17224/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
betreffend
Weisungen an Sozialversicherungsträger
„Trotz Höchstgerichtsurteilen schickt Familienministerium Eltern weiterhin europarechtswidrig auf Behördentour. „Mehrere Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft, Gerichturteile in erster und zweiter Instanz, und nun auch rechtskräftige OGH-Urteile – was muss noch passieren, bis Familienministerin Susanne Raab endlich einlenkt und die Schikanen gegen Eltern einstellt?“, fragt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Auch nach dem Höchstgerichtsurteil melden sich bei der Volksanwaltschaft verzweifelte Eltern, die jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten, weil das Familienministerium sie diverse in- und ausländische Behörden abklappern lässt, um irgendwelche Dokumente zu beschaffen, die es gar nicht gibt. Raab muss diese europarechtswidrige Praxis endlich abschaffen, bürger*innenfreundlich vorgehen und das Kinderbetreuungsgeld rasch überweisen.“ ….
Seit Jahren kritisieren die Volksanwaltschaft und auch die Arbeiterkammer die familienfeindliche und EU-rechtswidrige Vorgehensweise der Behörden, die auf Weisung der Frauenministerin Eltern massive Hürden in den Weg stellen. Die Pflicht der Behörden, mit Behörden anderer Länder herauszufinden, wer zuständig ist, wird auf die Eltern abgewälzt. Bürger*innenfreundlich und nach EU-Recht geboten wäre, wenn die österreichischen Behörden das Kinderbetreuungsgeld vorläufig auszahlen und im Hintergrund regeln, wer zuständig ist. Trotz Höchstgerichtsurteil melden sich weiterhin Betroffene bei der Volksanwaltschaft, ingesamt bereits mehr als hundert. Eine Reform ist überfällig – sowohl bei der Vollziehung als auch auf gesetzlicher Ebene“, so Achitz.„ kann man auf der Homepage der Volksanwaltschaft lesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgende
Anfrage
1. Wie viele Weisungen haben Sie den Sozialversicherungsträgern im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld erteilt?
2. Wurden von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern informell Weisungen an die Sozialversicherungsträger erteilt? Welche sind das?
3. Sind Weisungen öffentlich einsehbar?
4. Welche Urteile eines Gerichts sind Ihnen bekannt, die nicht dem Rechtsverständnis Ihres Ministeriums entsprechen?
5. In welchem Publikationsorgan sind Weisungen veröffentlicht worden? Wie lauten die entsprechenden Geschäftszahlen?
6. Haben Sie die Weisungen entsprechend der Urteile der Höchstgerichte bzw. des Europäischen Gerichtshofes geändert? Bitte um Übermittlung dieser Weisungen.
7. Welche Urteile eines Gerichts haben sie nicht in den Weisungen umgesetzt? Mit welcher Begründung?
8. Wenn die Weisungen nicht veröffentlicht sind: Wie ist der Inhaltes jeder einzelnen Weisung?
9. Können sie sicherstellen, dass Weisungen, die vor der Beantwortung dieser Anfrage erteilt wurden, und nicht in unserer Anfrage öffentlich gemacht wurden, von den Sozialversicherungsträgern nicht mehr angewendet werden dürfen?