17394/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Weisung des Justizministeriums in Klimaaktivisten-Fall

 

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete[1] am 11. Dezember 2023 über eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft Wien im Fall der deutschen Klimaaktivistin von der Beschwerde gegen die Ablehnung eines U-Haft-Antrages abzusehen. Gegen Anja Windl wird wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

 

KEINE U-HAFT

Klimaaktivistin Anja Windl bleibt nach Weisung des Justizministeriums auf freiem Fuß

 

Windl war Ende November vorübergehend festgenommen, aber wieder freigelassen worden. Die Staatsanwaltschaft Wien wollte dagegen Beschwerde einbringen

 

Wien – Das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien, gegen die Enthaftung der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl Beschwerde zu erheben, wird nicht weiter verfolgt. "Wir haben eine Weisung erhalten, davon Abstand zu nehmen", teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montagabend auf APA-Anfrage mit. Das Thema U-Haft ist für Windl damit vom Tisch. Windl war nach einer Protestaktion vor fast zwei Wochen festgenommen worden. Einen U-Haft-Antrag hatte das Landesgericht jedoch abgelehnt.

 

Die Staatsanwaltschaft wollte laut Bussek eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wien einbringen. Im Zuge dessen sei ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft als zuständige Behörde erstattet worden, hieß es. Das Justizministerium habe daraufhin die Weisung erteilt, "von der Einbringung einer Beschwerde Abstand zu nehmen", erklärte Bussek.

 

Auf Autobahn festgeklebt

 

Die Deutsche hatte sich im Zuge von Protestaktionen am 20. und 21. November mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn festbetoniert. Sie war daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einbringung einer U-Haft damit gerechtfertigt, dass unter anderem Autobahnen als wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur bei den Aktionen beschädigt worden seien und Tatbegehungsgefahr bestanden habe. "Das ist eine andere Qualifikation", teilte eine Sprecherin damals mit. Die Fahrbahnen seien durch die Aktion schwer beschädigt worden, zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen.

 

Windl bleibt damit auf freiem Fuß. Die Ermittlungen wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung laufen jedoch weiter gegen sie. (APA, red, 11.12.2023)

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen erteilte die Fachabteilung seit 7. Jänner 2020 von sich aus Weisungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Klimaaktivisten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

2.    In wie vielen Fällen wurde die Fachabteilung seit 7. Jänner 2020 selbst angewiesen, Weisungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Klimaaktivisten zu erteilen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, sämtlichen Anweisenden, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

3.    In wie vielen Fällen erteilte die Fachabteilung seit 7. Jänner 2020 von sich aus Weisungen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

4.    In wie vielen Fällen wurde die Fachabteilung seit 7. Jänner 2020 selbst angewiesen, Weisungen zu erteilen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, sämtlichen Anweisenden, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

5.    In wie vielen Fällen erteilte der Weisungsrat seit 7. Jänner 2020 Weisungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Klimaaktivisten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

6.    In wie vielen Fällen erteilte der Weisungsrat seit 7. Jänner 2020 Weisungen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

7.    In wie vielen Fällen erteilten Sie persönlich seit 7. Jänner 2020 Weisungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Klimaaktivisten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

8.    In wie vielen Fällen erteilten Sie persönlich seit 7. Jänner 2020 Weisungen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Angewiesenen, Weisungsinhalt und Grund der Weisung)

9.    Warum wurde dem Nationalrat über die erteilten Weisungen in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Jahre 2021 und 2022 nicht berichtet?

10. Wurden die Berichte über erteilten Weisungen in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Jahre 2021 und 2022 bereits angefertigt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welchem Zeitraum?

11. Wann wird dem Nationalrat über die erteilten Weisungen in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Jahre 2021 und 2022 berichtet?



[1] Der Standard, Klimaaktivistin Anja Windl bleibt nach Weisung des Justizministeriums auf freiem Fuß, https://www.derstandard.at/story/3000000199151/klimaaktivistin-anna-windl-bleibt-nach-weisung-des-justizministeriums-auf-freiem-fuss