17489/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.01.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Feuerwehreinsätze in Asylquartieren
Im Zuge der Berichterstattung über einen Brandeinsatz in der Bundesbetreuungseinrichtung in Steyregg, bei dem die Feuerwehr über massive Behinderungen, Grölen und ein Bedrängen insbesondere der weiblichen Einsatzkräfte berichtete, wurde auch darüber berichtet, dass es in kurzer Zeit zu mehreren Einsätzen in der betreffenden Asylunterkunft gekommen sei:[1]
Bereits am Donnerstag rückte die Feuerwehr durch einen Fehlalarm (Feuermeldeknopf gedrückt) zu der Unterkunft aus. Laut Homepage der FF Steyregg war dies der fünfte - davon vier mutwillig ausgelöste - Alarm in vier Tagen in der Asylunterkunft, davor hatte es dort heuer sechs Fehlalarme gegeben. Schon am Stefanitag habe man zum zweiten Einsatz an diesem Tag in der Unterkunft die Polizei dazu geholt, nachdem beim ersten Fehlalarm Christbaumkugeln gefallen seien. ‚Diese mutwilligen Alarme und die Feuerwehrfrauen zu provozieren‘, überschreite für den Kommandanten eine Linie.
In den „Oberösterreichischen Nachrichten“ wurde einige Tage später berichtet:[2]
Sauer stoßen der Feuerwehr hingegen die 16 bis 20 „böswilligen Alarme“ pro Jahr aus. Wenn wie beispielsweise im berichteten Fall jugendliche Bewohner eines Asylwerberheims in Steyregg vorsätzlich den Tastennotruf auslösen, obwohl es gar nicht brennt. Die betroffene Feuerwehr stellt den Einsatz der Bundesbetreuungsagentur (BBU) als Pächter des Hotels dann in Rechnung. „Für ein Fahrzeug werden pro Stunde 120 Euro fällig und für jede Einsatzkraft sind stündlich 24 Euro zu bezahlen“, sagt Voglhuber. Wenn, wie der Pressesprecher anmerkt, im Schnitt drei Fahrzeuge und 20 Einsatzkräfte involviert sind, entstehen folglich Kosten in Höhe von 840 Euro.
Wie oft das im letzten Jahr vorgekommen ist, sei laut Bericht unklar. Laut den Steyregger Feuerwehren seien aber 15 Falschalarmierungen ausgelöst worden.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Feuerwehreinsätze gab es, gegliedert nach einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen, insgesamt im Jahr 2023 in Asylquartieren des Bundes?
2. Wie hoch waren, gegliedert nach Bundesbetreuungseinrichtungen, die tatsächlich entstandenen Sachschäden bei den entsprechenden Einsätzen?
3. Wie oft wurde die Polizei im Zuge von Feuerwehreinsätzen in Asylquartieren, gegliedert nach einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen, alarmiert?
4. Gab es Anzeigen aufgrund von Übergriffen auf Feuerwehrleute?
a. Wenn ja, wie oft war dies der Fall?
b. Wenn ja, in welchen Bundesbetreuungseinrichtungen war dies der Fall?
c. Wenn ja, um welche konkreten Delikte handelte es sich dabei?
5. Gab es Anzeigen aufgrund von Sachbeschädigungen an Feuerwehrfahrzeugen oder anderem Feuerwehrequipment?
a. Wenn ja, wie oft war dies der Fall?
b. Wenn ja, in welchen Bundesbetreuungseinrichtungen war dies der Fall?
c. Wenn ja, wie hoch war jeweils die Höhe der verursachten Schäden?
6. Wie oft handelte es sich bei Feuerwehreinsätzen in Asylquartieren, gegliedert nach einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen, um Fehlalarme?
7. Wie oft handelte es sich bei Feuerwehreinsätzen in Asylquartieren, gegliedert nach einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen, um mutwillig ausgelöste Fehlalarme?
8. Wie oft wurde aufgrund von mutwillig ausgelösten Fehlalarmen in Asylunterkünften, gegliedert nach einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen, Anzeige erstattet?
9. Gab es 2023 auch Anzeigen aufgrund von mutwillig verursachten Bränden in Asylunterkünften?
a. Wenn ja, wie oft und in welchen Bundesbetreuungseinrichtungen war dies der Fall?
10. Wie viele Rechnungen für Einsätze von Feuerwehren bei Asylunterkünften sind im Jahr 2023 insgesamt bei der BBU eingegangen?
11. Wie gliedern sich diese Rechnungen nach Gründen für die Verrechnung auf?
12. Wie hoch war die verrechnete Summe im Jahr 2023 insgesamt?
13. Wie gliedern sich Rechnungen und verrechnete Summen im Jahr 2023 nach Bundesländern auf?
14. Wie gliedern sich Rechnungen und verrechnete Summen im Jahr 2023 nach den jeweiligen Bundesbetreuungseinrichtungen auf?