17316/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die angebliche Verordnung zum Verbot eines Bereiches des Gebrauchshundesports

Seit 2004 wurden über 31.000 Hunde im Gebrauchshundesport ausgebildet. Laut aktuellem Wissensstand hat es seitdem mit keinem einzigen Hund Probleme gegeben. Keiner der Hunde, die 2023 Bissunfälle verursacht haben, wurde im Gebrauchshundesport ausgebildet. Der Gebrauchshundesport ist eine Breitensportart, die hunderttausende Menschen weltweit ausüben – Österreich bei Weltmeisterschaften sogar sehr erfolgreich.

Hunde, die die Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP) ablegen, stellen die höchste Form der Alltagstauglichkeit von Tieren dar. Sie sind wesensstark, verfügen über Selbstkontrolle und sind somit sicher. Wissenschaftliche Gutachten belegen, dass der Gebrauchshundesport nicht aggressionsfördernd ist.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher die

Anfrage

1.      Warum wollen Sie den Gebrauchshundesport in Österreich verbieten, obwohl er in dieser Form EU- und weltweit erlaubt ist und ausgeübt wird?

2.       Basiert Ihre Entscheidung auf wissenschaftlichen Grundlagen oder ausschließlich auf der Meinung von Tierschutz-NGOs?

3.       Welche Wissenschafter:innen haben Sie persönlich angehört (Angabe von Namen der Wissenschafter:innen und Expert:innen und Datum der Gespräche)?

4.       Haben Sie sich ein Gebrauchshundetraining persönlich angeschaut?

5.       Haben Sie das Gespräch mit dem Dachverband ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) gesucht? Wenn nein, warum nicht?

6.       Es wurde eine Petition zur Erhaltung des Gebrauchshundesports gestartet und von über 43.000 Menschen unterzeichnet. Warum haben Sie bisher die Übernahme der Petition und die mehrfach angebotenen Gespräche abgelehnt?

7.       Haben Sie das Bundesministerium für Inneres und dessen Diensthundeführer:innen zur Stellungnahme eingeladen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte um Bekanntgabe und Vorlage der Stellungnahme.

8.       Haben Sie das Bundesministerium für Landesverteidigung und dessen Diensthundeführer:innen zur Stellungnahme eingeladen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte um Bekanntgabe und Vorlage der Stellungnahme.

9.       Haben Sie das von Ihnen geplante Verbot des Gebrauchshundesports auf Verfassungskonformität durch den Verfassungsdienst des Bundes prüfen lassen?

10.   Gibt es schriftliche Expertisen von unabhängigen Expert:innen (z. B. Vetmeduni, ...), die dieses Verbot befürworten oder ablehnen? Wenn ja, von wem, wann und bitte um Veröffentlichung. Wenn nein, warum wurden keine eingeholt?

11.   Warum veranstalten Sie nicht einen sachlichen Expertendialog, in den nicht nur Ihnen nahestehende NGOs, sondern auch die Wissenschaft, die betroffenen Ministerien, der Dachverband ÖKV und Gebrauchshundesportorganisationen eingebunden werden, um einen breiten Meinungsaustausch zu ermöglichen, statt einer einseitigen und mediengetriebenen Anlassgesetzgebung?