17487/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.01.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Rektorswahl an der Uni Salzburg

 

Seit 1. Oktober 2023 ist die Universität Salzburg ohne Rektor bzw. Rektorin, obwohl das Auswahlverfahren bereits vor mehr als einem Jahr begonnen hat. Universitätsrektor:innen werden in Österreich bestellt, indem der Universitätsrat eine Person aus einem Vorschlag des Senats der betreffenden Universität wählt. Dieser Vorschlag umfasst im Normalfall drei geeignete Personen - sofern es drei oder mehr Bewerber:innen gibt, die dem Senat als geeignet erscheinen. Im konkreten Fall in Salzburg hat der Senat nur einen Zweiervorschlag erstellt, da der dritte Kandidat, der bisherige Rektor der Universität, als nicht geeignet bewertet wurde. Die inhaltliche Bewertung der Kandidat:innen obliegt dem Senat, der darüber mit Mehrheit entscheidet.

Eine Minderheit von sechs der 26 Senatsmitglieder legten gegen diese Entscheidung aber Aufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium ein. Sie hätten den bisherigen Rektor gerne auf dem Wahlvorschlag gesehen und kritisieren, dass dem Universitätsrat nur zwei "geeignete Kandidaten" vorgeschlagen wurden, obwohl das Universitätsgesetz einen Dreiervorschlag erfordere. Das BMBWF hob darauf hin per Bescheid den Zweiervorschlag des Senats auf. Diesen Bescheid beeinspruchte wiederum der Senat beim Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht  hob den Bescheid im Dezember 2023 ersatzlos auf und ließ auch keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu. Es liege, so der Kern der Begründung, nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums, die Eignung der Kandidat:innen inhaltlich zu beurteilen. Außerdem bemängelte das Gericht die Ungleichbehandlung der Kandidat:innen durch das BMBWF, das den bisherigen Rektor zur Stellungnahme eingeladen hat, die anderen Kandidat:innen jedoch nicht. 

Mittlerweile hat einer der beiden Bewerber:innen, die im - wieder in Kraft gesetzten - Zweiervorschlag enthaltenen waren, angesichts der Umstände seine Bewerbung zurückgezogen. Als Grund dafür nannte er die nicht äquidistante Behandlung der Kandidat:innen durch das Wissenschaftsministerium und die unzulässige Einmischung des Landeshauptmannes in das Wahlverfahren. Er wäre damit im Falle seiner Wahl nicht mit dem nötigen Vertrauen seitens Bund und Land ausgestattet, das notwendig sei, um die Probleme der Universität zu bewältigen. Die missglückte Vorgangsweise des Ministeriums ist Anlass für diese Anfrage.

Quellen:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Die Suche nach einem neuen Rektor / einer neuen Rektorin der Universität Salzburg dauert bereits mehr als ein Jahr. Bitte um Darlegung der Chronologie der Ereignisse aus ihrer Sicht.
  2. Ausschlaggebend für die Verzögerung war offenbar eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Senat, in der die Rechtmäßigkeit seines Zweier-Vorschlags angezweifelt wurde, und in der Folge ein Bescheid  des BMBWF, mit dem der Zweier-Vorschlag aufgehoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wiederum hat diesen Bescheid des BMBWF nun ersatzlos aufgehoben.
    1. Bitte um Beilage oder Verlinkung des Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts.
    2. Wie ist die Entscheidung für den - schlussendlich als rechtswidrig erkannten - Bescheid zustande gekommen?
    3. Hat das BMBWF aus Ihrer Sicht - im Nachhinein betrachtet - Fehler begangen? Wenn ja, welche?
    4. Welche Schlüsse ziehen Sie aus der Aufhebung des Bescheids im konkreten Fall und für die Zukunft? 
  1. Einer der beiden Kandidat:innen des Zweiervorschlags hat mittlerweile seine Kandidatur zurückgezogen und nannte als Gründe dafür u.a. die "nicht äquidistante Behandlung der Kandidat:innen durch das Bundesministerium (...), indem etwa lediglich der frühere Rektor zur Stellungnahme aufgefordert wurde und dabei auch als vertraulich zu klassifizierende Unterlagen erhalten haben soll."
    1. Ist es zutreffend, dass der frühere Rektor der Universität Salzburg der Wunschkandidat des BMBWF und des Landeshauptmanns von Salzburg war?
    2. Ist es zutreffend, dass dieser hinsichtlich der Möglichkeit zur Stellungnahme und Zugänglichkeit von Unterlagen bevorzugt behandelt wurde?

                                          i.    Wenn ja, wie erklären Sie diese Vorgangsweise des BMBWF im Verfahren?

    1. Eine Ungleichbehandlung der Kandidat:innen durch das BMBWF wurde seitens des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt. 

                                          i.    Welche Folgen für die Universität Salzburg ergeben sich aus Ihrer Sicht?

                                        ii.    Was tun Sie, um solche Ungleichbehandlungen in zukünftigen Verfahren auszuschließen und unzulässige Einmischungen von außen, bspw. durch Landeshauptleute, zu vermeiden?

  1. Ist es zutreffend, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Beweiswürdigung rügt, dass das BMBWF die vom Senat der Universität Salzburg vorgelegten Beweise nicht nur selbst nicht gewürdigt, sondern auch dem BVwG unterschlagen hat, genauso wie die Äußerung des alten Rektors und das Anschreiben, mit dem er - und nur er - zur Stellungnahme eingeladen wurde?
    1. Wenn ja, wieso wurde versucht, das Verfahren auf diese Weise zu manipulieren?
  1. Die inhaltliche Bewertung der Kandidat:innen ist, wie auch das BVwG bestätigt, Sache der Universitätsorgane und ist dem Aufsichtsrecht des BMBWF entzogen.
    1. Wieso wurde das vom BMBWF im gegenständlichen Verfahren nicht berücksichtigt?
    2. Wie stellen Sie sicher, dass dies in zukünftigen Fällen Berücksichtigung finden wird?