17475/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.01.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Dienstfreistellung für öffentlich Bedienstete

 

Art 59a des Bundes-Verfassungsgesetzes beinhaltet eine Regelung hinsichtlich der Dienstfreistellung von öffentlich Bediensteten. So ist geregelt, dass öffentlich Bediensteten, die sich um ein Nationalratsmandat bewerben, ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Dienstfreistellung zusteht. 

 

Konkret steht ihnen ein Anspruch auf freie Zeit zu, der wohl frühestens mit dem "aktiven Bemühen um ein Mandat anlässlich einer Wahlausschreibung, spätestens jedoch mit der Einbringung eines gültigen Wahlvorschlags" beginnt.1

 

In der Realität hat diese Regelung folgende Konsequenzen: Öffentlich Bedienstete - und somit nach der hM sämtliche Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen - werden weiterhin für ihre Tätigkeit, bei welcher sie de facto keine Arbeit verrichten, bezahlt. All das, während sie für ihre eigenen politischen Ambitionen Wahlkämpfe führen und sich um ein politisches Amt bewerben. 

 

Insbesondere der Vergleich mit Beschäftigten aus der Privatwirtschaft macht hier deutlich: Die Teilnahme an Wahlkämpfen für eine politische Partei oder für die eigene Partei fällt klar in den Bereich der privaten Verantwortung, und sollte nicht dazu führen, dass öffentlich Bedienstete ihre eigentliche Tätigkeit bei fortbestehender Bezahlung einfach aussetzen können.

 

1) Müllner in Kahl/Khakzadeh/Schmid, Kommentar zum Bundesverfassungsrecht B-

VG und Grundrechte, Art 59a B-VG, abrufbar: Kommentar zum Bundesverfassungsrecht B-VG und Grundrechte, Kahl/Khakzadeh/Schmid: Art. 59a B-VG (Müllner): RDB Rechtsdatenbank (manz.at)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Freistellungen nach Art 59a B-VG von Beamt:innen gab es in den letzten 10 Jahren (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Inanspruchnahme). 
    1. Wie hoch war die Gesamtstundenanzahl dieser Freistellungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr) 
    2. Wie hoch war die Stundenanzahl dieser Freistellungen nach Dienststellen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr) 
  1. Was war die durchschnittliche Dauer einer Dienstfreistellung von Beamt:innen nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren? 
  2. Wie lange dauerte die längste Dienstfreistellung eines/ einer Beamt:in nach Art 59a B-VG? 
  3. Wie hoch war die Gesamtsumme der ausbezahlten Bezüge während Dienstfreistellungen von Beamt:innen nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr) 
  4. Wie viele Freistellungen nach Art 59a B-VG von Vertragsbediensteten gab es in den letzten 10 Jahren (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Inanspruchnahme). 
    1. Wie hoch war die Gesamtstundenanzahl dieser Freistellungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr) 
    2. Wie hoch war die Stundenanzahl dieser Freistellungen nach Dienststellen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
  1. Wie hoch war die Gesamtsumme der ausbezahlten Bezüge während Dienstfreistellungen von Vertragsbediensteten nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr). 
  2. Was war die durchschnittliche Dauer einer Dienstfreistellung von Vertragsbediensteten nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren? 
  3. Wie lange dauerte die längste Dienstfreistellung eines/ einer Vertragsbediensteten nach Art 59a B-VG? 
  4. Die Dienstfreistellung nach Art 59a B-VG wird nach ständiger Meinung nicht von Amts wegen gewährt, sondern lediglich auf Antrag. Wie verläuft die Antragstellung eines solchen Antrags in Ihrem Ministerium? 
  5. Wer ist für die Bewilligung eines solchen Antrags zuständig?
  6. Welche Voraussetzungen müssen seitens des öffentlich Bediensteten erfüllt werden, um einen solchen Antrag bewilligt zu bekommen? 
  7. Welche Unterlagen müssen seitens des öffentlich Bediensteten vorgelegt werden, um einen solchen Antrag bewilligt zu bekommen? 
  8. Gab es Fälle, in welchen Sie eine solche Dienstfreistellung in den letzten 10 Jahren verweigert haben? 
    1. Wenn ja, aus welchen Gründen?