17215/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.12.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend „Kommt das IGM-Verbot noch in dieser Legislaturperiode?“

 

Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen" beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.

 

Ähnlich wie beim noch immer ausstehenden Verbot von gefährlichen Konversionstherapien, versäumt es die Regierung auch in diesem Fall, Entschließungen des Nationalrats wirksam umzusetzen. Das ist sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus demokratiepolitischer Sicht nicht akzeptabel. In der Anfragebeantwortung 15453/AB stellte die Bundesministerin für Justiz klar, dass ein beschlussfertiger Entwurf für ein Gesetz zum Verbot von derartigen Operationen bisher an der Blockade der ÖVP scheitert: „Der letzte Termin zur Abstimmung fand im Frühjahr 2023 statt. Der Koalitionspartner wurde zu weiteren Gesprächen zu diesem wichtigen Vorhaben aufgefordert. Bislang ist der Koalitionspartner dieser Aufforderung nicht nachgekommen.“

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Fortschritte konnten seit der Anfragebeantwortung 15453/AB erzielt werden?

a.    Wann fand der letzte Termin zur Abstimmung mit dem Koalitionspartner statt?

b.    Welche konkreten Bedenken/Einwände/etc. wurden seit dieser Anfragebeantwortung seitens des Koalitionspartners hinsichtlich der Formulierung des Gesetzesentwurfs formuliert?

2.    Wurde inzwischen, ähnlich wie beim Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien, seitens des Koalitionspartners ein eigener Gegenentwurf vorgelegt?

a.    Wenn ja, in welchen Punkten unterscheidet sich dieser vom Entwurf des BMJ?