17315/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend „Versorgungssicherheit mit Paxlovid wiederherstellen – Konsequenzen aus den Versorgungsengpässen ziehen“

 

Auf dem Höhepunkt der bisher größten Welle an Covid-19-Infektionen seit Beginn der Pandemie werden die politischen und medialen Debatten in Österreich seit zwei Wochen von akuten Versorgungsengpässen mit notwendigen Medikamenten bestimmt. Seit Anfang Dezember 2023 mehren sich Berichte über die fehlende Verfügbarkeit des Medikaments Paxlovid in vielen Apotheken. Denn obwohl in der aktuellen Situation eine Infektion mit dem Covid-19-Virus insgesamt bei weitem nicht mehr so gefährlich ist, wie bei früheren Infektionswellen, kann ein schwerer Krankheitsverlauf für Betroffene immer noch langfristige und teilweise sogar lebensbedrohliche Folgen haben. Gerade deshalb ist in derartigen Fällen eine rasche Versorgung mit Medikamenten wie Paxlovid, insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen, von besonderer Bedeutung. Dass schwererkrankte Personen Dutzende Apotheken abklappern müssen und teilweise trotzdem ohne eine Paxlovid-Packung enden, ist vor diesem Hintergrund ein aus gesundheitspolitischer Sicht vollkommen inakzeptabler Zustand.

 

Angesichts dieser kritischen Lage konnten auch die zuständigen Stellen des Bundes bisher keine umfassende Auskunft darüber geben, wie diese Versorgungsengpässe nach drei Jahren Erfahrung mit dem Covid-19-Virus überhaupt entstehen konnten. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Apothekerkammer überschatteten in den vergangenen Tagen eher die umfassende Aufklärung der Fragen nach den Hergängen der Beschaffungsvorgänge, der Medikamentenverteilung und insbesondere der Letztverantwortung für die aktuelle Situation.

 

Nach Ankündigungen über die Wiederherstellung der flächendeckenden Paxlovid-Versorgung, denen jedoch rasch zahlreiche Berichte über immer noch andauernde Versorgungslücken folgten, gab der Gesundheitsminister schließlich am 13. Dezember 2023 bekannt, dass neue Packungen des Medikaments direkt angekauft würden. Durch einen Vertrag mit der Herstellerfirma Pfizer soll eine „neue #Lieferung (...) bereits in den nächsten Tagen in allen österreichischen Apotheken verfügbar sein. Die Beschaffung des Corona-Medikaments wird nach dem tatsächlichen Bedarf in Tranchen erfolgen, sodass auch in den kommenden Wochen immer ausreichende Mengen verfügbar sind, bevor ab 1.2. die Abrechnung wie geplant über die #Sozialversicherung erfolgt.“[1] Medienberichten zufolge soll diese Lieferung insgesamt 18.000 Packungen des Medikaments umfassen – ein Zehntel der ursprünglich angekauften 180.000 Packungen vom Herbst 2023. Apotheken sollen dahingehend ihren unmittelbaren Bedarf anmelden können und auf dieser Basis versorgt werden. Der Gesundheitsminister führte in den sozialen Medien weiters aus, dass er sich von der Apothekerkammer „Belege über den Verbleib aller gelieferten Packungen“[2] erwarte. Er habe bisher „zwar verschiedene Erklärungen erhalten, jeder Nachweis dafür fehlt aber“.[3]

 

Angesichts der aktuellen Infektionslage und der Möglichkeit, dass die Covid-19-Welle in den kalten Jänner- und Februarwochen erneut ansteigen könnte, stellt sich aber auch nach dieser Akutintervention nicht nur die Frage nach deren Wirksamkeit, sondern auch nach der Sicherstellung der langfristigen Versorgungssicherheit mit Paxlovid in den ersten Monaten des Jahres 2024.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Auf Basis welcher Berechnungen erfolgte die ursprüngliche Bestellung von 180.000 Packungen Paxlovid beim Hersteller?

2.    Wie viel kostet der Ankauf dieser 180.000 ursprünglichen Packungen insgesamt pro Packung?

a.    Sind außer dem Stückpreis im Rahmen dieses Ankaufs noch weitere Kosten für die Republik angefallen?

3.    Wie erfolgte die Aufteilung der ursprünglich bestellten Menge von 180.000 Packungen auf öffentliche Apotheken, Hausapotheken und Spitalsapotheken?

4.    Wie genau wurde der Lagerbestand an Paxlovid überwacht, kontrolliert und reguliert, um sicherzustellen, dass das Medikament jederzeit verfügbar ist?

5.    Wann erfuhren Sie erstmals von einem Engpass in der Verfügbarkeit von Paxlovid?

6.    Welche Schritte haben Sie anschließend in die Wege geleitet?

7.    In welchem Zeitraum wurde der erwähnte Vertrag für den Neuankauf von 18.000 Packungen mit der Firma Pfizer verhandelt und geschlossen?

8.    Nach welchen Kriterien kam die Ankaufszahl von 18.000 Packungen Paxlovid zustande?

a.    Wäre auch der Kauf einer größeren Stückzahl des Medikaments möglich gewesen?

9.    Wie viel kostet der Ankauf dieser 18.000 Packungen insgesamt pro Packung?

a.    Fallen außer dem Stückpreis im Rahmen dieses Ankaufs noch weitere Kosten für die Republik an?

10. Wie lange sind die nun neu angekauften Packungen haltbar?

11. Nach welchem Zeitplan werden diese 18.000 Packungen in welchen Stückzahlen angeliefert?

12. Wie konkret erfolgt die Verteilung dieser 18.000 Packungen auf die einzelnen Apotheken, Hausapotheken und Spitalsapotheken?

a.    Wo genau können die Apotheken ihren aktuellen Bedarf anmelden und welche Stelle koordiniert auf dieser Basis die Ausgabe des Medikaments?

13. Laut Medienberichten fehlen Ihrem Ressort derzeit Belege für den Verbleib von mindestens 20.000 Packungen Paxlovid: Welche konkreten Schritte werden Sie zur umfassenden Aufklärung dieses Sachverhalts setzen?

14. Gibt es seitens Ihres Ressorts kurz- oder langfristige Änderungen hinsichtlich der Prozesse und Abläufe bei der Ausgabe von Medikamenten wie Paxlovid und der dahingehenden Kontrolle der Apotheken, um Unklarheiten wie in der aktuellen Lage künftig zu vermeiden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

15. Werden Sie gegebenenfalls Regressforderungen gegen Apotheken stellen, wenn kein Nachweis über die Abgabe von Paxlovid an Kund*innen erfolgt?

16. Welche konkreten Schritte werden Sie in die Wege leiten, damit in ähnlichen Fällen eine solche Unterversorgung nicht mehr vorkommt?

17. Ergeben sich aus den Daten des Großhandels zur ausgelieferten Ware und jenen des Dachverbands zur, an die Apotheken bezahlten, Bearbeitungsgebühr von € 15,- pro Packung Auffälligkeiten?

a.    Wenn ja, welche Auffälligkeiten konkret und welche Schritte setzen Sie zur Aufklärung?



[1] Vgl. https://twitter.com/johannes_rauch/status/1734923957227102683

[2] Ebd.

[3] Ebd.