17193/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schleppende Ermittlungen zum Ärztekammerskandal

 

Wie Recherchen des Investigativmediums Dossier (https://www.dossier.at/dossiers/aerztekammer/risiken-und-nebenwirkungen/) zeigen, weiten sich die Ermittlungen rund um die sog ÄrzteEinkaufsService-Equip4Ordi GmbH (E4O) aus. Dabei steht eine Tochtergesellschaft der Kurie der niedergelassenen Ärzt:innen in Wien im Fokus. Grundsätzlich war diese Gesellschaft dafür gegründet worden, niedergelassene Ärzte unkompliziert und günstig an Medizinprodukte und Dienstleistungen kommen zu lassen. Überspitzt formuliert: Ein Raiffeisen Lagerhaus für niedergelassene Ärzte. Allerdings entwickelte sich die E4O zu einem Finanzdebakel, das nun auch ein Strafverfahren mit sich zieht. Dazu zählen etwa dubiose Transaktionen an zwei Ex-E4O-Geschäftsführer, die fragwürdigen Zahlungen von E4O an einen Arzt sowie die teuren Sideletter für einen Steinhart nahestehenden Anwalt, wie Dossier bereits im März 2023 berichtete. Von einer Reihe von Insichgeschäften zwischen E4O und einer Privatfirma eines E4O-Geschäftsführers ist die Rede. So sollen im Jahr 2020 die E4O Provisionen von mehr als einer halben Million Euro an eine Privatfirma des E4O Geschäftsführers bezahlt haben. Besonders kurios ist ein durch einen Investigativjournalisten von Dossier veröffentlichter Sideletter, der eine Wertsicherung der bis 2029 laufende und unkündbare monatliche Geschäftsführervergütung des Ärztefunkdienst-Geschäftsführers von 6800 Euro beinhaltet:

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Diese wurde mutmaßlich vor dem Expräsidenten Szekeres verheimlicht und vom Ex-Kurienobmann Johannes Steinhart genehmigt. Der Vertrag mit Ärztefunkdienst-Geschäftsführer wurde dieses Jahr beendet und muss nun von Seiten der Ärztekammer erfüllt werden. Hinzu kommt, dass der Verdacht im Raum steht, dass E4O-Gelder für den Ärztekammerwahlkampf missbraucht worden seien. 

Die StA Wien ermittelt nun gegen den Präsidenten der Ärztekammer Wien und Österreich, Johannes Steinhart und seine rechte Hand in der Kurie, gegen die ehemaligen Geschäftsführer der E4O, den Anwalt und Alleingeschäftsführer der E4O-Muttergesellschaft. Es steht der Verdacht der Untreue, der Begünstigung und des schweren Betrugs im Raum. Das Verfahren sei so komplex, dass dieses einer Sondergruppe zugewiesen worden ist. 

Auffallend ist, dass die Ermittlungen in dieser Causa zunächst sehr ambitioniert verliefen. Es wurden eine Vielzahl von Ermittlungsmaßnahmen angeordnet und durchgeführt. Die Abnahme an Ermittlungsmaßnahmen nach Übernahme des Verfahrens durch eine/n andere/n StA/StÄ ist nicht nachvollziehbar - liegt doch bereits seit August eine fundierte Anzeige gegen den Ex-Präsidenten Szekeres bei der Staatsanwaltschaft auf, die jedenfalls bis Oktober 2023 nicht bearbeitet wurde.

Effiziente, schnelle Ermittlungen sind aber im Interesse aller Beteiligten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Seit wann wird ein Ermittlungsverfahren in der Causa Ärztekammer geführt?
    1. Aufgrund welcher Delikte wird dieses Verfahren geführt?
  1. Wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund einer Anzeige oder von Amtswegen eingeleitet? 
  2. Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt? Laut Medienberichten sind es sieben. 
  3. Wie viele Ordnungsnummer hatte das Verfahren zum Zeitpunkt des Wechsels von StA Höller auf StA Herbst?
    1. Wie viele ON sind es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?  
    2. Wann genau fand der Wechsel statt? 
  1. Wird mittlerweile Thomas Szekeres als Beschuldigter geführt?
    1. Wurde die Anzeige gegen ihn bereits einer Anfangsverdachtsprüfung unterzogen? 

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Zu welchen dieser Causen wird konkret aufgrund welcher Delikte ermittelt:
    1. Prämien und Provisionszahlungen an E4O-Geschäftsführer bzw. ihm zugerechnete Unternehmen 
    2. Sideletter ohne Zustimmung der dafür zuständigen Gremien
    3. Gelder an den von Steinhart nahestehenden Anwalt
    4. E4O-Geld für Wahlkampf 
  1. Wie konkret gestaltet sich die oben genannte Sondergruppe? Ist hierbei eine Gruppe innerhalb der Staatsanwaltschaft gemeint oder eine polizeiliche Organisation innerhalb des BMI?
    1. Sind in dieses Verfahren mehrere Staatsanwält:innen involviert? 

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. Wurde eine Zuständigkeit der WKStA gem. 20a Abs. 1 geprüft?
    1. Wenn ja, aus welchem Grund ergab sich keine Zuständigkeit von dieser?