17487/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Rektorswahl an der Uni Salzburg
Seit 1. Oktober 2023 ist die Universität Salzburg ohne Rektor bzw. Rektorin, obwohl das Auswahlverfahren bereits vor mehr als einem Jahr begonnen hat. Universitätsrektor:innen werden in Österreich bestellt, indem der Universitätsrat eine Person aus einem Vorschlag des Senats der betreffenden Universität wählt. Dieser Vorschlag umfasst im Normalfall drei geeignete Personen - sofern es drei oder mehr Bewerber:innen gibt, die dem Senat als geeignet erscheinen. Im konkreten Fall in Salzburg hat der Senat nur einen Zweiervorschlag erstellt, da der dritte Kandidat, der bisherige Rektor der Universität, als nicht geeignet bewertet wurde. Die inhaltliche Bewertung der Kandidat:innen obliegt dem Senat, der darüber mit Mehrheit entscheidet.
Eine Minderheit von sechs der 26 Senatsmitglieder legten gegen diese Entscheidung aber Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium ein. Sie hätten den bisherigen Rektor gerne auf dem Wahlvorschlag gesehen und kritisieren, dass dem Universitätsrat nur zwei "geeignete Kandidaten" vorgeschlagen wurden, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag erfordere. Das BMBWF hob darauf hin per Bescheid den Zweiervorschlag des Senats auf. Diesen Bescheid beeinspruchte wiederum der Senat beim Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hob den Bescheid im Dezember 2023 ersatzlos auf und ließ auch keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Es liege, so der Kern der Begründung, nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums, die Eignung der Kandidat:innen inhaltlich zu beurteilen. Außerdem bemängelte das Gericht die Ungleichbehandlung der Kandidat:innen durch das BMBWF, das den bisherigen Rektor zur Stellungnahme eingeladen hat, die anderen Kandidat:innen jedoch nicht.
Mittlerweile hat einer der beiden Bewerber:innen, die im - wieder in Kraft gesetzten - Zweiervorschlag enthaltenen waren, angesichts der Umstände seine Bewerbung zurückgezogen. Als Grund dafür nannte er die nicht äquidistante Behandlung der Kandidat:innen durch das Wissenschaftsministerium und die unzulässige Einmischung des Landeshauptmannes in das Wahlverfahren. Er wäre damit im Falle seiner Wahl nicht mit dem nötigen Vertrauen seitens Bund und Land ausgestattet, das notwendig sei, um die Probleme der Universität zu bewältigen. Die missglückte Vorgangsweise des Ministeriums ist Anlass für diese Anfrage.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wie erklären Sie diese Vorgangsweise des BMBWF im Verfahren?
i. Welche Folgen für die Universität Salzburg ergeben sich aus Ihrer Sicht?
ii. Was tun Sie, um solche Ungleichbehandlungen in zukünftigen Verfahren auszuschließen und unzulässige Einmischungen von außen, bspw. durch Landeshauptleute, zu vermeiden?