17269/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd BEd,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

 

betreffend Trinkwassernutzung in der Klimakrise sichern

Die Auswirkungen der Klimakrise sind auch in Österreich immer deutlicher zu spüren. Immer häufiger kommt es zu Winterdürren, Hitzeperioden, Überschwemmungen und Hangrutschungen. Laut dem EU-Klimawandeldienst Copernicus dürfte 2023 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen werden. All dies wirkt sich auch auf die Zukunft der Wasserversorgung und der Verfügbarkeit des Grundwassers aus. Die Studie des Bundeministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft „Wasserschatz Österreich“ untersuchte den Grundwasserbedarf für ganz Österreich ebenso wie die zu erwartenden Entwicklungen in den nächsten 30 Jahren im Hinblick auf die Klimakrise.

Die Ergebnisse der Studie zeigen klar auf: Die Klimakrise bedroht unsere wertvollen Trinkwasserressourcen. Die verfügbaren Grundwasserressourcen in Österreich könnten bis 2050 um bis zu 23 Prozent von derzeit 5,1 Mrd. m3 auf 3,9 Mrd. m3 abnehmen. Gleichzeitig wird sich der aktuelle Wasserbedarf bis 2050 um 11 bis 15 Prozent erhöhen. In einzelnen Gemeinden kann der Bedarf sogar um bis zu 50 Prozent steigen. Der Wasserbedarf für die österreichische Wasserversorgung wird derzeit zur Gänze aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berechnungen zeigen, dass es im „Worst-Case-Szenario“ dazu kommen kann, dass im Jahr 2050 für die Trinkwasserversorgung nicht mehr ausreichend Grundwasser zur Verfügung steht.

Das „ungünstige“ Szenario würde österreichweit eine Abnahme der verfügbaren Grundwasserressourcen um rund 23 Prozent bedeuten. In diesem Fall könnte im Jahr 2050 der Wasserbedarf die verfügbaren Ressourcen in einigen Regionen insbesondere im Nordosten Österreichs überschreiten. Bereits jetzt werden im Osten Österreichs einzelne Grundwasserkörper bereits stark genutzt, wie z.B. im Traisental oder im Seewinkel, wo bereits 75 Prozent der verfügbaren Grundwasserressourcen genutzt werden. Laut der genannten Studie wird der Gesamtwasserbedarf zu 70 Prozent von der Industrie, zu 24 Prozent für die Trinkwasserversorgung, zu vier Prozent für die Landwirtschaft und zu zwei Prozent für sonstige Nutzungsarten wie beispielsweise die Bewässerung von Golfplätzen genutzt. Das Grundwasser wird derzeit zu 61 Prozent für die Wasserversorgung, zu 29 Prozent für die Industrie und zu 10 Prozent für die Landwirtschaft verwendet. Um Nutzungskonflikten vorzubeugen, sind jetzt die Weichen zu stellen und die Trinkwasserversorgung abzusichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

Grundwasserbestände

1.      Wieviel m3 Grundwasser darf für die landwirtschaftliche Bewässerung maximal entnommen werden und wieviel wird nachweislich tatsächlich entnommen? Wir bitten um eine Aufstellung nach Bundesländern und Grundwasserkörpern.

2.      Wieviel m3 Grundwasser darf in Niederösterreich maximal für die landwirtschaftliche Bewässerung entnommen werden und wieviel wird nachweislich tatsächlich entnommen?

3.      Laut der Studie „Wasserschatz Österreich“ nehmen die vier Grundwasserkörper Marchfeld [DUJ] (42 Prozent), Seewinkel [LRR], Südl. Wiener Becken [DUJ] und Weinviertel [MAR] fünf Prozent der Landesfläche ein, stellen aber mehr als 75 Prozent der bewässerbaren Fläche dar: Wieviel m3 Wasser aus diesen Grundwasserkörpern werden tatsächlich jeweils für die Landwirtschaft, wieviel m3 Wasser für die Trinkwasserversorgung und wieviel m3 für die Industrie gebraucht? Es wird um Aufstellung nach Grundwasserkörper ersucht.

4.      Zusammen mit fünf weiteren Grundwasserkörpern (Tullnerfeld [DUJ], Parndorfer Platte [LRR], Heideboden [DUJ], Südl. Wiener Becken-Ostrand [LRR], Böhmische Masse [DUJ]) umfassen diese neun Grundwasserkörper auf 15 Prozent der Landesfläche 90 Prozent der bewässerbaren Ackerfläche. Wieviel m3 Wasser aus diesen Grundwasserkörpern werden tatsächlich jeweils für die Landwirtschaft, wieviel m3 Wasser für die Trinkwasserversorgung und wieviel m3 für die Industrie gebraucht? Es wird um Aufstellung nach Grundwasserkörper ersucht.

5.      Wie wird sich die Grundwasserneubildung im Burgenland und in Niederösterreich bis 2050 entwickeln? Es wird um Aufstellung nach Grundwasserkörper ersucht.

6.      Welche Maßnahmen der Renaturierung sind geplant, um die Grundwasserspiegel bzw. die Grundwasserneubildung zu sichern?

7.      Mit welcher Begründung gibt es derzeit keine verpflichtenden Wasserzähler in der Landwirtschaft, um die tatsächliche Wasserentnahme messen zu können?

Potenzielle Nutzungskonflikte

8.      Im Juli 2023 stellten Sie einen Trinkwassersicherungsplan für Krisenzeiten vor. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind allerdings sehr vage.

a)      Ist es geplant, den Trinkwassersicherungsplan unter Einbindung aller relevanten Stakeholder zu überarbeiten und anzupassen? Wenn nein, warum nicht?

b)      Ist es geplant, klar zu regeln, wie mit zukünftig auftretenden Nutzungskonflikten umzugehen ist? Wenn nein, warum nicht?

9.      § 13 Abs. 3 WRG 1959 bietet laut Trinkwassersicherungsplan Gemeinden die Möglichkeit, in (anderen) Bewilligungsverfahren das Maß dieser Wasserbenutzung durch einen Vorbehalt für die öffentliche Wasserversorgung zu beschränken. Wie oft wurde diese Möglichkeit seitens einer Gemeinde in den letzten 10 Jahren in Anspruch genommen?

10.  Falls von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde, welche Maßnahmen wurden stattdessen von anderen Akteur:innen, wie zB Trinkwasserversorgern, gesetzt und inwiefern wird dies seitens des BML aufgezeichnet/gemonitort?

11.  Wie ist sichergestellt, dass Gemeinden, die Beschränkungen der Wassernutzung aussprechen, keinen Schadenersatz an Wassernutzungsberechtigte zahlen müssen?

12.  Nicht alle Landesgesetze bieten Bürgermeister:innen die Möglichkeit, bei Nutzungsarten wie z.B. Poolbefüllungen Beschränkungen bzw. Obergrenzen einzuführen. Inwieweit werden hier bundesweite Lösungen angedacht?

Weitere Daten zu Nutzungsarten

13.  Für wie viele Bewässerungsanlagen und mit welcher Menge an zu entnehmendem Grundwasser wurden in den letzten 10 Jahren Bewilligungen für die Landwirtschaft erteilt? Es wird um Aufstellung nach Bundesland ersucht.

14.  Inwiefern hat sich in der Landwirtschaft die Bewässerungsmenge aufgrund der zunehmend wärmeren Temperaturen in den letzten 10 Jahren erhöht? Es wird um Aufstellung nach Bundesland und nach Bezirken sowie Grundwasserkörpern ersucht.

15.  Die Industrie ist für 29 Prozent der Grundwasserentnahmen verantwortlich. Wie sieht hier die prozentuelle Verteilung nach Industriezweigen aus?

16.  Wieviel m3 Grundwasser wird pro Jahr für Beschneiungsanlagen genutzt? Es wird um eine Aufstellung nach Bundesländern ersucht.

17.  Welche Fördersummen wurden in den letzten 10 Jahren (inklusive 2023) für Bewässerungsanlagen an die Landwirtschaft bezahlt oder beantragt, aufgeschlüsselt nach Regionen und Jahren und entsprechender Wasserentnahmemenge?

18.  Laut WRG ist für die Wasserentnahme kein Zähler vorgeschrieben. Wir wurden die Daten für die Landwirtschaft erhoben?

19.  Wie wurden die Daten für die Industrie erhoben?

20.  Wie wurden die Daten für die Trinkwasserversorger erhoben?

21.  Aufgrund sinkender Wasserpegel in den Flüssen produziert die Energiewirtschaft weniger Strom. Inwieweit werden dazu seitens des Ministeriums Daten erfasst?

22.  Inwieweit werden Prognosen und Szenarien hinsichtlich potenzieller Auswirkungen für die Stromversorgung in Österreich für die nächsten 3- 5 Jahre erstellt? 

Wassereffizienz

23.  Welche Maßnahmen zur Wiederverwendung von Wasser sind geplant?

24.  Inwieweit ist geplant, eine sparsame und effiziente Nutzung der Wasserressourcen zu fördern?