17144/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend COVID-19 Datenplattform nicht mehr öffentlich zugänglich

 

 

Interessierte Privatpersonen können auf die Datensätze der so genannten Datenplattform COVID-19 der Gesundheit Österreich GmbH nicht mehr zugreifen, da nun eine Akkreditierung vonnöten ist, welche aber nur Personen von Forschungseinrichtungen gewährt wird. Ein transparenter Umgang im Sinne der öffentlichen Einsichtnahme und der Evaluierung auch durch privat Forschende ist somit nicht mehr gegeben. Es ist keine vertrauensbildende Maßnahme, wenn der Öffentlichkeit Daten zur Hospitalisierung und zur COVID-19 Schutzimpfung vorenthalten werden. Die Datenplattform COVID-19 stellt sich auf deren Internetseite wie folgt dar:[1]

 

Willkommen auf der Datenplattform COVID-19!

Für die Erforschung von SARS-CoV-2 und COVID-19 wird wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen die Nutzung von Daten aus dem Österreichischen Epidemiologischen Meldesystem (EMS) ermöglicht. Für diesen Zweck hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Einrichtung dieser Datenplattform beauftragt. Sie soll sowohl die nationale, als auch die internationale wissenschaftliche Community dabei unterstützen, die Evidenz und das Verständnis für SARS-CoV-2 und COVID-19 zu erhöhen

 

Forschungseinrichtungen haben auf dieser Plattform die Möglichkeit, sich für einen Zugang zu den Daten aus dem Epidemiologischen Meldesystem akkreditieren zu lassen. Lesen Sie mehr dazu

 

Außerdem finden Sie hier auch Links zu unterschiedlichen nationalen und internationalen Datenquellen und -aufbereitungen.

 

Hospitalisierungsdaten

Für Forschungseinrichtungen besteht nach erfolgter Akkreditierung überdies die Möglichkeit, Zugriff auf anonymisierte Hospitalisierungsdaten zu erhalten.

 

Dabei handelt es sich um anonymisierte Diagnose- und Leistungsdaten ("XDok") von Patientinnen und Patienten mit Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19, inklusive anonymisierter Daten der Intensivdokumentation (Satzarten I11-SAPS3 & I12-TISS-A), wiederum eingeschränkt auf Patientinnen und Patienten mit Haupt- oder Nebendiagnose COVID-19.

 

Daten zur COVID-19 Schutzimpfung

Im Standarddatensatz, der auf dem Statistikregister des Epidemiologischen Meldesystem basiert, sind Daten zu COVID-19 Schutzimpfungen integriert und stehen den akkreditierten Einrichtungen zur Verfügung.

 

 

Biomedizinische Daten

Das Research Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences (CeMM) stellt die Ergebnisse der dort durchgeführten SARS-CoV-2-Virusgenomsequenzierungen der wissenschaftlichen Forschung im Wege der Datenplattform bereit.

 

Eine Akkreditierung wird von der Plattform gewährt, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:[2]

 

Wie komme ich zur Akkreditierung?

Folgende Kriterien sind von Forschungseinrichtungen zu erfüllen, um eine Akkreditierung zu erhalten:

Die antragstellende Einrichtung muss zumindest eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Die antragstellende Einrichtung ist eine Forschungseinrichtung, die unter § 2c Abs. 1 Forschungsorganisationsgesetz - FOG fällt.

Die antragstellende Einrichtung entspricht der Definition einer wissenschaftlichen Einrichtung gemäß § 2b Abs. 12 FOG.

 

Dadurch scheint es fraglich, ob eine Gewährleistung im Sinne der öffentlichen Gesundheitsaufklärung vorliegt. Den Auftrag einer Plattformerstellung hat das BMSGPK der Gesundheit Österreich GmbH erteilt und es ist daher für die Bürgerinnen und Bürger unersichtlich, warum etwa Daten zur Hospitalisierung und zur COVID-19-Schutzimpfung nicht mehr öffentlich einsehbar sind. Diese Änderung der Einsichtnahme der Daten, die zuvor zugänglich waren, wird folgendermaßen argumentiert:[3]

 

Da es sich dabei um sensible Daten handelt, erfolgt ihre Bereitstellung unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben des Datenschutzes. Daher ist es für wissenschaftliche Einrichtungen notwendig, sich zu akkreditieren, um Zugriff auf die Daten erhalten zu können.

 

Die Daten konnten von Privatpersonen jederzeit eingesehen werden. Es ist unergründlich, warum anonymisierte COVID-19-Daten aufgrund von Datenschutzbedenken plötzlich nicht gesichtet werden können.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann wissen Sie von der Einrichtung eines Akkreditierungsverfahrens für den Zugang zur COVID-19 Datenplattform Bescheid?

2.    Haben Sie das in Auftrag gegeben?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, woher kam die Weisung?

3.    Welchen Zweck soll dieses Akkreditierungsverfahren erfüllen?

4.    Weshalb musste man anonymisierte Daten datenschutzrechtlich schützen?

5.    Warum hat man das davor nicht getan?

6.    Sind rechtliche oder andere Konsequenzen angedroht worden, weil diese anonymisierten Daten anscheinend nicht ausreichend datenschutzrechtlich geschützt gewesen waren?

a.    Wenn ja, welche?

7.    Hat es rechtliche oder andere Konsequenzen, dass diese anonymisierten Daten anscheinend nicht datenschutzrechtlich ausreichend geschützt gewesen waren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum wurde das dann umgestellt?

8.    Können Sie ausschließen, dass andere Gründe vorlagen, wonach man sich entschied, ein Akkreditierungsverfahren einzurichten?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, welche Gründe sind das?

9.    Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab, dass die COVID-Daten nicht mehr transparent der Öffentlichkeit zugänglich sind?

10. Liegt das im Sinne der Gesundheitsaufklärung?

11. Befinden Sie den eingeschränkten Zugriff als vertrauensbildend für die Bevölkerung?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Ist der eingeschränkte Zugriff nützlich für die Bekämpfung von angeblicher  „Desinformation“ betreffend COVID-19?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, überwogen dann die datenschutzrechtlichen Vorbehalte?

13. Auf welche Art und Weise können nun privat Forschende oder Interessierte an valides österreichisches Datenmaterial COVID-19 betreffend (in Hinblick auf Hospitalisierungsraten von geimpften/ungeimpften Patienten, Schutzwirksamkeit der Impfung in Hinblick auf Ansteckung und Schwere der Erkrankung etc.) gelangen?

14. Wo kann nun eine valide Information über Hospitalisierungsraten von geimpften/ungeimpften Patienten abgerufen werden?

15. Wie viele geimpfte/ungeimpfte Patienten sind derzeit hospitalisiert und wie hat sich diese Zahl und das Verhältnis seit Verfügbarkeit der COVID-Impfung monatlich verändert?

16. Wo kann nun eine valide Information über die Schutzwirksamkeit der Impfung in Hinblick auf Ansteckung und Schwere der Erkrankung abgerufen werden?

17. Welche Schritte setzen Sie, um eine informierte Öffentlichkeit, gerade auch was Gesundheitsfragen betrifft, zu fördern und auch für die Meinungsbildung relevantes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen?

18. Schützt die Impfung vor der Ansteckung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

19. Hat die Impfung eine Auswirkung auf die Schwere der Erkrankung?

a.    Wenn ja, inwiefern?

20. Gibt es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der (mehrfachen) COVID-Impfung und der Hospitalisierungsrate?

a.    Wenn ja, welchen?



[1] Start | Datenplattform COVID (goeg.at)

[2] Wie komme ich zur Akkreditierung? | Datenplattform COVID (goeg.at)

[3] Daten | Datenplattform COVID (goeg.at)