17257/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Kosten für den Erwerb von Kunstwerken 2023

 

 

Das Jahr 2023 wird als Jahr der Rekordinflation in die Geschichte eingehen. Viele Österreicher und so auch viele heimische Künstler wussten nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollten. Vor diesem Hintergrund und um Transparenz zu schaffen, soll dargelegt werden, wie viel Steuergeld dieses Jahr durch die Ministerien in Kunst investiert wurde.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Kunstwerke hat ihr Ministerium im Kalenderjahr 2023 gekauft und gemietet und zu welchem Preis? (Bitte um detaillierte Auflistung samt Angabe von Künstler, Kunstwerk (Titel), Preis und Beschreibung, möglichst auch mit Bildbeilagen)
  2. Wurden für bestimmte Anlässe Kunstwerke gekauft oder gemietet?
    1. Wenn ja, zu welchen Anlässen?
    2. Wenn ja, jeweils zu welchem Preis?
  3. Wer hat aufgrund welcher Qualifikation entschieden welche Kunstwerke gekauft oder gemietet werden? (Bitte um Angabe der entscheidungsbefugten Stellen und Personen)
  4. Gab es Kuratoren, die zur Kunstauswahl herangezogen worden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wie hoch waren die jeweils Honorare?

c.    Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten wurden diese ausgewählt?

d.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wurden Kunstwerke, die im Jahr 2023 erworben wurden, weiterverkauft?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, zu welchem Preis?
    3. Wenn ja, an wen?
    4. Wenn nein, ist ein Verkauf geplant?
  2. Wurden Kunstwerke, die im Jahr 2023 erworben wurden, an andere staatliche Stellen oder Privatpersonen weitergegeben?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
    3. Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
    4. Wenn ja, an wen?
    5. Wenn nein, welche diesbezüglichen Ansuchen wurden an Sie herangetragen?
  3. Wurden ihrerseits Künstler beauftragt, Kunst für ihr Ministerium zu gestalten?
    1. Wenn ja, wer wurde beauftragt?
    2. Wenn ja, welche Vorgaben wurden jeweils gemacht?
    3. Wenn ja, können Sie ein Bekanntschaft- oder familiäres Verhältnis zum Künstler von Ihnen, Mitgliedern Ihres Kabinetts oder sonstigen im Prozess involvierten Personen ausschließen?
    4. Wenn ja, welche Honorare wurden an die einzelnen Künstler für diese Kunstwerke bezahlt bzw. welche Honorare werden noch zu bezahlen sein? (Bitte um detaillierte Auflistung)

 

 

 

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