17429/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.12.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschungbetreffend Weiterentwicklung des Hochschulsektors "Privatuniversitäten und Privathochschulen" 


Seit 1999 gibt es in Österreich die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Privatuniversitäten zu etablieren. 2021 wurde mit dem Privathochschulgesetz (PrivHG) eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die zwischen Privatuniversitäten und Privathochschulen unterscheidet. Für die Privatuniversitäten gelten nun höhere Ansprüche hinsichtlich der Forschung, während Privathochschulen - ähnlich wie die Fachhochschulen - einen Schwerpunkt auf die Lehre legen. 

Mit Wintersemester 2023/24 gibt es in Österreich zwei Privathochschulen und 17 Privatuniversitäten. Anzunehmen ist, dass nicht alle Privatuniversitäten sich nachhaltig im Bereich der Forschung etablieren können werden und daher mittel- und langfristig der Anteil der Privathochschulen steigen und der Anteil der Privatuniversitäten sinken wird. Eine Bundesfinanzierung ist für private Hochschulen nicht vorgesehen, weshalb private Hochschulen vorwiegend aus Studienbeiträgen und Mitteln der Eigentümer:innen finanziert werden. Sie können sich aber an kompetitiven Forschungsprogrammen beteiligen und sich somit um ausgeschriebene öffentliche Forschungsgelder bewerben.

Fachlich weisen die Privatuniversitäten und -hochschulen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen auf, die von Sozial- und Wirtschaftswissenschaften über Rechtswissenschaften, Medizin und Theologie bis hin zu Kunst und Musik reichen. Für die Zulassung als Privatuniversität oder -hochschule ist eine Akkreditierung durch die AQ Austria erforderlich. In den Medien waren die Privatuniversitäten und -hochschulen in den letzten Jahren vor allem mit Schwierigkeiten rund um die Reakkreditierung von Medizin-Studiengängen an der SFU Wien und an der DPU Krems präsent.

Das BMBWF ist in seiner Verantwortung für die übergreifende Steuerung des Hochschulwesens in Österreich mit seinen vier Sektoren "Öffentliche Universitäten", "Fachhochschulen", "Pädagogische Hochschulen" und "Privatuniversitäten und -hochschulen" für die Weiterentwicklung der letztgenannten mitverantwortlich. Die Visionen und Pläne für die Weiterentwicklung des privaten Hochschulsektors sind Gegenstand dieser Anfrage.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche sind Ihre Visionen und Pläne für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung der Privatuniversitäten und Privathochschulen?
    1. In welchem oder welchen Planungsdokumenten des BMBWF sind diese festgehalten?
    2. In welchem Prozess bzw. mit welcher Vorgangsweise wurden sie entwickelt?
    3. Welche Stakeholder waren in welcher Form in die Entwicklung eingebunden?
  1. Die meisten Privatuniversitäten werden durch Gebietskörperschaften wie Bundesländer und Städte finanziert, und somit teilweise aus Mitteln des Steuerzahlers bzw. der Steuerzahlerin.
    1. Wie sehen sie diesen Umstand? Entspricht er den Intentionen des Gesetzgebers?
    2. Würde es aus Ihrer Sicht Sinn machen, zwischen Universitäten/Hochschulen der Bundesländer und Städte einerseits und "echten" Privatuniversitäten/-hochschulen andererseits zu unterschieden, bspw. hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der strategischen Weiterentwicklung?
  1. Neue Privatuniversitäten und Privathochschulen müssen durch die AQ Austria akkreditiert werden, um eine Zulassung zu erhalten. 
    1. Wie viele Akkreditierungsanträge geplanter Privatuniversitäten und Privathochschulen hat es in den letzten zehn Jahren gegeneben? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.
    2. Wie viele dieser Akkreditierungsanträge wurden positiv beschieden? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.
    3. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer für die Erstakkreditierung?
  1. Wie viele Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der AQ Austria sind derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig?
    1. Welche Privatuniversitäten und Privathochschulen sind von diesen Beschwerdeverfahren betroffen?
  1. Wie hat sich die Zahl der neu anhängigen Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der AQ Austria seit 2018 jährlich entwickelt?
  2. Wie viele Beschwerdeverfahren wurden seit 2018 abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
    1. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer der Beschwerdeverfahren?
  1. Gemäß § 25 HS-QSG hat das BMBWF die Genehmigung eines Bescheides der AQ Austria zu versagen, wenn die Entscheidung gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verstößt oder im Widerspruch zu nationalen bildungspolitischen Interessen steht.
    1. Wie legt das BMBWF den Begriff "nationale bildungspolitische Interessen“ aus?
    2. Welcher Prozess und welche Entscheidungsgrundlagen werden zur Bewertung nationaler bildungspolitischer Interessen herangezogen?
    3. In welchen Fällen wurde in der Vergangenheit die Genehmigung eines Bescheides aufgrund eines Widerspruchs zu nationalen bildungspolitischen Interessen versagt?
  1. In Ihrer Anfragebeantwortung 13049/AB vom 15.02.2023 zu 13432/J (XXVII. GP) halten Sie fest, dass "Überlegungen zur qualitätsvollen Optimierung bei der Erstakkreditierung anzustellen“ und "Maßnahmen zur qualitätsvollen Optimierung bei der Reakkreditierung zu erarbeiten“ sind.
    1. Welche Überlegungen und Maßnahmen werden hier konkret angestellt?
    2. Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
    3. In welchem Zeitrahmen sollen diese Maßnahmen dann umgesetzt werden?
  1. In Ihrer Anfragebeantwortung 14506/AB vom 10.07.2023 zu 15002/J (XXVII. GP) haben Sie mitgeteilt, dass die DPU Krems einen neuen Antrag auf Akkreditierung eines Masterstudiengangs Humanmedizin bei der AQ Austria eingebracht hat und mit einer Entscheidung durch das Board der AQ Austria "voraussichtlich im Herbst 2023 zu rechnen“ ist.
    1. Hat es bereits eine Entscheidung in dieser Sache gegeben?
    2. Wenn nicht: Wie ist der Stand des Verfahrens?