17506/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.01.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen der "Kinderfreunde Kärnten" bei der ÖGK
Der SPÖ-nahe Verein "Kinderfreunde Kärnten" weist Zahlungsrückstände von Sozialversicherungsbeiträgen aus den Jahren 2022 und 2023 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Höhe von insgesamt ca. 1,2 Millionen Euro auf. Diese SV-Beiträge wurden nicht an die ÖGK weitergeleitet. Nach Angaben der "Kinderfreunde Kärnten" handle es sich bei dem Rückstand in etwa um die Summe, welche das Land Kärnten für von "Kinderfreunde Kärnten" erbrachte Leistungen noch nicht bezahlt habe. Nun wird über die Hintergründe diskutiert und überprüft, ob die Rechnungslegung der Kinderfreunde immer korrekt war. Außerdem stellt sich nun die Frage, seit wann Zahlungsrückstände von Sozialversicherungsbeiträgen in dieser Größenordnung bei der ÖGK überhaupt möglich sind und ob alle Sozialversicherungspflichtigen Zahlungsrückstände in dieser Höhe anhäufen können.
Die ÖGK ist unter Unternehmen gefürchtet, weil sie mit Insolvenzanträgen rasch bei der Hand ist. Rückstände aus 2022 lässt die ÖGK einem Unternehmen normalerweise nicht durchgehen. Die Frage, ob dem Unternehmen ein Dritter Leistungsentgelte schuldet, spielt für Insolvenzanträge normalerweise keine Rolle. Daher kann die Frage, ob das Land Kärnten den Kinderfreunden noch Geld schulde, auch keine Relevanz haben.
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/17996390/kinderfreunde-kaernten-haben-trotz-millionenfoerderung-einen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende