17491/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.01.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Restriktive Visabestimmungen für Kulturschaffende

 

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Kulturschaffende aus anderen Ländern, allen voran aus dem Globalen Süden, keine Visa für Konferenzen, Vorträge oder ihre eigenen Ausstellungen erhalten, obgleich sie in ihrem Fach bekannt sind und Einladungen vorweisen können. Es kommt sogar vor, dass Kunst- und Kulturschaffende kein Visum erhalten – obwohl sie zur Verleihung eines Preises nach Österreich reisen wollen, der ihnen dort verliehen werden soll.

Durch diese restriktiven Visabestimmungen und häufig nicht nachvollziehbaren Ablehnungen leidet der Austausch im Kultursektor. Überdies ist es beschämend, wenn man nicht an Fachmessen, den eigenen Ausstellungseröffnungen und Festivals teilnehmen kann.

Die Nachteile aus derartigen Reiserestriktionen fallen auf beiden Seiten an. Ausländische Kulturschaffende verlieren Möglichkeiten, sich und ihr Werk zu präsentieren und für österreichische Institutionen und Kulturschaffende werden dadurch Kooperationen und internationale Produktionen oftmals erschwert.

Überdies hat Österreich 2005 die Unseco-Konvetion "Über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" unterzeichnet. In dieser verpflichten wir uns unter anderem zur "Stärkung der Kulturwirtschaft in Entwicklungsländern, indem (...) die kreative Arbeit unterstützt und die Mobilität der Künstler aus den Entwicklungsländern, soweit möglich, erleichtert wird". (Seite 26 - https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Publikations-Dokumente/2005er_UNESCO-Convention_German.pdf )

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Visaanträge von Kulturschaffenden, die diese aufgrund ihres Berufes gestellt haben, sind in den letzten 12 Monaten bei österreichischen Vertretungsbehörden eingelangt? Bitte um Aufschlüsselung nach Vertretungsbehörde, Staatsangehörigkeit und Visumkategorie.
  2. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte um Aufschlüsselung nach Vertretungsbehörde und Visakategorie.
  3. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei Bewilligungen (zwischen Antragstellung und der Erteilung)?
  4. Wie lange betrugen die längsten 10 Bearbeitungsdauern? Was waren die Gründe für die lange Dauer?
    1. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt? Bitte um Aufschlüsselung nach Vertretungsbehörde, Staatsangehörigkeit und Visakategorie.

                                          i.    Aus welchen Gründen?

                                        ii.    Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (zwischen Antragstellung und der Abschluss des Verfahrens)? Gibt es Unterschiede nach Region?

                                       iii.    Wie lange betrugen die längsten 10 Bearbeitungsdauern? Was waren die Gründe für die lange Dauer?

  1. Welche Gebühren fallen durchschnittlich für die Bearbeitung und Ausstellung für Visa für Personen, die aufgrund ihrer Arbeit als Kulturschaffende einen Antrag stellen, an? Gibt es Unterschiede in den Kosten nach Region?
  2. Welche Kriterien werden für die Erteilung von Visa für Kulturschaffende angewendet? Sind diese unterschiedlich gegenüber denen für Privatreisende?
  3. Gibt bzw. gab es Gespräche mit österreichischen Kulturinitiativen und/oder deren internationalen Partnern, nach welchen Kriterien man die Ausstellung von Visa für Kulturschaffende verbessern könnte?
  4. Gibt es Abstimmungen mit anderen Ministerien, der IG Kultur oder anderen Organisationen, um die Situation von Visaerteilungen fur Kulturschaffende zu optimieren?
  5. Gab es Erleichterungen für die Einreise von Kulturschaffenden seit der Unterschrift unter der oben erwähnten Unesco Konvention?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Sind Verbesserungen im Prozess geplant?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?