17476/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend ausständige Umsetzung des Importverbots von Haiprodukten
Der Schutz der Haie ist ein wichtiger Aspekt im Kampf gegen den zunehmenden Schwund der Biodiversität der Meere und für den Schutz der Ozeane allgemein. So sind Haie extrem wichtig für das ökologische Gleichgewicht in den Meeren, sie werden jedoch von exzessiver und teils illegaler Befischung bedroht. Das hat massive Auswirkungen für Menschen und Tiere, die von gesunden Ozeanen abhängig sind. Jedoch sind mittlerweile fast alle Haiarten bedroht - durch Überfischung oder Zerstörung ihrer Lebensräume.
Trotzdem wird weiterhin Haifischprodukte gehandelt und sie in die EU und nach Österreich importiert. Oft ist jedoch durch lasche Regulierungen nicht nachvollziehbar ob und welche Haiprodukte verarbeitet wurden. Deswegen ist ein grundsätzliches Verbot von Haiprodukten sinnvoll.
Deswegen haben sich Ende 2022 alle fünf österreichischen Parlamentsparteien geeinigt und sich gemeinsam für ein generelles Importverbot von kommerziellen Haiprodukten (Fleisch, Haut, Schmuck, Kosmetika, alle Nebenprodukte etc.) ausgesprochen.[1] Ein Entschließungsantrag dazu wurde am 6.12.2022 im Umweltausschuss des Parlaments behandelt und am 14.12.2022 im Nationalrat einstimmig beschlossen.[2]
In dem Antrag wurde die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dazu aufgefordert, ein nationales Verbot von kommerziellen Haiprodukt-Importen zu prüfen und dem Nationalrat einen Entwurf für eine gesetzliche Durchsetzung vorzulegen, um den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes gerecht zu werden und die österreichische Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Außerdem soll sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen werden, dass eine transparente und umfassende Herkunfts-und Fischerei- Kennzeichnung aller Meeresfische und Meeresfrüchte eingeführt wird, um sicherzustellen, dass keine illegale Fischerei gefördert wird und Haiprodukte nicht als „Fisch" oder mit Pseudonamen gekennzeichnet werden.
Jedoch scheint es, dass es bisher nur bei diesem Entschließungsantrag geblieben ist und die Bundesregierung weitere Schritte bisher schuldig geblieben ist. In der Anfragebeantwortung 14704/AB[3] wird lediglich darauf verwiesen, dass eine Verordnung gem. Artenhandelsgesetz in „interner Abstimmung“ sei, „um artengeschützte Haiarten im Hoheitsgebiet der Republik Österreich effizienter zu schützen“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1.) Wie weit ist die interne Abstimmung in Ihrem Ministerium in Hinblick auf eine Verordnung gem. § 2 Abs. 1 Z 2 Artenhandelsgesetz 2009?
a. Gibt es bereits ein Ergebnis dieses Prozesses?
i. Wenn nein, warum nicht bzw. bis wann ist mit Abschluss dieses Prozesses zu rechnen?
2.) Kommt eine solche Verordnung in der Wirkung dem im Entschließungsantrag geforderten Verbot kommerzieller Hai-Produkte gleich?
3.) Wurden andere europarechtskonforme Regelungen geprüft?
a. Wenn ja, welche und warum wurden bzw. werden diese nicht weiterverfolgt?
4.) Gab bzw. gibt es zum Inhalt des Entschließungsantrags Gespräche bzw. Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung?
a. Mit welchen Ministerien?
5.) Wie erfolgt die Abstimmung mit dem für Fischerei-Angelegenheiten zuständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft?
6.) Ist Ihnen bekannt ob es auf EU-Ebene bereits Gespräche, betreffend der Einführung einer umfassenden Herkunfts-und Fischerei-Kennzeichnung aller Meeresfische und Meeresfrüchte seitens politischer Vertreter:innen Österreich gab?
a. Wenn ja, wann und in welchem Rahmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wann hat die Bundesregierung vor, dieses Thema auf EU-Ebene zu besprechen?
7.) Sind Sie oder andere Mitglieder der Bunderegierung zu diesem Thema im Austausch mit anderen EU-Staaten?
8.) Ist Ihnen bekannt, ob es ähnliche Regelungen anderer EU-Staaten gibt, die für Österreich anwendbar wären?