17219/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.12.2023
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Anfrage
die Abgeordnete Petra Bayr,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend „Keine österreichischen Waffen in den Händen von Terroristen“
Ende November berichteten Medien über den möglichen Einsatz österreichischer Präzisionswaffen, insbesondere des Scharfschützengewehrs HS.50 von Steyr Arms, bei Angriffen der Hamas auf Israel. Videosequenzen sollen Hamas-Kämpfer zeigen, die Waffen tragen, die dem österreichischen Modell ähneln. Die Ursprünge dieser Waffen in der Region reichen vermeintlich bis zum Jahr 2004 zurück, als Österreich 800 Stück HS.50-Gewehre an den Iran verkaufte.
Bei einer Ausfuhr von Verteidigungsgütern bzw. Feuerwaffen aus Österreich in ein Nicht-EU-Mitgliedstaat handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Vorgang. Solche Exporte brauchen also eine Genehmigung, die jedoch nicht erteilt werden dürfte, wenn ein Risiko vorliegt, dass diese Güter beispielsweise zur internen Repression, bei Menschenrechtsverletzungen oder gar Aggression gegen ein anderes Land eingesetzt werden. Doch wie zahlreiche Berichte zeigen, scheint Österreich diese Gesetze teilweise großzügig auszulegen. Trotz internationaler Kritik wurde auch der Verkauf an den Iran genehmigt.
Die Bundesregierung weigert sich beharrlich, strengere Kontrollmechanismen umzusetzen. So wurde auch der von der Sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag über „Verpflichtende Berichte über Waffenexporte Österreichs“ immer noch nicht abschließend behandelt. Es darf keine Waffenexporte an Unrechtsregime geben. Diese sind auch gewillt, die Waffen an Terrorgruppen weiter zu verkaufen, um ihre politischen Absichten voranzutreiben. Strengere Waffenexportkontrollen und ein jährlicher, öffentlicher Waffenexportbericht sollen klar ersichtlich machen, wie viele Waffen an welche Akteure verkauft werden.
Berichten zufolge hätte der Iran und Syrien nach dem Erhalt der österreichischen Waffen begonnen, Kopien herzustellen. Der israelische Sicherheitsexperte Colin David weist aber darauf hin, dass es sich unabhängig davon, ob es Originale oder Kopien sind, um österreichische Waffentechnologie handelt, die gegen Israel eingesetzt wird. Als neutrales Land hat Österreich ganz besondere Vorsicht walten zu lassen. Es muss rasch geklärt werden, wie vermeintlich österreichische Gewehre in den Händen von Terroristen landen. Dieser skandalöse Fall kann auch Lücken in der Gesetzgebung aber auch Fehler im aktuellen Prüfprozess aufzeigen, weshalb eine umfassende Auskunft der zuständigen Ministerien notwendig ist.
Die im österreichischen Genehmigungsverfahren gestellten Anträge erfordern laut § 3 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz die Bewilligungserteilung durch das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und nach Anhörung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Diese Anfrage richtet sich daher an alle laut Gesetz am Prüfverfahren beteiligten Ministerien.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche Schritte hat Ihr Ministerium bereits unternommen bzw. sind geplant, um die Ausfuhr der in den Medienberichten gezeigten Waffen in den Händen der Hamas-Kämpfer zu untersuchen?
a) Wenn keine: Warum nicht?
b) Wenn ja: Welche Erkenntnisse wurden gewonnen?
2. Gab es bereits in der Vergangenheit ähnlich gelagerte Fälle?
a) Welche Auswirkungen hatte dies auf die Bewertung späterer Ausfuhranträge?
b) Welche Länder wurden verdächtigt sich nicht an die Verwendungsbestimmungen gehalten zu haben?
3. Welche konkreten Aufgaben übernimmt Ihr Ministerium im Prüfverfahren laut Kriegsmaterialgesetz?
4. Welche Informationen erhält Ihr Ministerium, um den Prüfauftrag auszuführen?
5. Sind diese Grundlagen und Vorarbeiten ausreichend, umfassend und aussagekräftig, dass eine fundierte Weiterbearbeitung der Ausfuhranträge erfolgen kann?
a) Wenn nein: Welche Mängel wurden festgestellt und waren dies Einzelfälle oder nicht?
b) Wenn Mängel festgestellt wurden, welche Konsequenzen wurden gezogen?
6. Welche Dienststelle(n) sind in Ihrem Ministerium mit den Prüf- bzw. Kontrollaufgaben befasst?
7. Wie viele Personalressourcen (Vollzeitäquivalente) stehen für die Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung?
a) Mit welchen anderen Aufgaben sind diese Bediensteten darüber hinaus befasst?
b) Welche Qualifikation ist für die Ausübung der Prüfaufgaben erforderlich und verfügen alle betrauten Mitarbeiter:innen über diese Qualifikation?
c) Wie werden die Mitarbeiter:innen auf diese Aufgabe vorbereitet? Gibt es spezielle Schulungen?
d) Werden die Mitarbeiter:innen einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 Sicherheitspolizeigesetz unterzogen?
e) Gibt es eine laufende Weiterbildung? Wenn ja: ist diese verpflichtend?
8. Erfolgt eine Potentialanalyse, ob die Waffen im Empfängerland für internen Repression, Menschenrechtsverletzungen oder Aggression gegen ein anderes Land verwendet werden könnten?
a) Wie sieht diese Prüfung im Detail aus?
b) Welche Quellen und Kriterien werden für die Einschätzung der Menschenrechtslage herangezogen?
c) Welche Quellen und Kriterien werden für die Einschätzungen über das Potential für den Einsatz für interne Repressionen herangezogen?
d) Welche Quellen und Kriterien werden für die Einschätzung über das Potential für den Einsatz gegen andere Länder herangezogen?
e) Wenn nein: Warum nicht?
9. Erfolgt eine Nachprüfung, ob die Empfängerstaaten sich an die Nutzungseinschränkungen gehalten haben?
a) Wenn ja: In welcher Form und an wen ergeht der Bericht?
b) Wenn ja: Bei welchen Ländern wurden in der Vergangenheit Verstöße festgestellt?
c) Wenn ja: Haben diese Verstöße Einfluss auf die Bewertung künftiger Ausfuhranträge?
d) Wenn nein: Warum nicht?
10. Wie wird sichergestellt, dass von den exportierten Waffen keine Kopien hergestellt werden?
11. Wird überprüft, ob von den exportierten Waffen Kopien hergestellt werden?
a) Wenn ja: Wie?
12. Wie wird sichergestellt, dass die exportierten Waffen nicht an andere Länder oder Akteur:innen weitergeleitet werden?
13. Wird überprüft, ob die exportierten Waffen an andere Länder oder Akteur:innen weitergeleitet werden?
14. Falls die Veröffentlichung sensibler Daten im Rahmen dieser Anfragebeantwortung nicht möglich ist, gibt es die Absicht diese Informationen und Erkenntnisse den Mitgliedern des ständigen Unterausschusses des Innenausschusses und ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses mitzuteilen?