17486/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.01.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Potenzieller Verstoß bei der Umsetzung des geplanten Leitspitals Liezen gegen den Denkmalschutz

 

 

Geht es nach den Plänen von ÖVP und SPÖ, sollen im steirischen Bezirk Liezen die bewährten Krankenhäuser in Rottenmann, Bad Aussee und Schladming zulasten eines zentral gelegenen Neubaus in Stainach-Pürgg geschlossen werden. Abseits der damit einhergehenden weiteren Ausdünnung der Versorgungsstrukturen zeichnete sich bisher ein „Pleiten-Pech-und-Pannen“-Projekt ab, welches laut einem Bericht der „Steirerkrone“ vom 17. Dezember 2023 um eine Facette reicher wurde.

 

So stieß der technische Koordinator der Bürgerinitiative BISS Michael Pretzler bei der Prüfung des für das Projekt vorgesehenen Bebauungsplans auf einen weiteren Aspekt, der gegen die Umsetzung des Zentralisierungsvorhabens spricht:[1]

 

Am Areal des Leitspitals im Stainacher Ortsteil Niederhofen steht die von einem Friedhof umgebene katholische Kirche St. Rupert, die Mitte des 15. Jahrhunderts errichtet wurde. Im Projekt-Vorverfahren wurde im Flächenwidmungsplan um dieses spätgotische Gotteshaus eine Denkmalschutzzone festgelegt. „Dieser Bereich ist streng freizuhalten, das heißt, er darf nicht bebaut werden“, erklärt Pretzler.

 

Doch genau das soll laut den vorliegenden Plänen passieren: „Ich bin draufgekommen, dass in den vergangenen zwei Jahren in diese Sichtzone um die Kirche munter hineingeplant wurde.“ Sprich, das riesige Spitalsgebäude mit 228 Betten ragt 23 Meter in die verordnete Schutzzone! „Die Planung hat offensichtlich vergessen, was sie selbst festgelegt hat.“ Die Bürgerinitiative hat diesen gravierenden Lapsus im Behördenverfahren, das die Gemeinde Stainach-Pürgg mit Unterstützung von Experten abwickelt, bereits deponiert.

 

Nach Einschätzung von Michael Pretzler könne das Projekt so, wie es geplant sei, nicht umgesetzt werden. Dazu bräuchte es massive Änderungen.

 

Einem Online-Bericht der „Kleinen Zeitung“ vom 17. Dezember 2023 zufolge, teilte das zuständige Architekturbüro angesichts der „Krone“-Berichterstattung mit, dass es für eine seriöse Behandlung der Kritik im Projektstatus zu früh sei. Auch das Land Steiermark versuchte umgehend zu kalmieren. Demnach gehe es derzeit darum, die im Bebauungsplan ersichtlich gemachten Bebauungsgrenzen festzulegen.[2]

 

Eine Beeinträchtigung der Sichtzone könne überhaupt erst im Rahmen des Bauverfahrens festgestellt werden. Der beauftragte Raumplaner sehe hier aber kein unüberwindbares Problem, heißt es auf Nachfrage der Kleinen Zeitung.

 

Die KAGes hielt wiederum in einer Aussendung fest, dass bereits im Generalplanerverfahren wie auch in der strategischen Umweltprüfung alle baukulturellen und raumplanerischen Vorgaben eingearbeitet worden seien. Das aktuelle Neubauprojekt berücksichtige alle diese Vorgaben in der Höhenentwicklung der Baukörper bzw. in den Abstandsvorgaben zum historischen Ortsteil Niederhofen, insbesondere zum historischen Kirchenbauwerk.

 

Nachdem es bei der Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ zu einem Verstoß gegen den Denkmalschutz kommen könnte, bedarf es zweifelsohne einer Stellungnahme durch das Bundesdenkmalamt. Inwiefern dieses in die Causa bereits involviert ist bzw. wie sich der Informationsstand des politisch zuständigen Vizekanzlers darstellt, soll unter anderem durch die gegenständliche Anfrage geklärt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann bzw. inwiefern war das Bundesdenkmalamt bisher in die Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ involviert?

2.    Welche Aktivitäten wurden im Rahmen dieser Involvierung seitens des Bundesdenkmalamts bisher gesetzt (bspw. Eingaben in Behördenverfahren, Abgabe von Stellungnahmen etc.)?

3.    Inwiefern ist dem Bundesdenkmalamt der Bebauungsplan für das Projekt „Leitspital Liezen“ bekannt?

4.    Inwiefern hat das Bundesdenkmalamt Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben und wie stellten sich diese inhaltlich dar?

5.    Falls keine Stellungnahmen abgegeben wurden, warum war dies nicht der Fall?

6.    Haben Sie als Minister bzw. das Bundesdenkmalamt angesichts der durch die Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ potenziell bestehenden Verstöße gegen den Denkmalschutz (insbesondere hinsichtlich der Katholischen Filialkirche St. Rupert Niederhofen) eine tiefgreifende Prüfung der im Raum stehenden Vorwürfe veranlasst?

a.    Wenn ja, wie stellten sich diese Prüfung bzw. deren Erkenntnisse konkret dar?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie bzw. das Bundesdenkmalamt dazu keine Notwendigkeit?

7.    Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß steht die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen unter Denkmalschutz?

8.    Inwiefern bzw. in welchem Ausmaß ist auch die (unbeeinträchtigte) Sicht auf die Kirche vom Denkmalschutz umfasst (insbesondere im Rahmen einer Sichtschutzzone bzw. eines Sichtkorridors)?

9.    Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen etc.) steht die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bzw. die (unbeeinträchtigte) Sicht auf diese unter Denkmalschutz?

10. Inwiefern ist dieser Sichtschutz gegen eine potenzielle Verbauung (etwa durch die Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen) rechtlich abgesichert?

11. Inwiefern bzw. wie könnten die bestehenden rechtlichen Bestimmungen (insbesondere bezüglich des Sichtschutzes auf die Kirche) überhaupt abgeändert bzw. aufgehoben werden, damit der medial dargestellte Sichtkorridor allenfalls zugunsten der Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ aufgeweicht wird?

12. Inwiefern sind Vertreter des Landes Steiermark, der KAGes, des Gesundheitsfonds, der Marktgemeinde Stainach-Pürgg oder sonstige Personen vor dem 17. Dezember 2023 bei Ihnen bzw. dem Bundesdenkmalamt in der Causa Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ und des für die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bestehenden Denkmalsschutzes vorstellig geworden?

13. Wie stellte sich der Inhalt dieser Unterredungen bzw. der erfolgten Korrespondenz dar?

14. Inwiefern sind Vertreter des Landes Steiermark, der KAGes, des Gesundheitsfonds, der Marktgemeinde Stainach-Pürgg oder sonstige Personen seit dem 17. Dezember 2023 bei Ihnen bzw. dem Bundesdenkmalamt in der Causa Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ und des für die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bestehenden Denkmalsschutzes vorstellig geworden?

15. Wie stellte sich der Inhalt dieser Unterredungen bzw. der erfolgten Korrespondenz dar?

16. Haben Vertreter des Landes Steiermark, der KAGes, des Gesundheitsfonds, der Marktgemeinde Stainach-Pürgg oder sonstige Personen bei Ihnen bzw. dem Bundesdenkmalamt in der Causa Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ für eine Aufweichung des für die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bestehenden Denkmalsschutzes (insbesondere hinsichtlich des Sichtschutzes) interveniert?

a.    Wenn ja, welche Personen waren dies und wie stellten sich deren Anliegen konkret dar?

b.    Wenn ja, welche Unterredungen bzw. Korrespondenz erfolgte in diesem Zusammenhang und wie stellten sich die jeweiligen Positionen konkret dar?

17. Inwiefern wird seitens des Bundesdenkmalamts an einer Aufweichung des für die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bestehenden Denkmalsschutzes gearbeitet?

18. Wenn derzeit an keiner derartigen Aufweichung gearbeitet wird, können Sie bzw. das Bundesdenkmalamt garantieren, dass es zu keiner Aufweichung des für die Katholische Filialkirche St. Rupert Niederhofen bestehenden Denkmalsschutzes anlässlich der Umsetzung des Projekts „Leitspital Liezen“ kommen wird?

19. Wenn Sie bzw. das Bundesdenkmalamt dies nicht garantieren können, warum nicht?



[1] https://www.krone.at/3196191

[2] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/17924272/buergerinitiative-sieht-neues-hindernis-fuer-leitspital