht mit bereits bezahlter ORF-Haushaltsabgabe bei Todesfall?
Ab 1. Jänner 2024 sind alle Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich verpflichtet, die von der schwarz-grünen Bundesregierung durchgeboxte ORF-(Zwangs-) Haushaltsabgabe zu entrichten. Diese neue Mehrbelastung tritt nicht nur inmitten der größten Wirtschaftskrise und Teuerungswelle der Zweiten Republik mit Rekordinflation und Massenverschuldung in Kraft, sie geht auch klar am Willen der Bevölkerung vorbei. Als typisch „österreichische Lösung“ erscheint auch die Auswahl der Zwangsbeitragszahler. „Die Presse“ schreibt dazu folgendes:[1]
Eingehoben wird der Beitrag künftig von der „ORF Beitrags Service GmbH“, bisher bekannt als GIS (Gebühren Info Service). Sie ist zudem laut ORF-Beitragsgesetz ermächtigt auf die Meldeadressen des ZMR (Zentrales Melderegister) zuzugreifen. Sind mehrere Personen hauptgemeldet, wird der Adressat für die Gebühren per Zufall ermittelt. Es kann aber nach Erhalt der Zahlungsaufforderung noch geändert werden.
Ist also hypothetisch das minderjährige Kind an einer Adresse hauptwohnsitzgemeldet, kann dieses durchaus in den Genuss einer Zwangszahlung auf seinen Namen lautend kommen. Der Verwaltungsaufwand, dies nachträglich zu ändern, bleibt einmal mehr beim Bürger hängen. Absolut unverständlich ist es auch, warum Bundesregierung und ORF es nicht der Mühe wert fanden, die Bevölkerung über eine bis Ende November 2023 laufende „Registrierungsfrist“ für die Haushaltsabgabe zu informieren, welche bisherigen „GIS-Nicht-Zahlern“ die Möglichkeit bot, künftig auch in Teilbeträgen zu bezahlen.
Überdies ist es wohl auch nur einem politisch durchsetzten Unternehmen in staatlicher Hand wie dem ORF möglich, für eine noch nicht erbrachte Leistung bereits im Vorhinein Gelder einzuheben. Die neue Abgabe wird nämlich zukünftig jährlich im Voraus eingehoben werden, was wiederum bedeutet, dass die krisengeplagten Österreicher als „Neujahrsgeschenk“ einen Zahlschein in ihren Haushalt gesendet bekommen. Diesen stellt die neugeschaffene ORF-Beitrags-Service GmbH aus.
Besonders dreist ist auch die künftige Doppelbesteuerung der Bürger, denn schließlich zahlen künftig jeder Haushalt und jedes Unternehmen die ORF-Gebühr. Das heißt im Klartext, dass alle Unternehmer bereits für ihre Mitarbeiter diese Abgabe zahlen, die Mitarbeiter aber an ihrer Privatadresse noch einmal zur Kasse gebeten werden. Immerhin rechnet man mit rund 115.000 neuen Unternehmen, die zahlen müssen.
Was die Bundesregierung und der ORF allerdings, bewusst oder unbewusst, verabsäumt haben, ist es, der Bevölkerung zu kommunizieren und sie darüber zu informieren, was in Fällen geschieht, in denen eine Zahlung der ORF-Haushaltsabgabe nicht mehr nötig ist. Konkret vor allem, was mit dem Geld einer bereits im Voraus bezahlten Haushaltsabgabe geschieht, wenn der Zahlungsgrund im Laufe des Jahres wegfällt, etwa bei einem Todefall.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
Anfrage