17425/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.12.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Interpol-Konferenz in Wien
Ende November fand im Austria Center Vienna eine Konferenz der internationalen Polizeiorganisation Interpol statt. Rund 1.200 Delegierte aus 195 Mitgliedsstaaten waren zu diesem Zweck nach Wien gekommen. Das Bundeskriminalamt war, laut Berichterstattung, bereits seit 2018 mit den Planungen dieses organisatorisch herausfordernden Events beschäftigt. Thematisiert wurde in der Berichterstattung auch, dass der Fuhrpark der Polizei für eine solche Menge an Delegierten natürlich nicht ausgelegt sei. Aus diesem Grund kamen auch „einige“ Mietfahrzeuge zum Einsatz, da es notwendig sei, für die Delegationen ein gewisses Maß an Service anzubieten. Beteuert wurde, dass die Kosten seit langem interministeriell abgestimmt worden seien und rund ein Drittel dessen betrügen, was die Generalversammlungen in den Vorjahren gekostet haben sollen. Im letzten Jahr in Indien ist die Rede von zehn Millionen Euro, was für die Durchführung in Wien mehr als drei Millionen Euro bedeuten würde. Seitens des Innenministeriums hob man hervor, dass man besonders erfreut sei, dass hunderte Freiwillige dem Aufruf des Bundeskriminalamtes gefolgt seien und in verschiedenen Positionen bei dem Großevent mithalfen. „Vom Polizeischüler bis zum Offizier und vom Verwaltungspraktikanten bis zum Ministerialrat“, wurde zitiert.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Republik Österreich für die Durchführung und Organisation der Interpol-Konferenz?
2. Wie gliedern sich diese Kosten auf die jeweiligen Ministerien sowie nach Kostengruppen auf?
3. Aufgrund welcher „Einsparungen“ konnte die Konferenz in Wien zu Kosten von einem Drittel im Vergleich zu den Vorjahren durchgeführt werden?
4. Wie viele Beamte waren seit 2018 teilweise oder gänzlich für die Organisation dieser Konferenz abgestellt?
5. Wie viele Fahrzeuge wurden für die Interpol-Konferenz insgesamt angemietet?
6. Bei welchen Unternehmen wurden diese Fahrzeuge ausgeliehen?
7. Welche Fahrzeuge waren das konkret?
8. Welche Kosten sind durch das Anmieten dieser Fahrzeuge entstanden?
9. Wie viele Fahrzeuge aus dem eigenen Fuhrpark der Polizei wurden für die Interpol-Konferenz abgestellt?
10. Aus welchen Landespolizeidirektionen bzw. anderen Organisationseinheiten wurden diese Fahrzeuge abgezogen?
11. Inwiefern wurden diese aus dem allgemeinen Dienstbetrieb heraus entbehrlich gemacht?
12. Wie groß ist der Fuhrpark der Polizei insgesamt?
13. Wie gliedert sich der Fuhrpark der Polizei auf Landespolizeidirektionen bzw. anderen Organisationseinheiten auf?
14. Wie gliedert sich der Fuhrpark der Polizei, je Landespolizeidirektion oder andere Organisationseinheit, auf Fahrzeugmarken und Typen auf?
15. Wie gliedert sich der Fuhrpark der Polizei, je Landespolizeidirektion oder andere Organisationseinheit, auf Baujahre der Fahrzeuge auf?
16. Wie gliedert sich der Fuhrpark der Polizei, je Landespolizeidirektion oder andere Organisationseinheit, auf Eigentumsfahrzeuge und Leasingfahrzeuge auf?
17. Ist der Fahrzeugbestand der Polizei derzeit für den allgemeinen Dienstbetrieb, unabhängig von außerordentlichem Bedarf wie durch die Interpol-Konferenz, ausreichend?
a. Wenn nein, wie viele Fahrzeuge fehlen im allgemeinen Dienstbetrieb?
b. Wenn nein, wo fehlen diese Fahrzeuge konkret?
18. Nach welcher Kilometerleistung bzw. nach welcher Zeit werden die Fahrzeuge der Polizei im Regelfall ausgetauscht und durch neue ersetzt?
19. Wie funktioniert der obligatorische Beschaffungsprozess für neue Fahrzeuge bzw. den Austausch von alten Fahrzeugen bei der Polizei?