Eingelangt am 22.12.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschungbetreffend Weiterentwicklung des
Hochschulsektors "Privatuniversitäten und Privathochschulen"
Seit 1999 gibt es in Österreich die gesetzlich geregelte Möglichkeit,
Privatuniversitäten zu etablieren. 2021 wurde mit dem Privathochschulgesetz
(PrivHG) eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die zwischen
Privatuniversitäten und Privathochschulen unterscheidet. Für die
Privatuniversitäten gelten nun höhere Ansprüche hinsichtlich der
Forschung, während Privathochschulen - ähnlich wie die
Fachhochschulen - einen Schwerpunkt auf die Lehre legen.
Mit Wintersemester 2023/24 gibt es in
Österreich zwei Privathochschulen und 17 Privatuniversitäten.
Anzunehmen ist, dass nicht alle Privatuniversitäten sich nachhaltig im
Bereich der Forschung etablieren können werden und daher mittel- und
langfristig der Anteil der Privathochschulen steigen und der Anteil der
Privatuniversitäten sinken wird. Eine Bundesfinanzierung ist für
private Hochschulen nicht vorgesehen, weshalb private Hochschulen vorwiegend
aus Studienbeiträgen und Mitteln der Eigentümer:innen finanziert
werden. Sie können sich aber an kompetitiven Forschungsprogrammen
beteiligen und sich somit um ausgeschriebene öffentliche Forschungsgelder
bewerben.
Fachlich weisen die Privatuniversitäten
und -hochschulen unterschiedliche Schwerpunktsetzungen auf, die von Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften über Rechtswissenschaften, Medizin und Theologie
bis hin zu Kunst und Musik reichen. Für die Zulassung als
Privatuniversität oder -hochschule ist eine Akkreditierung durch die AQ
Austria erforderlich. In den Medien waren die Privatuniversitäten und
-hochschulen in den letzten Jahren vor allem mit Schwierigkeiten rund um die
Reakkreditierung von Medizin-Studiengängen an der SFU Wien und an der DPU
Krems präsent.
Das BMBWF ist in seiner Verantwortung für
die übergreifende Steuerung des Hochschulwesens in Österreich mit
seinen vier Sektoren "Öffentliche Universitäten",
"Fachhochschulen", "Pädagogische Hochschulen" und
"Privatuniversitäten und -hochschulen" für die
Weiterentwicklung der letztgenannten mitverantwortlich. Die Visionen und
Pläne für die Weiterentwicklung des privaten Hochschulsektors sind
Gegenstand dieser Anfrage.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Welche sind Ihre
Visionen und Pläne für die quantitative und qualitative
Weiterentwicklung der Privatuniversitäten und Privathochschulen?
- In welchem oder welchen
Planungsdokumenten des BMBWF sind diese festgehalten?
- In welchem Prozess bzw. mit welcher Vorgangsweise wurden sie
entwickelt?
- Welche Stakeholder waren in welcher Form in
die Entwicklung eingebunden?
- Die meisten Privatuniversitäten werden
durch Gebietskörperschaften wie Bundesländer und Städte
finanziert, und somit teilweise aus Mitteln des Steuerzahlers bzw. der
Steuerzahlerin.
- Wie sehen sie diesen Umstand? Entspricht er
den Intentionen des Gesetzgebers?
- Würde es aus Ihrer Sicht Sinn machen,
zwischen Universitäten/Hochschulen der Bundesländer und Städte
einerseits und "echten" Privatuniversitäten/-hochschulen
andererseits zu unterschieden, bspw. hinsichtlich der rechtlichen
Vorgaben und der strategischen Weiterentwicklung?
- Neue
Privatuniversitäten und Privathochschulen müssen durch die AQ
Austria akkreditiert werden, um eine Zulassung zu erhalten.
- Wie viele
Akkreditierungsanträge geplanter Privatuniversitäten und
Privathochschulen hat es in den letzten zehn Jahren gegeneben? Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.
- Wie viele dieser Akkreditierungsanträge
wurden positiv beschieden? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesländern.
- Wie lang war die
durchschnittliche Verfahrensdauer für die Erstakkreditierung?
- Wie viele
Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der AQ Austria sind derzeit beim
Bundesverwaltungsgericht anhängig?
- Welche
Privatuniversitäten und Privathochschulen sind von diesen
Beschwerdeverfahren betroffen?
- Wie hat sich die Zahl der neu
anhängigen Beschwerdeverfahren gegen
Entscheidungen der AQ Austria seit 2018 jährlich entwickelt?
- Wie viele Beschwerdeverfahren wurden seit
2018 abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
- Wie lang war die
durchschnittliche Verfahrensdauer der Beschwerdeverfahren?
- Gemäß § 25 HS-QSG hat das
BMBWF die Genehmigung eines Bescheides der AQ Austria zu versagen, wenn
die Entscheidung gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
verstößt oder im Widerspruch zu nationalen bildungspolitischen
Interessen steht.
- Wie legt das BMBWF den Begriff
"nationale bildungspolitische Interessen“ aus?
- Welcher Prozess und welche
Entscheidungsgrundlagen werden zur Bewertung nationaler
bildungspolitischer Interessen herangezogen?
- In welchen Fällen wurde in der
Vergangenheit die Genehmigung eines Bescheides aufgrund eines
Widerspruchs zu nationalen bildungspolitischen Interessen versagt?
- In Ihrer Anfragebeantwortung 13049/AB vom
15.02.2023 zu 13432/J (XXVII. GP) halten Sie fest, dass
"Überlegungen zur qualitätsvollen Optimierung bei der
Erstakkreditierung anzustellen“ und "Maßnahmen zur
qualitätsvollen Optimierung bei der Reakkreditierung zu
erarbeiten“ sind.
- Welche Überlegungen und
Maßnahmen werden hier konkret angestellt?
- Bis wann ist mit einer Entscheidung zu
rechnen?
- In welchem Zeitrahmen sollen diese
Maßnahmen dann umgesetzt werden?
- In Ihrer Anfragebeantwortung 14506/AB vom
10.07.2023 zu 15002/J (XXVII. GP) haben Sie mitgeteilt, dass die DPU Krems
einen neuen Antrag auf Akkreditierung eines Masterstudiengangs
Humanmedizin bei der AQ Austria eingebracht hat und mit einer Entscheidung
durch das Board der AQ Austria "voraussichtlich im Herbst 2023 zu
rechnen“ ist.
- Hat es bereits eine Entscheidung in dieser
Sache gegeben?
- Wenn nicht: Wie ist der
Stand des Verfahrens?