17383/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Gerichten, Polizeidienststellen und in militärischen Einrichtungen
Auf der Homepage des Justizministeriums ist folgendes zu lesen:[1]
Arbeitswesen
Jede bzw. jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 "Sparten" zur Verfügung. Die Justizanstalten übernehmen auch Arbeit für Betriebe der freien Wirtschaft, wobei Preise und Arbeitsmöglichkeiten über die Anstalten selbst erfragt werden können.
Im Rahmen des Freigangs besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Insass*innen für Arbeiten außerhalb der Justizanstalt heranzuziehen. Bei dieser Art der Beschäftigung können Strafgefangene als so genannte Freigänger*innen am Morgen die Justizanstalt verlassen. Sie arbeiten tagsüber in Ihrer Firma und kehren nach Arbeitsende wieder in die Justizanstalt zurück. Dies beinhaltet die Möglichkeit im Berufsleben zu bleiben oder bereits während der Haft den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen. Der Vorteil für Sie als Unternehmer*in besteht darin, dass hochmotivierte Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen und bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei den Lohnkosten entfällt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Freigänger gab es 2021 und 2022 in allen österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
2. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 in österreichischen Gerichten zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Gerichten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
3. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 nach ihrer Tätigkeit im Gericht nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
4. Nach wie vielen Freigängern wurde 2021 und 2022, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei Gericht nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
5. Sind alle Freigänger, die im Jahr 2021 und 2022 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei Gericht nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele nicht?
b. Wenn nein, aus welchen Justizanstalten?
6. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 in polizeilichen Dienststellen zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
7. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 nach ihrer Tätigkeit in den polizeilichen Dienststellen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
8. Nach wie vielen Freigängern, die 2021 und 2022 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den polizeilichen Dienststellen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
9. Sind alle Freigänger, die 2021 und 2022 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei in den polizeilichen Dienststellen nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele nicht?
b. Wenn nein, aus welchen Justizanstalten?
10. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 in militärischen Einrichtungen eingesetzt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
11. Wie viele Freigänger sind 2021 und 2022 nach ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
12. Nach wie vielen Freigängern, die 2021 und 2022 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Staatsbürgerschaft)
13. Sind alle Freigänger, die 2021 und 2022 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den militärischen Einrichtungen nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Staatsbürgerschaft)
a. Wenn nein, wie viele?
b. Wenn nein, aus welchen Justizanstalten?
14. Kamen Freigänger im Jahr 2021 und 2022 auch noch in anderen Einrichtungen des Bundes zum Einsatz?
a. Wenn ja, in welchen Einrichtungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Anzahl der Freigänger, Delikt und Staatsbürgerschaft)