17153/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Stellenbesetzung "Stabsstelle Zollamt" im ÖIF
Der ÖIF kann seit jeher als eine sog. Blackbox bezeichnet werden. Weder gab es eine Ingerenz von Seiten der Ministerin noch konnte via parlamentarischer Interpellation diese Blackbox kontrolliert werden. Nach dem sog. COFAG-Erkenntnis des VfGH (G 265/2022-45) dürfte die Konstruktion des ÖIF nun ebenfalls hinterfragt werden, da sich seine Funktion in den letzten 12 Jahren verändert hat. Mittlerweile hat der ÖIF ein defacto Monopol iZm Integration und übernimmt als ausgelagerte Stelle, analog zur COFAG, eine zentrale staatliche Aufgabe - fehlende Ingerenz und parlamentarische Kontrolle inklusive.
Wie den Medien zu entnehmen ist (Ehemaliges Zollgebäude wird Zentrale des Integrationsfonds | DiePresse.com), wird in der Zollamtsstraße 3 die neue Zentrale des ÖIFs angesiedelt sein. Im Zusammenhang mit diesem Umzug ergeben sich einige Fragen, die dank des undurchsichtigen Konstrukts um den ÖIF, aufgeworfen werden. Insbesondere zu der Stelle Stabsstelle Zollamt werden Fragen aufgeworfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, war das Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien dabei beteiligt?
1. Wenn ja, wurde das BMKÖS davon in Kenntnis gesetzt?
i. Wie hoch war die monatliche Miete davor?