17484/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Auslandsreise in die Türkei – follow-up
In Ihrer Anfragebeantwortung 16098/AB vom 18.12.2023 lehnen Sie die Beantwortung der entstandenen Reisekosten für Ihre Türkeireise im Oktober 2023 ab. Begründet wird diese Ablehnung damit, dass „zum Stichtag der Anfrage“ noch keine Abrechnungen vorhanden gewesen wären. Sie räumen lediglich ein, dass auf einen Bedarfsflieger, also einen Privatjet, zurückgegriffen wurde und zusätzlich noch Plätze in einem Linienflugzeug gebucht wurden.
Zur Planung einer Auslandsreise auf Steuerkosten gehört eine Finanzplanung, welche sicherlich schon im Vorhinein vorliegt, in der Beantwortung aber verheimlicht wurde. Im Sinne der parlamentarischen Arbeit und um das Vertrauen in die Bundesregierung zu stärken wäre diese Auskunft hilfreich gewesen.
Die ursprüngliche Anfrage war vom Gedanken getragen, für Transparenz zu sorgen und Ihre Ausgaben im Sinne der österreichischen Steuerzahlen:innen genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies erscheint ob Ihrer Beantwortung notwendiger denn je.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wurde eine Kostenplanung für Ihre Reise in die Türkei im Oktober 2023 erstellt?
a. Wenn ja, wie hoch waren die veranschlagten Kosten?
2. Wurde die Reise inzwischen abgerechnet?
a. Wenn nein, wann werden die einschlägigen Reisekosten abgerechnet?
b. Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtkosten der Reise?
c. Wie hoch waren davon die Kosten, die für den Bedarfsflug, also den Privatjet, entstanden sind?
3. Wie hohe Kosten entstanden durch die MitarbeiterInnen Ihres Ministeriums?
a. Um eine genaue Aufschlüsselung aller Flüge, Übernachtungen und sonstigen Spesen wird gebeten.
4. Wie hoch waren Ihre Reisekosten?
a. Um eine genaue Aufschlüsselung aller Flüge, Übernachtungen und sonstigen Spesen wird gebeten.