17254/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genoss*innen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend die Säumigkeit bei der Maßnahmenmeldung für die Europäische Kindergarantie
In Österreich sind mehr als 350.000 Kinder und Jugendliche von Armut und Ausgrenzung gefährdet. Für 78.000 Kinder und Jugendliche war es 2022 aus finanziellen Gründen laut Statistik Austria nicht möglich, jeden zweiten Tag Fisch, Fleisch oder eine vergleichbare vegetarische Alternative zu sich zu nehmen. 123.00 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten in einem Haushalt, der mit Zahlungen im Rückstand war, für 278.000 war Urlaub finanziell nicht leistbar. Armut ist kein Phänomen der Vergangenheit und auch keines des globalen Südens. Die Teuerungen, gerade im Bereich Wohnen, Lebensmittel und Energie stellen für Familien existenzbedrohende Herausforderungen dar – die finanziellen Sorgen belasten nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder. Mit der Europäischen Garantie für Kinder soll jetzt ein Instrument zur europaweiten Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen werden. Die Kindergarantie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule “Soziale Rechte”. Deren Ziel ist es, die Armuts- und Ausgrenzungszahlen in der EU drastisch zu senken. Es soll darum gehen, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu ermöglichen, aber auch gesunde Ernährung und guten Wohnraum für alle Kinder sicherzustellen. Diese weitreichenden Bemühungen zur Bekämpfung von Kinderarmut decken sich auch mit den in Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern festgehaltenen Verpflichtungen im Sinne des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips. Die Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie und dessen Präsentation wurde ursprünglich mit März 2022 terminiert. Bis zum 14. Dezember 2023 ist medienöffentlich keine Fertigstellung bekannt geworden. Nur noch zwei Länder der EU sind mit diesem Maßnahmenkatalog säumig: Lettland und Österreich. Auch der Multi-Stakeholder:innen-Dialog zum Maßnahmenkatalog jährt sich bereits zum zweiten Mal.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Seit wann liegt seitens Ihres Ressorts ein Entwurf für den NAP zur EU-Kindergarantie vor?
2. Wann wurde/wird der NAP zur EU-Kindergarantie konkret fertiggestellt?
3. Wann wurde/wird der NAP dem Minister*innenrat vorgelegt?
4. Ist Ihrem Ressort bekannt, dass nur noch Lettland und Österreich (Stand 14.12. 2023) keine Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Kindergarantie veröffentlicht haben?
5. Gab es seitens der EU-Kommission eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Ressort hinsichtlich der fehlenden Umsetzung der Kindergarantie?
a. Wenn ja, in welcher Form fand diese Kontaktaufnahme statt?
b. Wenn ja, wann fand diese Kontaktaufnahme statt?
c. Wenn ja, wie beantwortete Ihr Ressort ggf. diese Anfrage?
6. Wird es eine (medien)öffentlichen Präsentation des NAP zur Umsetzung der europäischen Kindergarantie geben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde das Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip nach Art. 1 BVG Kinderrechte bei der Erstellung des NAP bzw. des Entwurfs Berücksichtigt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, inwiefern? (Bitte um Ausführung)
8. Wann wurde der Entwurf des NAP zur EU-Kindergarantie von Ihrem Ressort die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt bzw. ihr Ressort übermittelt?
9. Hat Ihr Ressort seitens des Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien eine inhaltliche Rückmeldung zum Entwurf erhalten?
a. Wenn ja, welchen Inhalts war diese Rückmeldung?
b. Wenn nein, was Ihr Ressort unternommen, um eine inhaltliche Rückmeldung einzuholen?
10. Wann wurde der Entwurf des NAP zur EU-Kindergarantie von Ihrem Ressort an andere Ministerien der österreichischen Bundesregierung übermittelt? (Bitte um konkrete Angabe)
11. Wird es einen weiteren Multi-Stakeholder-Dialog geben um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu koordinieren?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Wie viele zusätzliche finanzielle Mittel wird Ihr Ressort zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie für das Jahr 2024 zur Verfügung haben?
13. Im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplans wurden Stakeholder aufgefordert Maßnahmen zu melden. Alle gemeldeten Maßnahmen sollen im Anhang des Nationalen Aktionsplans veröffentlicht werden. Wird es für die genannten Akteure auch zusätzliche finanzielle Mittel geben, um die Maßnahmen umzusetzen?
a. Wenn ja, wie hoch werden diese im Jahr 2024 ausfallen?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Inwieweit wurden die beim Multi-Stakeholder-Dialog erarbeiteten Maßnahmen in den NAP einbezogen? (Bitte um Ausführung)
15. Wird es ein Monitoring hinsichtlich der Umsetzung des NAP geben?
a. Wenn ja, von wem? (Bitte um Nennung der konkreten Personen)
b. Wenn ja, wann startet das Monitoring?
c. Wenn nein, warum nicht?
16. Wird es abseits der von Stakeholder gemeldeten Maßnahmen weitere Projekte Ihres Ressorts zu Realisierung der Europäischen Kindergarantie geben?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
17. Im Budget 2023 sind 25 Millionen € für den Posten "Armutsbekämpfung und Soziale Innovation" vorgesehen. Sind davon Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen?
a. Wenn ja, wie hoch sind die budgetierten Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut?
b. Wenn ja, wie hoch sind die budgetierten Mittel für den Nationalen Aktionsplan zur Europäischen Kindergarantie?
c. Wenn nein, warum nicht?
18. Im Budget 2024 sind 25 Millionen € für den Posten "Armutsbekämpfung und Soziale Innovation" vorgesehen. Sind davon Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen?
a. Wenn ja, wie hoch sind die budgetierten Mittel für die Bekämpfung von Kinderarmut?
b. Wenn ja, wie hoch sind die budgetierten Mittel für den Nationalen Aktionsplan zur Europäischen Kindergarantie?
c. Wenn nein, warum nicht?