17217/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.12.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dietmar Keck

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend die seit mittlerweile zwei Jahren durch die Regierung angekündigte so bezeichnete „Tierschutzgesetz-Novelle 2“

 

 

Im Zuge der Behandlung des Tierschutzvolksbegehrens, das von mehr als 416 000 Menschen unterstützt wurde, wurde seitens der Regierungsfraktionen im Nationalrat bereits im Dezember 2021 eine Tierschutzgesetz-Novelle auch für jene Bereiche angekündigt, die nicht die Nutztiere betreffen.

 

Da nunmehr bereits zwei volle Jahre vergangen sind, aber konkrete Inhalte bisher nicht veröffentlicht wurden, kursieren mittlerweile bereits viele Annahmen in den tierschutzinteressierten Kreisen, welche Regelungsinhalte geplant sein sollen.

 

Auch aufgrund der Tatsache, dass das Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode in großen Schritten naht, ein Begutachtungsentwurf zu einer Tierschutzgesetz-Novelle nach wie vor nicht vorliegt, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Planen Sie, eine Chippflicht für alle Tierarten im Tierschutzgesetz zu verankern?

 

2.    Soll es durch die neue Tierschutzgesetz-Novelle zu einem Verbot von Wildtieren als Haustiere kommen?

 

3.    Soll es eine Positivliste für Wildtiere/Exoten geben, womit ungefähr (nur) zehn jener Rassen, die derzeit im Zoofachhandel verkauft werden, erlaubt sein würden?

 

4.    Ist eine verpflichtende jährliche Impfung für jede Tierart geplant?

 

5.    Soll eine verpflichtende gesundheitliche Untersuchung einmal jährlich für jede Tierart in der Novelle festgehalten werden?