Eingelangt am 04.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler
und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst
und Sport
betreffend
Dienstfreistellung für öffentlich Bedienstete
Art 59a des Bundes-Verfassungsgesetzes beinhaltet eine Regelung hinsichtlich
der Dienstfreistellung von öffentlich Bediensteten. So ist geregelt, dass
öffentlich Bediensteten, die sich um ein Nationalratsmandat bewerben, ein
verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Dienstfreistellung
zusteht.
Konkret steht ihnen ein Anspruch auf freie Zeit zu, der wohl
frühestens mit dem "aktiven Bemühen um ein Mandat
anlässlich einer Wahlausschreibung, spätestens jedoch mit der
Einbringung eines gültigen Wahlvorschlags" beginnt.1
In der Realität hat diese Regelung folgende Konsequenzen:
Öffentlich Bedienstete - und somit nach der hM sämtliche Personen,
die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen -
werden weiterhin für ihre Tätigkeit, bei welcher sie de facto keine
Arbeit verrichten, bezahlt. All das, während sie für ihre eigenen
politischen Ambitionen Wahlkämpfe führen und sich um ein politisches
Amt bewerben.
Insbesondere der Vergleich mit Beschäftigten aus der
Privatwirtschaft macht hier deutlich: Die Teilnahme an Wahlkämpfen
für eine politische Partei oder für die eigene Partei fällt klar
in den Bereich der privaten Verantwortung, und sollte nicht dazu führen,
dass öffentlich Bedienstete ihre eigentliche Tätigkeit bei
fortbestehender Bezahlung einfach aussetzen können.
1) Müllner in Kahl/Khakzadeh/Schmid, Kommentar zum
Bundesverfassungsrecht B-
VG und Grundrechte, Art 59a B-VG, abrufbar: Kommentar zum
Bundesverfassungsrecht B-VG und Grundrechte, Kahl/Khakzadeh/Schmid: Art. 59a
B-VG (Müllner): RDB Rechtsdatenbank (manz.at)
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
- Wie viele
Freistellungen nach Art 59a B-VG von Beamt:innen gab es in den letzten 10
Jahren (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der
Inanspruchnahme).
- Wie hoch war die
Gesamtstundenanzahl dieser Freistellungen? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahr)
- Wie hoch war die
Stundenanzahl dieser Freistellungen nach Dienststellen? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr)
- Was war die
durchschnittliche Dauer einer Dienstfreistellung von Beamt:innen nach Art
59a B-VG in den letzten 10 Jahren?
- Wie lange dauerte
die längste Dienstfreistellung eines/ einer Beamt:in nach Art 59a
B-VG?
- Wie hoch war die
Gesamtsumme der ausbezahlten Bezüge während Dienstfreistellungen
von Beamt:innen nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr)
- Wie viele
Freistellungen nach Art 59a B-VG von Vertragsbediensteten gab es in den
letzten 10 Jahren (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der
Inanspruchnahme).
- Wie hoch war die
Gesamtstundenanzahl dieser Freistellungen? (Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahr)
- Wie hoch war die
Stundenanzahl dieser Freistellungen nach Dienststellen? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr)
- Wie hoch war die
Gesamtsumme der ausbezahlten Bezüge während Dienstfreistellungen
von Vertragsbediensteten nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr).
- Was war die
durchschnittliche Dauer einer Dienstfreistellung von Vertragsbediensteten
nach Art 59a B-VG in den letzten 10 Jahren?
- Wie lange dauerte
die längste Dienstfreistellung eines/ einer Vertragsbediensteten nach
Art 59a B-VG?
- Die
Dienstfreistellung nach Art 59a B-VG wird nach ständiger Meinung
nicht von Amts wegen gewährt, sondern lediglich auf Antrag. Wie
verläuft die Antragstellung eines solchen Antrags in Ihrem
Ministerium?
- Wer ist für
die Bewilligung eines solchen Antrags zuständig?
- Welche
Voraussetzungen müssen seitens des öffentlich Bediensteten
erfüllt werden, um einen solchen Antrag bewilligt zu bekommen?
- Welche Unterlagen
müssen seitens des öffentlich Bediensteten vorgelegt werden, um
einen solchen Antrag bewilligt zu bekommen?
- Gab es Fälle,
in welchen Sie eine solche Dienstfreistellung in den letzten 10 Jahren
verweigert haben?
- Wenn ja, aus
welchen Gründen?