17388/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler

 

betreffend den Einsatz von privaten Sicherheitsdienstleistern für Tätigkeiten im Bereich des Bundeskanzleramtes

Private Sicherheitsfirmen wurden in den vergangenen Jahren zu einem fixen Bestandteil im Bereich des Personen- und Objektschutzes, bei der Begleitung und Bewachung von Geldtransporten, beim Schutz von Geschäften und Krankenanstalten, der Überwachung diverser Events und in vielen weiteren Feldern darüber hinaus. Sie kontrollieren Personen und Gepäck auf Flughäfen, den Eingangsbereich öffentlicher Gebäude, werden in Schubhaftzentren tätig und patrouillieren im öffentlichen Personenverkehr.

Kurzum, die privaten Sicherheitsdienstleister werden überall dort eingesetzt, wo ein gesteigerter Bedarf an Sicherheit besteht, zugleich aber nicht die Exekutive tätig werden kann. Insbesondere durch die sensiblen Tätigkeiten, die durch die Mitarbeiter:innen von privaten Sicherheitsdienstleistern teilweise erbracht werden, muss besonders genau darauf geachtet werden, inwieweit diese beschäftigt sind, welche Ausbildung sie absolviert haben und welche Voraussetzungen sie mitbringen müssen, um diesen nachgehen zu können. Einheitliche Standards sind aktuell nicht gegeben, die Mitarbeiter:innen arbeiten unter teils prekären Verhältnissen und in gefährlichen Situationen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1.       Werden im Bundeskanzleramt Tätigkeiten an private Sicherheitsdienstleister vergeben?

a.       Wenn ja: Welche Firmen sind das?

b.       Wenn ja: An wie viele Mitarbeiter:innen und in welchem Ausmaß werden sie im Einflussbereich Ihres Haus eingesetzt?

c.       Wenn ja: Welche Tätigkeiten verrichten die Mitarbeiter:innen an den jeweiligen Standorten?

 

2.       Wie hoch sind die Summen, die in den letzten fünf Jahren, also seit 2018, durch Ihr Haus an private Sicherheitsdienstleister:innen beauftragt und bezahlt wurden? Bitte um Auflistung nach Dienstleistungsfirmen und Jahren.

3.       Wie lauten die Ausschreibungskriterien Ihres Hauses für die Vergabe dieser Aufträge?

 

4.       Gibt es im Bundeskanzleramt Richtlinien, für welche Tätigkeiten private Sicherheitsdienstleister eingesetzt werden bzw. eingesetzt werden dürfen?

a.       Wenn ja: Wie lauten diese?

b.       Wenn nein: Weshalb nicht und werden Sie dafür sorgen, dass es zukünftig derartige Richtlinien gibt?

 

5.       Gibt es Richtlinien (z.B. bei Bezahlung, Arbeitsverhältnissen, etc.) für die Unternehmen, die sie erfüllen müssen, um vom Bundeskanzleramt beauftragt und eingesetzt werden zu können?

a.       Wenn ja: Welche sind das?

b.       Wenn nein: Weshalb nicht?

6.       Welche Befugnisse besitzen Mitarbeiter:innen privater Sicherheitsdienstleister im Rahmen der Tätigkeiten, die sie für Ihr Haus verrichten?

7.        Werden in nachgeordneten Dienststellen private Sicherheitsdienstleister eingesetzt?

a.       Wenn ja, wie viele Mitarbeiter:innen sind an den jeweiligen Standorten jeweils tätig?

b.       Welche Aufgaben übernehmen sie an den jeweiligen Standorten?

c.       Welche Vorgaben hinsichtlich der Ausbildung, der Arbeits- und Einkommensbedingungen haben Sie gemacht?

8.       Wie stellt das Bundeskanzleramt sicher, dass mit den Steuerbeiträgen der Bevölkerung für gute Arbeits- und Einkommensbedingungen in privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen gesorgt wird?

9.       Wie wird das bestehende Personal der eingesetzten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen bei einem Dienstleisterwechsel abgesichert?